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Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für hochwassergeschädigte Unternehmen
23.08.2002, Magdeburg – 38
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 038/02
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 038/02
Magdeburg, den 23. August 2002
Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für hochwassergeschädigte Unternehmen
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute einer Richtlinie für Landesbürgschaften bei Notständen durch Naturkatastrophen zugestimmt.
Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué erklärte dazu:
"Das Land hilft den Betroffenen mit der Gewährung von Bürgschaften in einer Höhe von insgesamt 50 Mio. Euro. Diese Landesbürgschaften können Unternehmen in einem vereinfachten Verfahren gewährt werden, um Schäden, die unmittelbar auf die Hochwasserkatastrophe zurückzuführen sind, zu mildern oder zu beheben."
Paqué erläuterte, dass Bürgschaften grundsätzlich nur dann übernommen werden, wenn die Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können, weil keine ausreichende Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreichbar sind.
Beantragt werden können die Landesbürgschaften ab kommender Woche von
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft (außer Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion)
Angehörigen der freien Berufe
Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen
Vermietern von gewerblichen Objekten, sofern diese überwiegend gewerblich genutzt werden.
Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaft übernommen und können im Einzelfall bis zu 5 Mio. Euro betragen.
Die übernahme der Bürgschaft muss der Kreditnehmer über sein Kreditinstitut beantragen.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie im Internet unter www.fm.sachsen-anhalt.de oder bei den Kreditinstituten.
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