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Pressemitteilungen der Ministerien

Der Euro kommt - sachsen-anhaltische Rechtsvorschriften werden für den Euro fit gemacht

28.08.2001, Magdeburg – 446

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 446/01

 

Magdeburg, den 28. August 2001

 

Der Euro kommt - sachsen-anhaltische Rechtsvorschriften werden für den Euro fit gemacht

Das Kabinett hat heute den Entwurf des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes an den Landtag überwiesen. Damit wird die rechtliche Voraussetzung geschaffen, in Gesetzen und Vorschriften D-Mark und Pfennig durch Euro und Cent zu ersetzen. Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Das Gesetz wird es Bürgern und Verwaltungen erleichtern, mit dem Euro umzugehen. Es schafft Rechtssicherheit und hilft damit, den Euro schnell als neue Währung zu etablieren."

Ob Abfallgesetz, Wahlgesetz oder Fischereiprüfungsordnung ¿ in zahlreichen Rechtsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt taucht die D-Mark auf. Doch so wie die D-Mark ab dem 1. Januar kommenden Jahres aus den Brieftaschen verschwindet, wird sie aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum 1. Januar 2002 auch in den Gesetzen und Verordnungen durch die neue europäische Währung Euro ersetzt. Das Kabinett hat deshalb heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums verabschiedet, der die 105 betroffenen Landes-Rechtsverordnungen entsprechend umstellt. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und sonstige Vorschriften im Rang unterhalb einer Rechtsverordnung werden durch die jeweiligen Fachressorts angepasst.

Für die Bürger entstehen aus der Anpassung in der Regel keine Nachteile. Tauchen in den Verordnungen neben den Währungsbezeichnungen auch Beträge auf, die geglättet, also auf- oder abgerundet werden müssen, erfolgt dieses nach Möglichkeit zu Gunsten der Bürger. Glättungen sind zum Beispiel bei Parkautomaten erforderlich. Die Umrechnung erfolgt grundsätzlich exakt unter Anwendung des zum 1. Januar 1999 festgelegten Umrechnungsfaktors von 1,95583 DM : 1 Euro. überall dort jedoch, wo keine unmittelbaren Auswirkungen auf Bürger und Landeshaushalt entstehen, kann eine Umrechnung im Verhältnis von 2 DM : 1 Euro erfolgen.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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