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Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalter bewerten ihre Finanzämter mit GUT

25.04.2020, Magdeburg – 12

  • Ministerium der Finanzen

Etwa 3.600 befragte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Sachsen-Anhalt haben das Miteinander mit ihren jeweiligen Finanzämtern als insgesamt ?gut? bewertet und im Durchschnitt die Note 2,4 vergeben. Damit liegt unser Land im Bundestrend; über alle deutschen Finanzämter von Leck (Schleswig-Holstein) bis Lörrach (Baden-Württemberg) wurde eine Durchschnitts-Note von 2,3 vergeben.

(Nach Absprache zwischen den Bundesländern darf  kein Länder-Ranking veröffentlicht werden, weil nicht alle Länder der öffentlichen Verwendung ihrer Landesdaten zugestimmt haben)

 

Über ein Jahr lang wurden Steuerpflichtige in ganz Deutschland (außer Hamburg) dazu befragt, wie sie die Zusammenarbeit und Betreuung durch ihre jeweils zuständigen Finanzämter bewerten. Dabei wurde ein ganzer Fragenkatalog abgearbeitet. So wurde zum Beispiel gefragt, wie höflich der Umgangston zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbeamten sei. In diesem Teilbereich erhielten die 14 Finanzämter in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt die Note 1,8.

 

Fast 190.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich über den Zeitraum eines Jahres an der Bürgerbefragung der Finanzämter aller Länder außer Hamburg. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Befragung konnten dabei bis Ende Februar 2020 die Arbeit der Finanzämter mit Schulnoten von 1 bis 6 bewerten. Etwa zwei Drittel gaben dabei an, dass sie insgesamt zufrieden mit ihrem zuständigen Finanzamt seien, dies umfasst die Noten 1 bis 3. In Sachsen-Anhalt gab es bei der ?Zufriedenheit? folgende Notenverteilung:

28% = Note 1; 39% = Note 2; 13% = Note 3.

 

Insgesamt wurde die Zufriedenheit mit einem Durchschnittswert für alle deutschen Finanzämter von 2,3 bewertet, Sachsen-Anhalts liegen mit 2,4 im Trend.

 

Hierzulande legten die Befragten großen Wert auf die fachliche Kompetenz und die gewissenhafte Erledigung ihrer persönlichen Anliegen

Daneben war ihnen wichtig, dass die ?Steuersprache?, beispielsweise in Einkommensteuerbescheiden und Schreiben der Finanzämter, verständlich ist. Verbesserungsbedarf sehen die Teilnehmenden diesbezüglich insbesondere bei den Erläuterungen im Steuerbescheid, wenn das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist. Hier gibt es ?nur? die Note 3,5. Um diese bereits vorher erkannte ?Schwachstelle? zu beseitigen wurde im Jahr 2019 ein Kooperationsprojekt zwischen dem Bundesfinanzministerium, den Finanzministerien aller Länder und dem Mannheimer Leibnitz-Institut für Deutsche Sprache initiiert, das sich bereits konkret damit beschäftigt, Texte der Steuerverwaltung ?bürgernäher? und damit verständlicher zu gestalten.

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