Pressemitteilungen der Ministerien
Gemeinsame Ländereinrichtung zur Rückführung illegaler Abfallexporte/ Gesetz zum Staatsvertrag beschlossen
18.07.2000, Magdeburg – 432
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 432/00
Magdeburg, den 18. Juli 2000
Gemeinsame Ländereinrichtung zur Rückführung illegaler Abfallexporte/ Gesetz zum Staatsvertrag beschlossen
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Ländereinrichtung nach dem Abfallverbringungsgesetz beschlossen.
Seitens der Bundesrepublik besteht die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung, gescheiterte oder illegale Abfallexporte wieder zurückzuführen. Für die Wiedereinführung ist grundsätzlich das Bundesland zuständig, dass für die Notifizierung des Abfallexports zuständig war oder gewesen wäre. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Erfüllung dieser Wiedereinfuhrpflichten einer gemeinsamen Einrichtung zu übertragen.
Mit dem Staatsvertrag übertragen die Bundesländer dem Land Baden-Württemberg die Aufgaben einer Zentralen Koordinierungsstelle. Ihr obliegt es, die zuständige Landesbehörde zu ermitteln und das Verfahren an diese abzugeben oder ¿ falls die Ermittlung nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist ¿ die Wiedereinfuhr selbst zu veranlassen.
Zur Finanzierung der gemeinsamen Einrichtung der Länder sind jährliche Festkosten in Höhe von 200.000 DM erforderlich, die unter den Bundesländern aufgeteilt werden. Für Sachsen-Anhalt ergeben sich jährliche Kosten in Höhe von knapp 7.000 DM.
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