Pressemitteilungen der Ministerien
Bundesratsinitiative zur Änderung des
Grundgesetzes soll Finanzlage der Kommunen verbessern
14.01.2003, Magdeburg – 19
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 019/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 019/03
Magdeburg, den 14. Januar 2003
Bundesratsinitiative zur Änderung des
Grundgesetzes soll Finanzlage der Kommunen verbessern
Auf Vorschlag von Innenminister Klaus
Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung die
Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Verbesserung der finanziellen Situation
der Kommunen beschlossen. Mit der geplanten Änderung des Grundgesetzes werde
das Ziel verfolgt, eine Konnexitätsregelung einzuführen, wonach der Bund bei
gesetzlichen Aufgabenzuweisungen an die Kommunen gleichzeitig eine
Kostenregelung zu treffen habe.
Der Innenminister verweist darauf, dass die
Länder immer größere Schwierigkeiten hätten, die kommunale Ebene mit einer
adäquaten Finanzierung auszustatten, die auch noch Spielraum bei der Gestaltung
freiwilliger Aufgaben ließe. Diese schwierige finanzielle Lage werde durch die
permanente Aufgabenübertragung ohne hinreichende Kostenerstattung bzw. ohne
bessere Berücksichtigung bei der Steuerverteilung durch den Bund weiter verschärft.
Jeziorsky: "Wer die Musik bestellt, soll
sie auch bezahlen. Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Einerseits sind
die Steuereinnahmen rückläufig, wodurch immer weniger Geld zur Verfügung steht.
Andererseits werden den Kommunen vom Bund immer mehr Aufgaben zu Lasten ihrer
Haushalte übertragen." Deshalb sei es notwendig, so der Minister, eine
Verpflichtung für den Bund festzuschreiben, bei der Übertragung von Aufgaben
auch die notwendigen Finanzmittel für die Erledigung dieser Aufgaben bereitzustellen.
Die meisten Bundesländer hätten diesen Grundsatz in ihren Verfassungen verankert.
Jeziorsky: "Die Ausgaben der Kommunen
z. B. für die Sozialhilfe wachsen ständig. Konsolidierungspotentiale sind
in den kommunalen Haushalten weitestgehend ausgeschöpft." Die maßgebliche
Bestimmungsgröße für den Finanzbedarf der Kommunen sei vor allem der Bestand
der zugewiesenen Aufgaben. Dominierend seien hier neben den Landesgesetzen die
Gesetze des Bundes und zunehmend EU-Regelungen. So soll z.B. derzeit durch
Bundesverordnung die Anforderung an die Wasserqualität in Schwimmhallen und
Freibädern erhöht werden, was zu einer erheblichen Belastung der kommunalen
Haushalte führt (ca. 20.000 Euro pro Bad) - die Regelung der Kostenfrage bleibt
jedoch offen. Auch gilt seit 1. Januar 2003 die vom Bund beschlossene
Grundsicherung, die von den Kommunen weitgehend organisiert und finanziert
werden muss. Oder das gescheiterte Zuwanderungsgesetz des Bundes, auch hier
wären im Bereich der Ausländerbehörden zahlreiche Planstellen neu einzurichten
gewesen (so rechnen z. B. Halle und Magdeburg neben dem vermehrten Sachaufwand
mit je drei zusätzlichen Personalstellen). Die daraus resultierenden
Personalkosten hätten zum großen Teil die Kommunen getragen. Des Weiteren
werden im neuen Futtermittelgesetz und im Verfütterungsverbotsgesetz den
Landkreisen umfängliche neue Überwachungspflichten aufgegeben. Jeziorsky:
"Die Kommunen werden vom Bund mit immer neuen Aufgaben und
Leistungsversprechen konfrontiert und somit zunehmend finanziell
belastet!"
Die geplante Grundgesetzänderung würde zu
einer nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen führen.
Ausnahmslos jede Auferlegung neuer oder die Ausweitung bestehender Aufgaben durch
den Bund würde einen Kostenausgleich zwingend vorschreiben. In Artikel 87 der
Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sei bereits eine entsprechende Regelung
für die Aufgabenübertragung durch das Land enthalten.
Innenminister Jeziorsky: "Im Grundgesetz
fehlt leider eine vergleichbare Regelung. Diese Lücke ist nicht länger
hinnehmbar und soll durch die Bundesratsinitiative geschlossen werden."
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de