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Pressemitteilungen der Ministerien

Information zum Umgang mit Verunreinigungen durch ausgelaufenes Heizöl

23.08.2002, Magdeburg – 174

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 174/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 174/02

 

Magdeburg, den 23. August 2002

 

 

Information zum Umgang mit Verunreinigungen durch ausgelaufenes Heizöl

 

 

 

Wasser aus Kellern und Gebäuden kann ohne weitere Maßnahmen ins Freie, vorzugsweise in einen Kanaleinlauf gepumpt werden, wenn auf der Wasseroberfläche kein öl bzw. keine ölschlieren erkennbar sind.

 

Ist auf der Wasseroberfläche öl erkennbar, sollte das Wasser von der Feuerwehr oder einem entsprechenden Fachbetrieb über einen ölabscheider abgepumpt werden.

Die untere Wasserbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) ist zu informieren.

 

 

 

 

In überflutete Räume sollten in keinem Fall ölbindemittel eingestreut werden, da diese das Abpumpen erschweren und zu Schäden an Pumpen führen können.

 

 

 

 

Heizöltank und ölleitungen sollten auf Beschädigungen untersucht werden, um festzustellen, ob die Gefahr eines weiteren Austritts von öl besteht.

 

 

 

 

ölverunreinigungen im Gebäude können beispielsweise durch den Einsatz von Emulgatoren oder speziellen Reinigungsmitteln beseitigt werden. Die Rückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Um zukünftig hochwasserbedingte Schäden an Heizöltankanlagen zu vermeiden, sollte im Rahmen der Sanierung ein hochwassersicheres Tanksystem installiert werden. Heute werden Tanksysteme angeboten, die den erhöhten Anforderungen in hochwassergefährdeten Gebieten genügen. Zylindrische Stahltanks oder geschweißte Kellertanks können entsprechend nachgerüstet werden.

 

 

 

 

Gering mit Heizöl verunreinigter Schlamm und Boden kann an Ort und Stelle verbleiben. Erfahrungen zeigen, dass derartige Kontaminationen durch biologische Abbauprozesse - unterstützt durch Bodenbearbeitungsmaßnahmen - in kurzen Zeiträumen abgebaut werden können.

Die betroffenen Flächen sollten 10 bis 15 cm tief umgegraben werden.

Es wird empfohlen, die betroffenen Flächen sechs bis acht Wochen nicht mit Obst oder Gemüse zu bestellen.

 

 

 

 

Bei stark mit Mineralöl kontaminierten Flächen ist die untere Bodenschutzbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) zu informieren, die darüber entscheidet, ob der Boden abgetragen und entsorgt werden muss.

 

 

 

 

Besteht der Wille oder die Notwendigkeit, verunreinigten Boden oder Schlamm zu beseitigen, dann ist dieser durch den Betroffenen abzutragen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Abtransport bereitzustellen.

 

Die Beseitigung erfolgt durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zur Beseitigung von Hochwasserschäden vorrangig auf Hausmülldeponien, wobei bei hohen Kontaminationen auch Deponien zur Ablagerung von gefährlichen Abfällen zur Verfügung stehen.

 

 

 

Alle Infos finden sie im Internet unter www.mrlu.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Rückfragen an Annette Schütz

 

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