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Pressemitteilungen der Ministerien


Antragsfrist für die Zuteilung von Mutterschafprämienrechten aus der nationalen Reserve

04.07.2002, Magdeburg – 116

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pressemitteilung Nr.: 116/99

 

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse

 

Magdeburg, den 5. Oktober 1999

 

 

Antragsfrist für die Zuteilung von Mutterschafprämienrechten aus der nationalen Reserve

 

Ab dem 1. Januar 2000 gelten auch in den neuen Bundesländern erzeugerspezifische Obergrenzen für die Mutterschafprämie. Die Prämie wird dann nur noch in der Höhe der Prämienansprüche (erzeugerspezifische Obergrenze), über die der einzelne Erzeuger verfügt, gewährt.

 

Erzeuger, die ab dem Wirtschaftsjahr 2000 neu mit der Mutterschafhaltung beginnen oder ihren Bestand aufstocken wollen, können einen Antrag auf Zuteilung von Prämienansprüchen aus der nationalen Reserve stellen. Der Antragszeitraum läuft vom 1. bis 31. Oktober 1999.

 

Die ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (äLF) halten Merkblätter und weitere Informationen für die Zuteilung von Prämienansprüchen aus der nationalen Reserve bereit. Bei den äLF sind die erforderlichen Antragsformulare erhältlich und dort mit den entsprechenden Unterlagen wieder einzureichen.

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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