Pressemitteilungen der Ministerien
?Kultur ans Netz?: Sachsen-Anhalt unterstützt Kulturbereich mit 6 Mio. Euro
27.05.2020, Magdeburg – 219
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat das
Programm ?Kultur ans Netz? ins Leben gerufen, um insbesondere Kunst- und
Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt einen raschen Wiedereinstieg nach der
Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Mit dem 6 Mio. Euro umfassenden
Programm werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen
Kulturschaffenden gefördert, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung
der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten.
?Mit einer nie zuvor gekannten Wucht ist die gesamte Kunst-
und Kulturszene zum Stillstand gekommen. Es liegt in unserem erheblichen
Interesse, die Kultur schnell wieder ans Netz zu bringen. Wir haben daher in
den Verordnungen die schrittweise Öffnung der Kulturbetriebe unter Einhaltung
bestimmter Regeln ermöglicht. Jetzt geben wir den freischaffenden Künstlerinnen
und Künstlern in Sachsen-Anhalt Starthilfe und verschaffen ihnen den
erforderlichen Freiraum, bis sie wieder eigene Einnahmen aus Projekten,
Veranstaltungen oder sonstigen Engagements erzielen können. Das Programm
?Kultur ans Netz? honoriert künstlerische Leistungen und ist ein deutliches
Aufbruchssignal an die Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt?, so Staats- und
Kulturminister Rainer Robra. ?Kultur ans Netz? richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die
hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende
Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für die Erarbeitung
einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung gewährt das Land einen nicht
rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis
zu drei Monaten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in
Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse
(KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein
Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch
geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt ein
Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Die geförderten
Projekte sollen geeignet sein, das jeweilige Arbeitsergebnis im Landesportal
unter www.kultur.sachsen-anhalt.de
zu präsentieren. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juni über das
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.
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