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Pressemitteilungen der Ministerien

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Hochwasser verursachten Schäden / Finanzminister Prof. Dr. Paqué kündigt schnelle Hilfe für Opfer der Hochwasserkatastrophe durch steuerrechtliche Erleichterungen an

15.08.2002, Magdeburg – 35

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 035/02

 

Magdeburg, den 15. August 2002

 

 

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Hochwasser verursachten Schäden / Finanzminister Prof. Dr. Paqué kündigt schnelle Hilfe für Opfer der Hochwasserkatastrophe durch steuerrechtliche Erleichterungen an

 

Schon in der letzten Woche hat Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué wegen der durch die lang anhaltenden Regenfälle, Sturm und Hochwasser entstandenen bzw. noch zu erwartenden Ernteausfälle die Finanzämter in Sachsen-Anhalt angewiesen, landwirtschaftliche Betriebe durch steuerliche Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Aufgrund der weiteren dramatischen Entwicklung des Hochwassers hat der Finanzminister heute angeordnet, alle durch die Hochwasserkatastrophe Betroffenen durch steuerliche Hilfsmaßnahmen soweit wie möglich zu entlasten.

Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Steuerstundungen ohne Stundungszinsen;

Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaft-steuer;

Vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge.

 

Die Finanzämter werden in begründeten Fällen auf entsprechende Anträge der Betroffenen reagieren.

Darüber hinaus wird der Finanzminister weitere steuerliche Hilfen durch Sonderabschreibungen und die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen gewähren:

 

 

Beim Wiederaufbau ganz oder teilweise zerstörter Gebäude können im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden beiden Jahren zusätzlich zur normalen Abschreibung insgesamt bis zu 30 Prozent der Herstellungs- und Wiederherstellungskosten abgeschrieben werden.

Bei beweglichen Anlagegütern, die als Ersatz für vernichtete oder verlorengegangene bewegliche Anlagegüter angeschafft oder hergestellt worden sind, können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren (Begünstigungszeitraum) Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden.

 

Die Sonderabschreibungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn mit der Ersatzherstellung bzw. Ersatzbeschaffung vor dem 1. Januar 2006 begonnen wurde.

 

 

In Fällen, in denen hohe, nicht sofort finanzierbare Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten entstehen, kann in Ausnahmefällen für die Ersatzbeschaffung in Wirtschaftsjahren vor dem Wirtschaftsjahr der Ersatzherstellung bzw. Ersatzbeschaffung die Bildung einer Rücklage in Höhe von 30 bzw. 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzwirtschaftsgüter zugelassen werden.

 

Die Gewinnminderung durch Sonderabschreibungen und steuerfreie Rücklagen ist grundsätzlich auf insgesamt 600.000 Euro und jährlich auf 200.000 Euro begrenzt.

 

 

Aufwendungen für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter können ohne nähere Prüfung als Erhaltungsaufwand anerkannt werden, wenn mit der Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde. Das gilt bei Gebäuden (auch für Wohngebäude) nur, wenn die Aufwendungen 45.000 Euro nicht übersteigen.

Landwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird, kann die Einkommensteuer ganz oder teilweise erlassen werden, soweit durch Hochwasserschäden Ertragsausfälle eingetreten sind.

Bei eigengenutzten Wohnungen können die, um eine eventuelle Wertverbesserung geminderten, nicht durch Entschädigungen abgedeckten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

 

Sollten sich weitere Fragen ergeben, helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Finanzämter gern weiter.

 

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39108 Magdeburg

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