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Pressemitteilungen der Ministerien

Haushaltsentwurf 2003 in Landtag eingebracht / Finanzminister Paqué: Land auf konsequentem Sparkurs / Kritik an verfehlter Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung / Schlechte Rahmenbedingungen erschweren Konsolidierung

14.11.2002, Magdeburg – 58

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 058/02

 

Magdeburg, den 14. November 2002

 

 

Haushaltsentwurf 2003 in Landtag eingebracht / Finanzminister Paqué: Land auf konsequentem Sparkurs / Kritik an verfehlter Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung / Schlechte Rahmenbedingungen erschweren Konsolidierung

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Der sachsen-anhaltische Landtag diskutiert heute in erster Lesung den Entwurf des Haushaltsplanes 2003. Folgend die Einbringungsrede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué

Sehr verehrter Herr Landtagspräsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,

eines der großen Ziele dieser Regierung ist die Sanierung der Landesfinanzen. Der Entwurf des Haushaltsplans 2003, den die Regierung diesem Hohen Haus heute vorlegt, ist die erste große Etappe auf diesem Weg. Es ist ein Sparhaushalt, gekoppelt mit einem Haushaltssanierungsgesetz. Die Eckwerte dieses Haushalts sprechen für sich:

 

 

Wir halbieren die Nettokreditaufnahme ¿ von über 1,5 Mrd. Euro im Nachtragshaushalt 2002 auf 750 Mio. Euro im Haushaltsplan 2003. Die Kreditfinanzierungsquote sinkt von 14,8 auf 7,3 %, das ist eine Abnahme um 7,5 Prozentpunkte.

Das Haushaltsvolumen nimmt um 0,5 % ab. Bereinigt um flutbedingte Durchlaufposten sind es sogar 1,5 %. Im Finanzplanungsrat haben sich die Länderfinanzminister im Rahmen des Nationalen Stabilitätspakts darauf verständigt, das Haushaltsvolumen in ihren Ländern um maximal 1 % pro Jahr wachsen zu lassen. Mit diesem Haushaltsplanentwurf liegt Sachsen-Anhalt deutlich unter dieser Vorgabe.

 

Wir sanieren also schneller als es anderswo üblich ist. Wir müssen dies auch tun, damit wir auf mittlere Sicht finanzpolitischen Handlungsspielraum zurückgewinnen. Wir zahlen im nächsten Jahr 910 Mio. Euro Zinsen, das sind 2,5 Mio. Euro pro Tag und über 100.000 Euro pro Stunde. Die Zinsen verschlingen fast ein Zehntel des gesamten Haushalts. Das darf so nicht weitergehen. Wir müssen die Haushaltsdefizite konsequent zurückfahren,

 

 

damit nicht weiter Lasten in die Zukunft verlagert werden,

damit wir Raum für politische Gestaltung zurückgewinnen und

damit nicht unsere Kinder und Enkel unter den Lasten unserer Verschuldung leiden.

 

Die Rückkehr zu einer soliden Haushaltspolitik ist deshalb keineswegs nur Voraussetzung für den künftigen wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Sie ist auch und vor allem Voraussetzung für Gerechtigkeit und für Nachhaltigkeit in der Verwirklichung sozialer Ziele. Man kann nicht über soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit reden, aber gleichzeitig den Sozialstaat auf Pump finanzieren. Dies geht weder politisch noch moralisch.

Es gibt natürlich auch äußere Zwänge zum Sparen, an denen sich realistischerweise nicht rütteln lässt. Dies gilt insbesondere für absehbare änderungen der Förderpolitik sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene. Wir wissen schon heute, dass im Rahmen des Solidarpakts II die Transferleistungen des Bundes an unser Land Sachsen-Anhalt degressiv abnehmen werden. Und wir müssen zumindest damit rechnen, dass ab 2007 die Europäische Union im Rahmen ihrer neuen Förderpolitik nach der Osterweiterung der EU unserem Land Sachsen-Anhalt den Status als sog. Ziel I-Gebiet mit Höchstförderung aberkennt. Auf all dies müssen wir uns vorbereiten, und der vorliegende Haushaltsplanentwurf unternimmt auch in dieser Hinsicht einen ersten großen Schritt.

Das erklärte Ziel dieser Landesregierung ist es aus all diesen Gründen, bis Ende 2006 die Nettoneuverschuldung auf Null zurückzufahren und damit auf Dauer die Zinsausgaben wieder deutlich zu senken. Der Haushaltsplanentwurf 2003 ist die erste Etappe auf diesem Weg.

Dass diese erste Etappe nicht leicht fällt, das wissen wir alle in diesem Hohen Hause ¿ und niemand weiß es mehr als meine Kollegin und meine Kollegen im Kabinett, die mit mir schwere Entscheidungen gemeinsam getroffen haben. Diese schweren Entscheidungen fielen vor einem düsteren Hintergrund, den andere zu verantworten haben ¿ und dies muss ganz klar ausgesprochen werden.

Bis zum April dieses Jahres hat die SPD unser Land regiert. über zwei Legislaturperioden hat sie, von der PDS toleriert, Sachsen-Anhalt in die finanzpolitische Schieflage geführt, in der unser Land jetzt steckt. Die Versuche der SPD-Regierung, die Ausgaben zurückzuführen ¿ vor allem die Konsumausgaben ¿ waren halbherzig; und diese halbherzigen Versuche wurden dann noch von der PDS regelmäßig ausgehebelt. Der hinterlassene Schuldenberg pro Einwohner, der größte aller mittel- und ostdeutschen Länder, ist das traurige Ergebnis. Der Nachtragshaushalt 2002, den wir im Sommer dieses Jahres vorgelegt haben, deckte diese Schieflage auf und sorgte endlich für Bilanzklarheit und Haushaltswahrheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich sage es deutlich: Dass wir heute bei einer Nettokreditaufnahme von 750 Mio. Euro und einer Kreditfinanzierungsquote von 7,3 % von einem drastischen Sparkurs sprechen müssen, das verdanken wir doch nur der Tatsache, dass unsere sozialdemokratischen Vorgänger im Verein mit der PDS die Defizite aus dem Ruder laufen ließen, bei korrekter Buchführung zuletzt bis über 1,5 Mrd. Euro − 14,8 % des Haushaltsvolumens.

Dass heute selbst unser finanzpolitischer Kraftakt, den wir mit diesem Haushalt vollziehen, gerade einmal ausreicht, um eine erste Etappe auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt zu bewältigen, das verdanken wir der Misswirtschaft unserer Vorgänger. Und unsere Vorgänger regierten zu einer Zeit, als die Rahmenbedingungen auf der Einnahmenseite noch deutlich günstiger waren, als wir sie heute vorfinden.

Und genau hier, auf der Einnahmenseite, liegt die zweite Verantwortung der Sozialdemokratie für die Finanzprobleme in unserem Land. Seit 1998 wird Deutschland von Rot-Grün regiert. In dieser Zeit sind die Steuereinnahmen in Bund und Ländern regelmäßig weit hinter den Prognosen zurückgeblieben. Dies lag zum einen an einer fehlgeleiteten Steuerpolitik, zum Beispiel bei der Körperschaftsteuer: Die rot-grüne Reform gab Großunternehmen in den westdeutschen Ballungsräumen die Chance, fast gar keine Steuern mehr zu bezahlen. Dies traf ¿ über den Steuerverbund und den Finanzausgleich ¿ alle Bundesländer mit voller Wucht, auch die strukturschwachen und vor allem auch die mittel- und ostdeutschen Länder.

Schlimmer noch ist die Bilanz der wirtschaftlichen Stagnation, die wir der rot-grünen Bundesregierung zu verdanken haben. Der Reformstau in Deutschland ist sprichwörtlich geworden. Das Ausland schaut nur noch mitleidig auf die größte nationale Volkswirtschaft Europas, deren Wachstumsrate 2001 gerade mal 0,6 % betrug und im laufenden Jahr 2002 wohl sogar nur bei 0,2 % liegt. Dies ist Stagnation. Es ist kein wirtschaftliches Wachstum, wie in fast allen anderen Ländern Europas. Und die Prognosen für die kommenden Jahre sind miserabel: Deutschland gilt längst als das Japan Europas.

Wie sich die wirtschaftliche Stagnation auf die Steuereinnahmen auswirkt, das haben wir gerade gestern schmerzlich erleben müssen. Die neueste Steuerschätzung rechnet für 2003 bundesweit mit Steuermindereinnahmen von rund 16 Mrd. Euro. Was dies genau für unseren Haushalt bedeutet, wird sich bei der Regionalisierung der Schätzung in den nächsten Tagen herausstellen. Selbstverständlich werden diese erwarteten Mindereinnahmen im parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen sein. Wie im einzelnen, das wird zu gegebener Zeit im Einvernehmen mit jenen Fraktionen geklärt, die diese Regierung tragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

es ist eine Binsenweisheit, dass Steuereinnahmen nur dort sprudeln, wo es kräftiges wirtschaftliches Wachstum gibt. Und kräftiges wirtschaftliches Wachstum gibt es nur dort, wo eine Regierung entschlossen an Reformen geht, die den Standort Deutschland wieder attraktiv machen. Davon ist bei dieser Bundesregierung nichts, aber auch gar nichts zu erkennen. Das Urteil der Fachwelt zu den geplanten Steuererhöhungen der rot-grünen Regierung ist einhellig negativ.

Noch schlimmer fällt das Urteil über den mangelnden Sparwillen der rot-grünen Regierung aus: Während wir in Sachsen-Anhalt − und andere Landesregierungen ebenso − konsequent auf die Konsolidierung der Finanzen setzen, wird in Berlin über den Sinn oder Unsinn des europäischen Stabilitätsziels öffentlich geredet, anstatt endlich ernsthaften Sparwillen zu zeigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

über Jahre hat die rot-grüne Bundesregierung das Bekenntnis zum Stabilitätsziel von 3 % der öffentlichkeit und den Kapitalmärkten als Ausweis von finanzpolitischer Solidität präsentiert. Und jetzt geht sie hin und schiebt ohne Zögern dieses Ziel beiseite. Diese Politik wird uns allen noch teuer zu stehen kommen: Wie soll der Standort Deutschland wieder attraktiv werden und wie soll hierzulande das wirtschaftliche Wachstum erstarken, neue Arbeitsplätze entstehen und die Steuereinnahmen zunehmen, wenn die rot-grüne Bundesregierung finanzpolitische Solidität und echten Reformwillen vermissen lässt und nur die Abgaben erhöht?

Und dies, obwohl der Bundeshaushalt weit weniger unbewegliche Verwaltungs- und Personalausgaben enthält als die Länderhaushalte. Und dies, obwohl der Bund in den letzten Jahren zusätzliche Einnahmen hatte, die den Ländern verwehrt blieben. Man denke nur an den Verkauf der UMTS-Lizenzen: Deren Erlöse flossen in die Bundeskasse, aber die negativen steuerlichen Folgen − bedingt durch die Gewinnminderung bei den Unternehmen, die UMTS-Lizenzen kauften − die schlugen zur Hälfte in den Länder- und in den Gemeindehaushalten auf. Die rot-grüne Bundesregierung hat nichts Substantielles getan, um die zunehmende Schieflagen in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu korrigieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

vor diesem Hintergrund, den andere zu verantworten haben, nämlich in unserem Land SPD und PDS und im Bund SPD und Grüne ¿ vor diesem Hintergrund müssen wir, die Landesregierung Sachsen-Anhalts, unsere Finanzpolitik betreiben. Wir stellen uns dieser Verantwortung, wir sind im April mit diesem Auftrag von den Bürgern Sachsen-Anhalts gewählt worden ¿ auch wenn die Entscheidungen, die wir zu treffen haben, im einzelnen unpopulär sind. Aber wir erlauben uns doch darauf hinzuweisen, dass andere es waren und sind, die unser Land und sein Umfeld wirtschaftlich und finanziell in diese prekäre Lage gebracht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

im Entwurf des Haushaltsplans 2003 wird die Nettokreditaufnahme auf 750 Mio. Euro zurückgeführt, von über 1,5 Mrd. Euro im Nachtragshaushalt 2002. Die Einsparungen, die dazu nötig waren, beruhen im wesentlichen auf drei Säulen: der Umsetzung des Personalabbaukonzeptes der Regierung, dem Absenken konsumtiver Ausgaben und der Veräußerung von nicht benötigtem Landesvermögen. Damit nehmen wir grundlegende strukturelle Weichenstellungen vor, die auch ordnungspolitisch geboten sind. Wir wollen, dass der Staat sich auf seine Kernaufgaben beschränkt. Wir wollen, dass diese Kernaufgaben von einem handlungsfähigen Staat effizient erledigt werden. Wir wollen, dass der Staat nicht über seine Verhältnisse und auf Kosten unserer Kinder lebt.

Investitionen

Wir haben alle Anstrengungen unternommen, um nicht bei den Investitionen zu sparen und die Investitionsquote möglichst hoch zu halten. Im Haushalt 2003 sind Investitionsausgaben von 2,1 Mrd. Euro vorgesehen. Dies entspricht einer Investitionsquote von 20,3 %. Die eigenfinanzierten Investitionen belaufen sich auf 1,08 Mrd. Euro. Die Nettokreditaufnahme liegt also um mehr als 300 Mio. Euro unter der Verfassungsgrenze, die durch die eigenfinanzierten Investitionen markiert wird.

Eine hohe Investitionsquote ist für die Landesregierung von großer Bedeutung. Nur ist es leider so, dass nicht alle notwendigen Einschnitte im konsumtiven Bereich zeitnah und kurzfristig erfolgen können. Wir sind in diesem Bereich an die Grenze dessen gegangen, was rechtlich und politisch noch zu vertreten ist. Eine massive überhöhung der konsumtiven Ausgaben, wie wir sie vorfanden, ist aber nicht binnen Jahresfrist zu korrigieren. Aber die Grundlage des Umsteuerns legen wir mit diesem Haushalt.

Personal

Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat im Sommer dieses Jahres ein Gutachten bei dem Wirtschaftswissenschaftler Prof. Helmut Seitz von der Universität Frankfurt (Oder) in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten wird die Erbringung öffentlicher Leistungen in Sachsen-Anhalt mit der Erbringung öffentlicher Leistungen in anderen Bundesländern verglichen. Die Ergebnisse, zu denen Prof. Seitz anhand amtlicher Zahlen gelangte, sind Ihnen bekannt.

In dem Gutachten wird eine übermäßig hohe Personalausstattung des Landes und der Kommunen festgestellt; ebenso wird festgestellt, dass die Ausgaben im konsumtiven Bereich weit überhöht sind. Diese Feststellungen geben eine Orientierung, in welchen Bereichen Sachsen-Anhalt über seinen finanziellen Möglichkeiten lebt. In diesen Bereichen setzt unser Umsteuern an. Das ärmste Land in Deutschland kann sich nicht die höchsten sozialen Standards leisten. Und es kann sich schon gar nicht das meiste Personal je Einwohner aller Flächenländer leisten.

Mit dem Haushaltsjahr 2003 beginnen wir, unser Stellen- und Personalabbaukonzept konsequent umzusetzen. Der jetzige Personalbesatz von 26,1 Bediensteten pro 1.000 Einwohner wird langfristig auf das bundesdeutsche Niveau von 21,6 Bediensteten pro 1.000 Einwohnern gesenkt. Dies entspricht einem Stellenbestand von dann etwa 55.000. In einem ersten Schritt vermindern wir die Zahl der Stellen im Haushalt 2003 von zur Zeit 68.368 auf 63.828. Eine weitere Verringerung auf 59.042 haben wir durch zusätzliche Personalabbauschritte im Haushaltsplan dargestellt.

Diejenigen Stellen, die wir abbauen werden, haben wir erstmalig in eine gesonderte Titelgruppe, die Titelgruppe 96, zusammengefasst. Damit haben wir die abzubauenden Stellen aufgeschlüsselt und die Grundlagen für einen effizienten Vollzug des Personalabbaus gelegt.

Die Personalausgaben, die in der Hauptgruppe 4 veranschlagt sind, werden in Höhe von 118 Mio. Euro gesenkt. Dabei ist selbstverständlich zu berücksichtigen, dass die Personalausgaben der beiden Universitäten nicht mehr der Hauptgruppe 4 zugeordnet werden. Dabei handelt es sich keineswegs um einen Buchungstrick, sondern um die schlichte Tatsache, dass wir den Universitäten durch das Instrument der Globalhaushalte ein flexibles Handeln ermöglichen, das dem Wettbewerbsumfeld im Hochschulbereich angemessen ist. Das heißt allerdings nicht, dass die Universitäten vom Druck auf die Personalkosten ausgenommen sind. Es heißt nur, dass sie in eigener Regie und nach eigenen Prioritäten den generellen Spardruck umsetzen können.

Wie hoch der Einsparbetrag im Bereich der Personalausgaben am Schluss jedoch genau sein wird, das lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar sagen. Das wird auch davon abhängen, zu welchem Ergebnis die Verhandlungen des Lehrertarifvertrages gelangen, und wie stark Altersteilzeit- und Abfindungsangebote der Landesregierung angenommen werden. Wir haben für die Gesamtpersonalausgaben eine Summe von 2,63 Mrd. Euro in den Haushalt eingestellt. Darin sind auch Vorsorgebeträge für Tarifveränderungen wie für zu zahlende Abfindungen und Zahlungen für den Altersteilzeitausgleich enthalten.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine Bemerkung zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, die in Kürze beginnen. Den Arbeitnehmervertretern muss eines klar sein: Je höher der Abschluss dieser Tarifverhandlungen ausfallen wird, desto mehr sind wir gezwungen, an anderer Stelle einzusparen − auch und gerade im Bereich des Personals. Die überhöhten Personalkosten sind eine große Last für den Haushalt, weitere Tariferhöhungen werden diese Last noch vergrößern und den Druck zum Einsparen weiter verstärken.

Wir gehen den größten Ausgabenposten im Haushaltsplan − und das sind nun einmal die Ausgaben für Personal − konsequent an, aber uns ist auch klar, dass es sich hier um Weichenstellungen handelt, die erst auf mittlere Sicht voll zum Tragen kommen können. Ein Personalüberbesatz ist nicht binnen kurzer Frist abzubauen. Aber genau aus diesem Grund muss man ihn endlich anpacken. Ich bin froh darüber, dass diese Regierung gleich zu Beginn ihrer Amtszeit diese Herausforderungen konsequent und mutig angeht.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Anmerkung zu dem gelegentlich geäußerten Vorwurf, dass wir nicht mehr Stellen einsparen würden, als es die Vorgängerregierung bereits getan hätte. Zuerst muss ich gestehen, dass ich die Proteste gegen Stellenkürzungen nur schwer verstehen würde, wenn wir tatsächlich keine Stellen abbauen würden. Aber es ist schon so: Wir bauen Stellen ab. Und zwar mehr als unsere Vorgänger.

Die alte Regierung hat von 2001 zu 2002 angeblich 1.841 Stellen abgebaut. Nur wurden davon mindestens 900 Stellen in Landesbetriebe überführt. Außerdem war eine Vielzahl von Stellen noch nicht oder nicht mehr besetzt. Damit waren sie finanziell gar nicht unterlegt und ihr Abbau hat in keiner Weise zu finanziell wirksamen Einsparungen geführt. Unser Ziel ist es dagegen, im Haushaltsjahr 2003 mindestens 2000 Stellen abzubauen, und zwar Vollzeitäquivalente, und wenn möglich mehr.

Lassen Sie mich nun zu den einzelnen Bereichen des Haushaltes einige Punkte sagen:

Wirtschaft und Arbeit

Im Bereich von Wirtschaft und Arbeit haben wir einzelne Förderprogramme gestrafft oder auch ganz gestrichen. Den Schwerpunkt der Förderungen legen wir zukünftig auf die Qualifizierung von Existenzgründern und die Ausbildung besonders gefragter Berufsgruppen. Hierfür stellen wir im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) rund 54 Mio. Euro bereit. Daneben fördern wir die berufliche Erstausbildung: Mit 16 Mio. Euro kofinanzieren wir Bund-Länderprogramme für über 10.000 Ausbildungsplätze.

Die Mittel für die Investitionsförderung werden nicht gekürzt: Die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden durch unsere Kofinanzierung vollständig gebunden; dadurch stehen 2003 insgesamt 284,2 Mio. Euro zur Verfügung. Damit ist die Finanzierung aller wichtigen Investitionsobjekte gesichert. Neben der Gemeinschaftsaufgabe werden Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE III) zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur eingesetzt. Insgesamt erreichen wir für 2003 ein Ausgabevolumen von 321,6 Mio. Euro. Dabei setzen wir vier klare Schwerpunkte:

 

 

Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur,

Unterstützung produktiver Investitionen für Forschung und Entwicklung,

Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation und

Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten.

 

Erlauben Sie mir, an dieser Stelle kurz auf die Folgen der Flutkatastrophe einzugehen. Die durch das Hochwasser verursachten unmittelbaren Schäden liegen wohl in Milliardenhöhe. Dabei handelt es sich um Schäden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft mit ca. 1250 betroffenen Unternehmen, um Schäden an der Infrastruktur, in der Landwirtschaft und bei Privathaushalten. Endgültig werden wir die Höhe der Kosten erst mit Abschluss der Wiederherstellungsarbeiten kennen.

Die Hochwasserschäden und weitere notwendige präventive Maßnahmen haben eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung des Landeshaushalts zur Folge. Aus diesem Grund sind wir um so erfreuter, dass es uns in Gesprächen mit der Europäischen Kommission gelungen ist, die Kofinanzierungssätze der Strukturfondsmittel seitens der EU auf nunmehr 75% zu erhöhen ¿ und damit den Landesanteil bei neuen Projekten auf 25 % zu senken.

Dabei werden wir Strukturfondsmittel im Operationellen Programm in zweierlei Hinsicht konzentrieren: erstens, werden wir Maßnahmen und Aktionen zur Beseitigung von Hochwasserschäden finanziell verstärken, und zweitens werden wir Maßnahmen und Aktionen − dort wo möglich − inhaltlich so erweitern, dass wir sie hochwasserbezogen anwenden können. Im übrigen haben wir auch sichergestellt, dass durch Hochwasser zerstörte, bereits geförderte Projekte nochmals gefördert werden können.

Die nationale Kofinanzierung des Operationellen Programms lag bisher in Sachsen-Anhalt mit 55,1% erheblich über dem Durchschnitt der neuen Länder mit 37,1%. Dies gilt auch für die Finanzierungsbeiträge des Landes Sachsen-Anhalt und seiner Kommunen. Diese Kofinanzierungsquote ist angesichts der äußerst schwierigen Haushaltssituation und eines schleppend verlaufenden Mittelabflusses völlig unrealistisch; auch vor dem Hintergrund des zusätzlichen hochwasserbedingten Investitionsbedarfs ist sie schlicht nicht zu finanzieren.

Die rechnerisch für den Gesamtzeitraum des Operationellen Programms von 2000 bis 2006 ermittelten Einsparbeträge sagen nichts darüber aus, wie viele Mittel tatsächlich für die Haushaltssanierung jährlich verfügbar sind. Wir gehen davon aus, dass dieser Nettobetrag eher bescheiden ausfallen wird. Und wir müssen, das muss ganz klar sein, auch noch mit längerfristigen Folgeschäden des Hochwassers rechnen. Diese werden wir nicht − oder zumindest nicht in voller Höhe − durch Mittel des Bundes und der EU finanzieren können.

Durch die änderung des Operationellen Programms gewinnen wir eine größere finanzielle Handlungsfähigkeit. Damit stärken wir Investitionen und vermeiden ein Absinken der Investitionsquote unter 20%. Mein Dank gilt der EU-Kommission, die unseren Kurs − trotz harter Konsolidierung möglichst nicht bei den Investitionen zu sparen − durch ihre Flexibilität tatkräftig unterstützt hat.

Gesundheit und Soziales

Der Arbeitsmarkt wurde aus dem Ressort Gesundheit und Soziales in das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit umgesetzt. Er umfasst im Jahr 2003 eine Summe von 204,0 Mio. Euro. Damit verschieben sich die Etat-Ansätze entsprechend.

Etwa 280 Mio. Euro − ein Drittel des Sozialetats − sind im verbleibenden Ressort Gesundheit und Soziales durch Bundesgesetze für Sozialhilfe gebunden.

Die Sportförderung bleibt mit 29 Mio. Euro nahezu konstant, weil die gesamten Mittel aus Oddset-Sportwetten in Sachsen-Anhalt in die Sportförderung fließen. Die Pauschalförderung der Krankenhäuser wird auf 34,5 Mio. Euro erhöht. Insgesamt stehen für Krankenhaus-Investitionen 155,3 Mio. Euro und damit etwa 10 Mio. Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle, auf einen Punkt unseres Sparprogramms etwas ausführlicher einzugehen, der uns allen sehr schwer gefallen ist: Wir werden das Landesblindengeld im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes an die Standards von Sachsen, Bremen und Brandenburg anpassen. Dafür werden 18,2 Mio. Euro eingestellt. Leistungsempfänger bekommen künftig eine Unterstützung von monatlich 333 EUR, und Kindern gewähren wir künftig 75 Prozent statt bisher 50 Prozent der Leistungen.

Die Kürzung auf das Niveau Sachsens, Bremens und Brandenburgs wurde uns als soziale Kälte zu Lasten der Schwachen der Gesellschaft vorgeworfen. Ich muss ihnen hier sagen: mir wäre auch wohler, wenn wir diese Kürzungen nicht machen müssten. Mir wäre auch wohler, wenn uns allen diese Härte erspart bleiben könnte. Und mir wäre auch wohler, wenn unser Land eine Haushaltssituation hätte, bei der wir überdurchschnittliche Hilfen finanzieren könnten.

Es ist nur leider so, dass wir im ärmsten Bundesland Deutschlands leben. Wir leben in einem Land, dass mit einer großen Schulden-Erblast fertig werden muss. Und ich kann es, als Finanzminister dieses ärmsten Landes, nicht rechtfertigen, warum wir uns höhere Sozialstandards leisten als andere Bundesländer in vergleichbarer Lage. Ich kann das nicht rechtfertigen, und ich sehe nicht, wer das im Angesicht der enormen Schulden können sollte. Denn, und das bitte ich auch zu bedenken, wir stürzen keineswegs bestimmte Bevölkerungsschichten in Armut. Das, was wir tun, ist lediglich eine Anpassung der Sätze an bundesdeutsche Durchschnitte. Im übrigen bleibt die Unterstützung von besonders Bedürftigen nach dem Bundessozialhilfegesetz von unserem Haushalt völlig unberührt.

Bei den Sachausgaben wird das Sozialministerium 14 Prozent sparen. Bei den freiwilligen Sozialleistungen stellt die Kinderbetreuung mit nunmehr 146 Mio. Euro − rund 40 Mio. Euro weniger als 2002 − den größten Einzelposten dar. Auf diesen Punkt möchte ich wegen seiner großen politischen Bedeutung näher eingehen. Unsere Ausgaben für die Betreuung unserer Kinder liegen bisher weit über dem Niveau aller anderen neuen Länder. Aber: Nicht allein die Höhe der Ausgaben entscheidet über die Qualität der Betreuung, sondern auch die Art und Weise, wie die Mittel verwendet werden.

Durch einen Abbau von unnötigen und kostenträchtigen Standards werden die Mittel sinnvoller, zielgerichteter und damit auch sparsamer eingesetzt. Wir sind unseren Kindern nicht nur zu einer optimalen Betreuung verpflichtet, sondern wir sind ihnen gegenüber auch zu einer nachhaltigen Finanzpolitik verpflichtet. Ich bitte Sie zu bedenken, dass es auch unsere Kinder sein werden, die später für die Kosten der Kinderbetreuung werden aufkommen müssen, wenn diese über zusätzliche Verschuldung finanziert wird. Es ist deshalb auch und gerade in ihrem Interesse, wenn wir an dieser Stelle durch die Lockerung von Standards Mittel einsparen.

Ein Wort an die Damen und Herren von SPD und PDS: Wenn Sie nunmehr eingesehen haben, dass wir sparen müssen, Sie aber gleichzeitig Einsparungen an dieser Stelle vehement ablehnen − dann fordere ich Sie auf: Benennen Sie endlich, hier und heute, konkrete Einsparungen an anderer Stelle! Und sprechen Sie bitte auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern, die dort regieren und für die Kinderbetreuung pro Kopf weniger ausgeben als wir auch nach unserer Reform. Sagen Sie Ihnen ehrlich und öffentlich, was Sie davon halten!

Inneres

Nach Auffassung der Landesregierung zählt die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit selbstverständlich zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Der Sachhaushalt des Innenministeriums bleibt im wesentlichen auf dem Niveau von 2002. Durch den geplanten Personalabbau vor allem im inneren Polizeiverwaltungsdienst wird es in keiner Weise zu einer schlechteren Versorgung oder einem verminderten Schutz der Bevölkerung kommen. Durch eine höhere Flexibilität der Arbeitszeitmodelle und der Arbeitsabläufe wird eine effiziente innere Sicherheit weiterhin auf hohem Niveau garantiert.

Im Bereich der Vermessungs- und Katasterverwaltung werden wir uns zukünftig auf die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben beschränken. Damit trägt auch sie ihren Anteil zur Haushaltskonsolidierung bei. Im Bereich Asyl, Ausländer, Vertriebene und Spätaussiedler werden wir, wegen des Rückgangs der Aufnahmezahlen, im Jahr 2003 insgesamt 9,3 Mio. Euro weniger benötigen.

Kultus

Der Bereich Bildung und Forschung hat nach Auffassung der Landesregierung eine große Bedeutung und hohe Priorität. Gleichwohl muss auch dieser Bereich seinen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen bringen. Wir erreichen dies im wesentlichen dadurch, dass die Mittel außerordentlich flexibel eingesetzt werden. Insbesondere werden die Universitäten erstmalig als Globalhaushalt geführt. Die Fachhochschulen werden weiterhin ihre Budgetierung fortführen.

Im Kulturbereich werden mit 98,5 Mio. Euro die Aufgaben gesichert. Auch hier setzen wir auf Flexibilisierungen: durch eine Richtlinie haben wir die Zuwendungsverträge neu geregelt. Zukünftig ist es Empfängern von Zuwendungen grundsätzlich möglich, Drittmittel einzuwerben, ohne dass sie dadurch eine Kürzung der Zuweisungen des Landes zu fürchten haben. Wir setzen auf die Eigeninitiative und das Engagement der Bürger und wollen sie von hinderlichen Fesseln befreien.

Das System der Lernmittelkostenentlastung wird mit 4,6 Mio. Euro gefördert. Die Eltern werden künftig in einem zumutbaren und sozialverträglichem Umfang an den Lernmittelkosten beziehungsweise an einem Ausgleichssystem beteiligt.

Landwirtschaft und Umwelt

Der Landwirtschaftshaushalt ist mehr als alle anderen Haushalte, gemessen am Gesamtvolumen, durch seinen hohen Drittmittelanteil gekennzeichnet. Uns liegt im besonderen Maße daran, die Kofinanzierungen für alle Drittmittel sicherzustellen. Dies ist auch gelungen, so dass sowohl die EU-Mittel des EAGFL und der Gemeinschaftsaufgabe "Küstenschutz und Agrarstruktur" voll ausgeschöpft werden.

Unser Haushaltsplanentwurf sichert allen vom Hochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben die Unterstützung des Landes. Alleine im Landwirtschaftsbereich wenden wir etwa 32 Mio. Euro EU-Mittel vornehmlich zur Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Unterstützung von Betroffenen auf. Auch aufgrund der Flut legen wir im Umweltbereich großen Wert auf die sichere Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen.

Neben einer Stabilisierung der Wasserversorgung hat die Abwasserentsorgung eine hohe Priorität. Trotz ordnungspolitischer Bedenken hinsichtlich der Zweckmäßigkeit des Verfahrens setzt diese Regierung die von der Vorgängerregierung begonnene Teilentschuldung von Abwasserzweckverbänden fort; im übrigen, meine Damen und Herren eine Leistung, die den Kommunen zugute kommt.

Bau und Verkehr

Im Haushaltsplanentwurf 2003 sehen wir für das Ministerium für Bau und Verkehr eine Ausgabenerhöhung von rund 9,5 Mio. Euro vor. Diese Erhöhung ergibt sich zum einen aus der neuen Zuordnung der Abteilung Raumordnung zum Ministerium für Bau und Verkehr. Zum anderen ergibt sie sich aus der Nachveranschlagung von Ausgleichsleistungen im sogenannten Ausbildungsverkehr; damit verbunden ist eine Erhöhung der Investitionen im Schienenverkehr.

Durch eine Erhöhung des Mittelanteils des EU-Strukturfonds für Regionalentwicklung (EFRE) werden 4,4 Mio. Euro an Landesmitteln eingespart. Die Kürzungen betreffen vor allem den konsumtiven Bereich. Bei den Investitionen machen wir nur geringfügige Abstriche.

In den Bereichen Bau und Verkehr wird trotz der notwendigen Einsparungen die Investitionsquote auch im Jahr 2001 bei rund 40 Prozent liegen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben werden um insgesamt 4 Mio. Euro reduziert. Die Förderprogramme werden neu geordnet und vorhandene Mittel gezielt umgeschichtet. Damit stellen wir die Weichen in Richtung des dringend notwendigen Stadtumbaus. Trotz der schwierigen Finanzsituation planen wir, alle Straßenbauprojekte in Sachsen-Anhalt wie vorgesehen zu realisieren, alleine für die Landesstraßen haben wir 75 Mio. Euro vorgesehen.

Kommunen

Ich komme nun zu dem schwierigen Thema der Kommunalfinanzen und zu dem kommunalen Finanzausgleich. Wir alle wissen, dass die Finanzen der Länder und Gemeinden in Deutschland in eine erhebliche Schieflage geraten sind. In vielen Städten Deutschlands können die Kommunen ihre Pflichtaufgaben kaum noch erfüllen. Diese Situation ist nicht haltbar. Um Abhilfe zu schaffen, existieren diverse Bemühungen, die Gemeindefinanzen in Deutschland auf eine geänderte, solide Grundlage zu stellen. Wobei ich aber auch an dieser Stelle darauf hinweise: zwar gibt es systematische Unwuchten in der Gemeindefinanzverfassung, aber an der jetzigen schwierigen Lage der meisten Kommunen trägt die rot-grüne Bundesregierung durch ihre völlig verfehlte Wirtschaftspolitik ein gerüttelt Maß an eigener Verantwortung.

Ich kann in dieser Hinsicht nur feststellen: Kommunen und Land sitzen hier in Sachsen-Anhalt im gleichen Boot. Wir müssen beide gemeinsam mit der äußerst schwierigen Haushaltslage fertig werden. Keiner kann sich auf Kosten des anderen sanieren. Es darf aber auch keinen Zweifel daran geben, dass beide Seiten massive Konsolidierungsanstrengungen unternehmen müssen. Auf Seiten des Landes kann ich im Namen der Landesregierung sagen: wir gehen die Sanierung an, wir nehmen unangenehme Einschnitte vor, wir haben den Mut zu unpopulären Maßnahmen.

Wir erwarten nunmehr das Gleiche von den Kommunen: auch die Kommunen unseres Landes müssen sich dem Konsolidierungsdruck stellen. Es kann nicht sein, dass die Kommunen ihren im Durchschnitt weit überhöhten Personalbestand unangetastet lassen. Und es kann auch nicht sein, dass sich das Land anstelle der Kommunen verschuldet, um überhöhte Personalbestände und überhöhten Verwaltungsaufwand zu finanzieren.

Ich sage hier in aller Deutlichkeit: einzelne Kommunen, die über ihre Verhältnisse leben, dürfen sich dafür nicht beim Land refinanzieren. Wir wollen, dass die Kommunen, wenn sie über ihre Verhältnisse leben, sich selbst verschulden müssen. Nur so spüren sie den Konsolidierungsdruck am eigenen Leib und müssen sich um die Erhöhung ihrer Effizienz kümmern.

Aber dieser Vorgang ist keine Einbahnstraße und wir verstehen ihn auch nicht so. Wir wollen den Kommunen auch die Möglichkeit geben, auf die Sparzwänge zu reagieren. Wir werden, wie zum Beispiel im Kinderbetreuungsgesetz, teure Standards und Gängelungen der Gemeinden abbauen. Wir wollen den Gemeinden mehr Freiraum geben. Das schließt auch die Freiheit ein, über die Verwendung zugewiesener Mittel selbst zu entscheiden.

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf legt eine einheitliche Verbundquote von 23 Prozent fest. Zum Ausgleich für die Einnahmeausfälle durch Absenkung der Verbundquote wird das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein kommunales Investitionsprogramm auflegen, das zu 75 Mio. Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe finanziert und von den Kommunen mit 25 Mio. Euro gegenfinanziert werden soll. Dafür übernimmt das Land für die Kommunen die nötigen Zinsleistungen und Tilgungen.

Zum Ausgleich der geringeren Mittel bei der Bereitstellung sonstiger Leistungen (Zweckzuweisungen, Fördermittel, Erstattungen) werden wir den Gemeinden freiere Hand lassen. Wir streben an, zumindest einen Teil der Mittel in den allgemeinen Finanzausgleich umzuschichten. Die Finanzstrukturkommission, an der auch die Kommunen beteiligt sind, entwickelt zur Zeit dafür unter Beteiligung aller Fachressorts ein Konzept. Dieser Umschichtungsprozess konnte − wegen der notwendigen änderungen des Finanzausgleichsgesetzes − noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2003 berücksichtigt werden. Wir werden seine Umsetzung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004 realisieren.

Veräußerungen

Das Land verfügt über Besitz und Beteiligungen, die verzichtbar sind. Nicht nur aus finanziellen, sondern vor allem aus ordnungspolitischen Gründen werden wir uns von diesem Landesbesitz trennen und ihn veräußern. Ebenso werden wir Landesbeteiligungen umstrukturieren und teilweise privatisieren. Dadurch rechnen wir mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 115 Mio. EUR. Wir werden dabei sorgfältig trennen zwischen hoheitlichen Aufgaben, die gesichert werden müssen, und wirtschaftlicher Tätigkeit, die privatisierbar ist. Vorgesehen sind dafür die Salus-Gruppe mit Ausnahme des Maßregelvollzugs , die Saleg GmbH, die Landelektrizität GmbH Fallersleben, die Staatliche Glasmanufaktur, das Landesweingut Klosterpforta, der Talsperrenbetrieb sowie Waldflächen und Forstimmobilien aus dem Landesbesitz.

Haushaltssanierungsgesetz

Weitere Einnahmeverbesserungen sind durch weitere Vorschriften im Haushaltssanierungsgesetz vorgesehen. Dazu gehören u. a. die änderung des Lotteriegesetzes, des Spielbankgesetzes und des Lotto-Toto-Gesetzes, aus denen etwa 7 Mio. Euro Mehreinnahmen erwartet werden. Im Haushaltssanierungsgesetz sind weiterhin änderungen im Beamtengesetz, im Landesbesoldungsgesetz, im Landespersonalvertretungsgesetz und im Gesetz für die Juristenausbildung vorgesehen.

Globale Minderausgabe

In den Haushaltsentwurf wird eine Globale Minderausgabe von 50 Mio. Euro eingestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

dieser Entwurf eines Sparhaushalts ist uns nicht leicht gefallen − daraus möchte ich keinen Hehl machen. Und es wird Ihnen als Abgeordnete, die sie ihn zu verabschieden haben, sicher auch nicht leicht fallen, ihm zuzustimmen. Das anstehende parlamentarische Verfahren wird für uns alle nicht einfach. Aber zugleich betone ich noch einmal mit allem Nachdruck: Unser Land Sachsen-Anhalt hat zu diesem Konsolidierungskurs keine Alternative. Wenn wir heute nicht sparen, dann heißt das nichts anderes, als dass wir die Härten unseren Kindern zumuten. Im Interesse unseres Landes und der künftigen Generationen bitte ich Sie, den eingeschlagenen Sparkurs der Landesregierung zu unterstützen.

Vielen Dank.

 

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