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Pressemitteilungen der Ministerien

Bundesratsinitiative zur Änderung des
Grundgesetzes soll Finanzlage der Kommunen verbessern

14.01.2003, Magdeburg – 19

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 019/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 019/03

 

 

 

Magdeburg, den 14. Januar 2003

 

 

 

Bundesratsinitiative zur Änderung des

Grundgesetzes soll Finanzlage der Kommunen verbessern

 

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus

Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung die

Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Verbesserung der finanziellen Situation

der Kommunen beschlossen. Mit der geplanten Änderung des Grundgesetzes werde

das Ziel verfolgt, eine Konnexitätsregelung einzuführen, wonach der Bund bei

gesetzlichen Aufgabenzuweisungen an die Kommunen gleichzeitig eine

Kostenregelung zu treffen habe.

 

Der Innenminister verweist darauf, dass die

Länder immer größere Schwierigkeiten hätten, die kommunale Ebene mit einer

adäquaten Finanzierung auszustatten, die auch noch Spielraum bei der Gestaltung

freiwilliger Aufgaben ließe. Diese schwierige finanzielle Lage werde durch die

permanente Aufgabenübertragung ohne hinreichende Kostenerstattung bzw. ohne

bessere Berücksichtigung bei der Steuerverteilung durch den Bund weiter verschärft.

 

Jeziorsky: "Wer die Musik bestellt, soll

sie auch bezahlen. Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Einerseits sind

die Steuereinnahmen rückläufig, wodurch immer weniger Geld zur Verfügung steht.

Andererseits werden den Kommunen vom Bund immer mehr Aufgaben zu Lasten ihrer

Haushalte übertragen." Deshalb sei es notwendig, so der Minister, eine

Verpflichtung für den Bund festzuschreiben, bei der Übertragung von Aufgaben

auch die notwendigen Finanzmittel für die Erledigung dieser Aufgaben bereitzustellen.

Die meisten Bundesländer hätten diesen Grundsatz in ihren Verfassungen verankert.

 

Jeziorsky: "Die Ausgaben der Kommunen

z. B. für die Sozialhilfe wachsen ständig. Konsolidierungspotentiale sind

in den kommunalen Haushalten weitestgehend ausgeschöpft." Die maßgebliche

Bestimmungsgröße für den Finanzbedarf der Kommunen sei vor allem der Bestand

der zugewiesenen Aufgaben. Dominierend seien hier neben den Landesgesetzen die

Gesetze des Bundes und zunehmend EU-Regelungen. So soll z.B. derzeit durch

Bundesverordnung die Anforderung an die Wasserqualität in Schwimmhallen und

Freibädern erhöht werden, was zu einer erheblichen Belastung der kommunalen

Haushalte führt (ca. 20.000 Euro pro Bad) - die Regelung der Kostenfrage bleibt

jedoch offen. Auch gilt seit 1. Januar 2003 die vom Bund beschlossene

Grundsicherung, die von den Kommunen weitgehend organisiert und finanziert

werden muss. Oder das gescheiterte Zuwanderungsgesetz des Bundes, auch hier

wären im Bereich der Ausländerbehörden zahlreiche Planstellen neu einzurichten

gewesen (so rechnen z. B. Halle und Magdeburg neben dem vermehrten Sachaufwand

mit je drei zusätzlichen Personalstellen). Die daraus resultierenden

Personalkosten hätten zum großen Teil die Kommunen getragen. Des Weiteren

werden im neuen Futtermittelgesetz und im Verfütterungsverbotsgesetz den

Landkreisen umfängliche neue Überwachungspflichten aufgegeben. Jeziorsky:

"Die Kommunen werden vom Bund mit immer neuen Aufgaben und

Leistungsversprechen konfrontiert und somit zunehmend finanziell

belastet!"

 

Die geplante Grundgesetzänderung würde zu

einer nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen führen.

Ausnahmslos jede Auferlegung neuer oder die Ausweitung bestehender Aufgaben durch

den Bund würde einen Kostenausgleich zwingend vorschreiben. In Artikel 87 der

Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sei bereits eine entsprechende Regelung

für die Aufgabenübertragung durch das Land enthalten.

 

Innenminister Jeziorsky: "Im Grundgesetz

fehlt leider eine vergleichbare Regelung. Diese Lücke ist nicht länger

hinnehmbar und soll durch die Bundesratsinitiative geschlossen werden."

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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