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Höchstsatz für die Flächenstilllegung im Jahr 2003 auf 50 Prozent der beihilfeberechtigten Ackerflächen angehoben
19.11.2002, Magdeburg – 242
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 242/02
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 242/02
Magdeburg, den 15. November 2002
Höchstsatz für die Flächenstilllegung im Jahr 2003 auf 50 Prozent der beihilfeberechtigten Ackerflächen angehoben
Der Bundesrat hat am 8. November die Anhebung des Höchstsatzes für die Flächenstilllegung auf 50 Prozent der beihilfeberechtigten Ackerfläche zur Ernte 2003 beschlossen.
Diese Maßnahme, der auch ein Antrag des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, ist eine Reaktion auf das Hochwasser vor allem an Elbe und Mulde, in dessen Folge ein erheblicher Teil der Ackerfläche für die diesjährige Herbstaussaat nicht genutzt werden kann.
Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der betroffenen Gebiete und die Verwaltungsvereinfachung sind der Grund, diese Ausnahmeregelung in ganz Deutschland anzuwenden.
Ab dem Erntejahr 2004 gilt wieder der alte Höchstsatz von 33 Prozent.
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