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Pressemitteilungen der Ministerien

Neuregelung für Zusammenarbeit von Hochwasserschutz und Naturschutz
Wernicke: "Sicherheit der Menschen muss Vorfahrt haben"

20.11.2002, Magdeburg – 244

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 244/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 244/02

 

Magdeburg, den 19. November 2002

 

 

Neuregelung für Zusammenarbeit von Hochwasserschutz und Naturschutz

Wernicke: "Sicherheit der Menschen muss Vorfahrt haben"

 

Die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Petra Wernicke hat per Erlass die Zusammenarbeit zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz neu geregelt. Im Kern geht es um unkompliziertere Verfahren bei Unterhaltungsmaßnahmen an Deichen. Ministerin Petra Wernicke zum Ziel der Vereinfachungen: "Die Sicherheit der Menschen muss Vorfahrt haben".

 

Im Erlass heißt es dazu: "Der Hochwasserschutz hat auf Deichen Vorrang vor Tourismus, Naturschutz oder Landwirtschaft." Dies gilt im Rahmen des Hochwasserschutzes auch für Instandhaltungsmaßnahmen an Gewässern. Was das für die konkrete Arbeit von Wasser- und Naturschutzbehörden bedeutet, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt jetzt in einem entsprechenden Erlass geregelt. Künftig sollen gleich "vor Ort" notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an den Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen unbürokratisch und schnell zwischen den Fachleuten der Wasser- und Naturschutzbehörden abgestimmt werden. Dadurch können zeitaufwendige Schritte wie etwa schriftliche Genehmigungen oder Anhörungsverfahren entfallen.

 

Dazu werden die zweimal jährlich stattfindenden Deichschauen aufgewertet:

Bei diesen regelmäßigen Begehungen werden ab sofort verbindliche Abstimmungen getroffen. Nach diesen können die Mitarbeiter des Landesbetriebs für Hochwasserschutz unmittelbar handeln und beispielsweise hochgewachsene Büsche oder Bäume beseitigen. Dafür müssen auch keine Anträge zeitaufwendig von Amt zu Amt weitergereicht werden.

 

Ziel der Neuregelung ist: Die Fachleute vor Ort sollen sich mit den Problemen auseinandersetzen und einvernehmliche Lösungen finden. Wegen besonderer Umstände, z.B. beim Neubau von Deichen, können jedoch nach wie vor gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsverfahren erforderlich sein. Wernicke: "Wir schützen die Menschen vor Hochwasser ohne mehr als notwendig in die Natur einzugreifen und entlasten die Verwaltung."

 

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