Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung gibt Brandschutzgesetz zur Anhörung frei /Innenminister Püchel: "Mehr Planungssicherheit für Gemeinden"

13.06.2000, Magdeburg – 336

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 336/00

 

Magdeburg, den 13. Juni 2000

 

Landesregierung gibt Brandschutzgesetz zur Anhörung frei /Innenminister Püchel: "Mehr Planungssicherheit für Gemeinden"

Auf Vorschlag von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat die Landes-regierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes zur Anhörung freigegeben.

Ziel der Gesetzesänderung ist es nach Auskunft von Innenminister Püchel, die Zuständigkeitsregelungen im Brandschutzgesetz übersichtlicher und systematischer zu gestalten. Weiterhin sollen die Regelungen zum Vorhalten und zum Einsatz von Werkfeuerwehren den gegenwärtigen und zukünftigen Bedingungen angepasst werden. Ebenfalls wurde ein Zeitkriterium als Maßstab für eine leistungsfähige Feuerwehr aufgenommen. Damit sollen die Gemeinden eine Planungsgrundlage für die Bemessung, Verteilung und Ausstattung ihrer Feuerwehren erhalten.

Die Schwerpunkte des neuen Gesetzentwurfes sind:

Aufnahme eines Zeitkriteriums von 15 Minuten,

Aufnahme eines Zustimmungsvorbehaltes des Innenministeriums zur Auflösung von Feuerwehren,

Anpassung der Regelungen zur Bereitstellung und zum Einsatz von Werkfeuerwehren,

Anpassung der Regelung zur Abnahme kommunaler Feuerwehrfahrzeuge an die aktuelle Praxis.

Es wird ein Zeitkriterium von 15 Minuten für den Zeitraum von der Alarmierung bis zur Einleitung wirksamer Hilfe als Sollregelung neu aufgenommen. Dieses Zeitkriterium entspricht den Erkenntnissen aus der Notfallrettung sowie des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Diesem Zeitraum bis zum Beginn lebensrettender Maßnahmen kommt entscheidende Bedeutung zu. Sowohl nach bundesweiten als auch nach internationalen Erkenntnissen steigt die Wahrscheinlichkeit eines Brandtodes nach ca. 10 Minuten signifikant an. 13 Minuten nach Entstehen eines Brandes wird die Reanimationsgrenze und bereits nach 17 Minuten die überlebensgrenze erreicht.

Das Zeitkriterium dient den Gemeinden gleichzeitig als Planungshilfe für einsatzvorbereitende Maßnahmen. Damit können die Gemeinden stärker als bisher, unter Beachtung einer Gefährdungsbewertung ihres Zuständigkeitsbereiches, eigenständige Entscheidungen zu einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden gemeindlichen Feuerwehr treffen. Dies ist auch mit Blick auf die angestrebte Kommunalreform von besonderer Bedeutung. Parallel zur änderung des Gesetzes wird eine flexiblere Regelung der Mindestausrüstungsverordnung vorbereitet.

Die Gewährleistung des Zeitkriteriums von 15 Minuten ist im Land Sachsen-Anhalt in aller Regel bereits realisiert. Mit dieser Neuregelung im Gesetzestext wird daher auch keine Aufstellung neuer Feuerwehren intendiert. Dem entspricht die Ausgestaltung als Sollregelung, die im Bedarfsfall Ausnahmen erlaubt.

Mit dem Zustimmungsvorbehalt des Innenministeriums zur Auflösung von Feuerwehren ist sichergestellt, dass die Auflösung von Feuerwehren nicht allein unter rein organisatorischen oder finanziellen Erwägungen möglich ist. Vielmehr sind Gesichtspunkte wie flächendeckender Brandschutz und Hilfeleistung, ständige Einsatzbereitschaft, höhere Belastung der Einsatzkräfte benachbarter Feuerwehren und die Ergebnisse der Gefährdungsbewertung des Zuständigkeitsbereiches (Risikoanalyse) zu beachten.

Mit der Regelung zu Werkfeuerwehren wird es privaten Unternehmen ermöglicht, ihre Verpflichtung zur Bereitstellung einer angeordneten Werkfeuerwehr durch Inanspruchnahme von Leistungen Dritter zu erfüllen, so wie es z. B. bereits im Bereich Bitterfeld geschieht. Dadurch werden die Kosten für die Unternehmen verringert, ihre Wettbewerbsfähigkeit kann sich verbessern. Die Anforderungen an die Ausbildung des Personals entsprechen denen für Berufsfeuerwehren. Eine Verringerung der Sicherheit tritt nicht ein.

Die Aufgabe, eine Abnahmestelle für kommunale Feuerwehrfahrzeuge zu unterhalten, besteht nach dem Brandschutzgesetz vom 6. Juli 1994 seit dem 31. Dezember 1997 nicht mehr. Um auch weiterhin eine fachkompetente, entsprechend den DIN- und EU-Normen durchzuführende einheitliche Abnahme dieser Fahrzeuge und eine zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel des Landes sicherzustellen, wurden die zwei Personalstellen und diese Aufgabe der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge übertragen. Die eigenständig organisierte Abnahmestelle wurde aufgelöst.

Püchel: "Im vergangenen Jahr mussten die über 53.000 Angehörigen in den 1.807 Freiwilligen Feuerwehren und den vier Berufsfeuerwehren zu insgesamt 8.113 Bränden ausrücken. Dabei wurden 641 Personen gerettet, 21 Menschen kamen bei Bränden ums Leben. Die Auswertung dieser Einsätze zeigt nachdrücklich, dass wir auch weiterhin leistungsfähige Feuerwehren in den Gemeinden benötigen. Die Präsenz der Feuerwehren in der Fläche ist ein unverzichtbarer Garant für schnelle und wirksame Hilfe."

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de