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Pressemitteilungen der Ministerien

?Kultur ans Netz?: Sachsen-Anhalt unterstützt Kulturbereich mit 6 Mio. Euro

27.05.2020, Magdeburg – 219

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat das

Programm ?Kultur ans Netz? ins Leben gerufen, um insbesondere Kunst- und

Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt einen raschen Wiedereinstieg nach der

Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Mit dem 6 Mio. Euro umfassenden

Programm werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen

Kulturschaffenden gefördert, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung

der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten.

 

?Mit einer nie zuvor gekannten Wucht ist die gesamte Kunst-

und Kulturszene zum Stillstand gekommen. Es liegt in unserem erheblichen

Interesse, die Kultur schnell wieder ans Netz zu bringen. Wir haben daher in

den Verordnungen die schrittweise Öffnung der Kulturbetriebe unter Einhaltung

bestimmter Regeln ermöglicht. Jetzt geben wir den freischaffenden Künstlerinnen

und Künstlern in Sachsen-Anhalt Starthilfe und verschaffen ihnen den

erforderlichen Freiraum, bis sie wieder eigene Einnahmen aus Projekten,

Veranstaltungen oder sonstigen Engagements erzielen können. Das Programm

?Kultur ans Netz? honoriert künstlerische Leistungen und ist ein deutliches

Aufbruchssignal an die Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt?, so Staats- und

Kulturminister Rainer Robra. ?Kultur ans Netz? richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die

hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende

Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für die Erarbeitung

einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung gewährt das Land einen nicht

rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis

zu drei Monaten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in

Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse

(KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein

Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch

geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt ein

Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Die geförderten

Projekte sollen geeignet sein, das jeweilige Arbeitsergebnis im Landesportal

unter www.kultur.sachsen-anhalt.de

zu präsentieren. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juni über das

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de