Pressemitteilungen der Ministerien
Zu den Urteilen des Sozialgerichtes Magdeburg im Rechtsstreit zwischen den Marseille-Seniorenwohnparks in Thale und Wolmirstedt und dem Land Sachsen-Anhalt erklärt das Sozialministerium:
21.12.2001, Magdeburg – 149
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 149/01
Magdeburg, den 21. Dezember 2001
Zu den Urteilen des Sozialgerichtes Magdeburg im Rechtsstreit zwischen den Marseille-Seniorenwohnparks in Thale und Wolmirstedt und dem Land Sachsen-Anhalt erklärt das Sozialministerium:
Das Sozialgericht hat die Klage der Seniorenwohnpark Wolmirstedt und Seniorenwohnpark Thale GmbH auf vollständige Zahlung von verlangten Fördermitteln als unbegründet abgewiesen. Die Rechtsposition des Landes ist damit bestätigt worden, dass das Stellen eines Fördergeldantrages allein keinen Anspruch auf vollständige Zahlung begründet.
Zugleich verpflichtete das Gericht das Land, über die nach Baubeginn gestellten Förderanträge neu zu befinden. Damit stellt das Gericht die Förderpraxis von Bund und Ländern in Frage, wonach Förderanträge ausnahmslos vor Investitionsbeginn zu stellen sind.
Das Sozialministerium wird das Urteil nach Eingang der schriftlichen Ausfertigung eingehend und detailliert prüfen. Die Wege der Berufung oder Revision stehen offen.
Im übrigen verweist das Sozialministerium darauf, dass neben den acht Seniorenwohnparks der Marseille-Gruppe weitere rund 30 Altenpflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach 1990 ohne öffentliches Fördergeld entstanden sind. Die Betreiber hatten sich bewusst für den alternativen Weg der Refinanzierung über die Pflegesätze entschieden. Wettbewerbsnachteile gegenüber öffentlich geförderten Einrichtungen sind nicht erkennbar. Alle rund 220 Pflegeheime sind laut Heimaufsicht gut ausgelastet, auch die Einrichtungen der Marseille-Gruppe.
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