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Pressemitteilungen der Ministerien

Sozialer Dienst der Justiz / Justizminister Püchel: Täter-Opfer-Ausgleich als feste Säule in Justiz etabliert

05.02.2002, Magdeburg – 76

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 076/02

 

Magdeburg, den 5. Februar 2002

 

Sozialer Dienst der Justiz / Justizminister Püchel: Täter-Opfer-Ausgleich als feste Säule in Justiz etabliert

Knapp acht Jahre nach seiner Einführung hat sich der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als feste Säule in der Justiz Sachsen-Anhalts etabliert. Seit 1994 sei die Zahl der geschlichteten Konflikte um das Fünffache gestiegen, sagte Justizminister Manfred Püchel am heutigen Dienstag nach der Kabinettssitzung. Waren im ersten Jahr des Täter-Opfer-Ausgleichs in rund 300 Fällen Täter und Opfer zusammengebracht worden, stieg die Zahl im vergangenen Jahr auf gut 1.500.

Sachsen-Anhalt hatte 1994 als erstes Bundesland den Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Erwachsene eingeführt. Erst fünf Jahre später wurde mit dem "Gesetz zur strafrechtlichen Verankerung des TOA" bundesweit eine gesetzliche Regelung geschaffen.

"Der größte Erfolg des Täter-Opfer-Ausgleichs ist, dass die Rückfallquote der hauptsächlich jugendlichen Straftäter weniger als 40 Prozent beträgt", betonte der Minister. Die Konfrontation des Täters mit dem Opfer und seiner Tat zeige positive Wirkung. In Sachsen-Anhalt wird der TOA von 15 Vereinen durchgeführt, die von Gardelegen bis Zeitz über das gesamte Land verteilt sind. Er wird insbesondere bei Straftaten wie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Unterschlagung angewendet. "Mit dem landesweiten Angebot wird die räumliche Nähe zu Opfern und Tätern sichergestellt", meinte Püchel. Sachsen-Anhalt förderte den Täter-Opfer-Ausgleich im vergangenen Jahr mit mehr als 280.000 Euro.

Der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. "Das Einverständnis der Opfer hat oberste Priorität", bekräftigte Püchel. Einige Opfer könnten durch die direkte Konfrontation mit dem Täter die Tat besser verarbeiten. Außerdem müssten sie nicht als Zeugen in einem gerichtlichen Verfahren aussagen und könnten zivilrechtliche Ansprüche unbürokratisch geltend machen. "Durch die unmittelbare Schadenswiedergutmachung kann oft ein Prozess um Schadensersatz oder Schmerzensgeld vermieden werden", betonte Püchel. Mit dem Täter-Opfer-Ausgleich zeige Sachsen-Anhalt, dass die Belange der Opfer zentrales Anliegen der Justizpolitik im Land sei.

Da der Täter-Opfer-Ausgleich vorrangig bei jugendlichen Straftätern angewendet wird, habe insbesondere die Jugendgerichtshilfe große Verdienste bei der Weiterentwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs. "Die Jugendgerichtshelfer sind diejenigen, die den meisten Kontakt zu den beschuldigten Jugendlichen und Heranwachsenden haben und daher auch am besten erkennen können, welche positiven Wirkungen ein sauber durchgeführter Täter-Opfer-Ausgleich hat", unterstrich der Minister.

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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