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Pressemitteilungen der Ministerien

Neue Richtlinien für die Ausbildungsförderung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
fördert weiter Erstausbildung

04.06.2002, Magdeburg – 115

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Technologie - Pressemitteilung Nr.: 115/02

 

Magdeburg, den 31. Mai 2002

 

 

Neue Richtlinien für die Ausbildungsförderung

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

fördert weiter Erstausbildung

 

Magdeburg. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat heute die neuen Ausbildungsförderrichtlinien veröffentlicht. Danach werden Ausbildungskooperationen, Verbundausbildung und die Ausbildung von Jugendlichen mit Vermittlungsproblemen weiter vom Land unterstützt. Der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Reiner Haseloff, sagte: "Das neue Ausbildungsjahr steht kurz bevor. Die neuen Richtlinien zu verabschieden, hatte deshalb höchste Priorität. Hier darf es keine Unklarheiten geben. Es bleibt unser Ziel, möglichst allen Jugendlichen, die eine Ausbildung wollen, diese auch anzubieten. Gleichzeitig haben die Unternehmen jetzt verlässliche Bedingungen."

 

Bei der Förderung der Ausbildung von Jugendlichen mit Vermittlungsproblemen sollen es beispielsweise erleichtert werden, Auszubildende bei Konkurs des Ausbildungsbetriebes zu übernehmen. Auszubildende aus überbetrieblichen Einrichtungen soll es mit der Förderung ermöglicht werden, in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu wechseln. Benachteiligten oder behinderten Jugendlichen wird mit der Unterstützung aufgrund der neuen Förderrichtlinie eine Ausbildung ermöglicht werden. Die Förderung erhalten private Arbeitgeber, der Zuschuss beträgt maximal 2.550 Euro.

 

Mit der Förderung von Fremdausbildung in Ausbildungskooperationen und Verbünden soll die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen oder eine Verbesserung der Ausbildungsqualität erreicht werden. Beispielsweise können damit Teile einer Ausbildung, die beispielsweise ein kleiner Betrieb nicht anbieten kann, von externen Dienstleistern oder anderen Unternehmen übernommen werden. Die Kosten, die dabei entstehen, werden mit bis zu 92 Euro pro Fremdausbildungswoche erstattet.

 

Staatssekretär Haseloff betonte: "Nach wie vor ist die Ausbildungssituation in Sachsen-Anhalt angespannt. Mit der Förderung tragen wir dazu bei, dass zum einen mehr Betriebe ausbilden können und zum anderen die Ausbildung qualitativ hochwertig ist. Vor allem aber können so mehr Jugendliche in ihrem Wunschberuf im eigenen Land ausgebildet werden. Das ist ein ganz entscheidender Beitrag gegen die viel zu hohe Abwanderung von jungen Menschen."

 

Die neuen Richtlinien sind ausführlich im Internet unter der Adresse:

www.mw.sachsen-anhalt.de nachzulesen. Beratung und Antragstellung erfolgt über die Regierungspräsidien.

 

 

 

Impressum:

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-43 16

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Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

 

 

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