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Pressemitteilungen der Ministerien

Gemeinsame Ländereinrichtung zur Rückführung illegaler Abfallexporte/ Gesetz zum Staatsvertrag beschlossen

18.07.2000, Magdeburg – 432

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 432/00

 

Magdeburg, den 18. Juli 2000

 

Gemeinsame Ländereinrichtung zur Rückführung illegaler Abfallexporte/ Gesetz zum Staatsvertrag beschlossen

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Ländereinrichtung nach dem Abfallverbringungsgesetz beschlossen.

Seitens der Bundesrepublik besteht die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung, gescheiterte oder illegale Abfallexporte wieder zurückzuführen. Für die Wiedereinführung ist grundsätzlich das Bundesland zuständig, dass für die Notifizierung des Abfallexports zuständig war oder gewesen wäre. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Erfüllung dieser Wiedereinfuhrpflichten einer gemeinsamen Einrichtung zu übertragen.

Mit dem Staatsvertrag übertragen die Bundesländer dem Land Baden-Württemberg die Aufgaben einer Zentralen Koordinierungsstelle. Ihr obliegt es, die zuständige Landesbehörde zu ermitteln und das Verfahren an diese abzugeben oder ¿ falls die Ermittlung nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist ¿ die Wiedereinfuhr selbst zu veranlassen.

Zur Finanzierung der gemeinsamen Einrichtung der Länder sind jährliche Festkosten in Höhe von 200.000 DM erforderlich, die unter den Bundesländern aufgeteilt werden. Für Sachsen-Anhalt ergeben sich jährliche Kosten in Höhe von knapp 7.000 DM.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de