Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Manfred Püchel:
Bearbeitung der Anträge auf Vertriebenzuwendung in Sachsen-Anhalt nahezu
abgeschlossen
Auszahlung geht zügig voran
Vertriebene in Sachsen-Anhalt erhalten fast eine Milliarde DM

16.08.2000, Magdeburg – 96

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 096/00

 

Magdeburg, den 16. August 2000

 

 

 

Innenminister Manfred Püchel:

Bearbeitung der Anträge auf Vertriebenzuwendung in Sachsen-Anhalt nahezu

abgeschlossen

Auszahlung geht zügig voran

Vertriebene in Sachsen-Anhalt erhalten fast eine Milliarde DM

 

 

 

"Nachdem die Bearbeitung der Anträge auf Vertriebenenzuwendung nahezu

abgeschlossen ist, wird auch in nächster Zeit die Auszahlung der bewilligten

Anträge beendet werden können," so Innenminister Dr. Manfred

Püchel. "Viele Jahre nach der Vertreibung ist die Zuwendung für

die Betroffenen heute ein Zeichen der Anerkennung ertragener Strapazen und Leiden,

obwohl den Verlust der Heimat niemand ersetzen kann", so Püchel weiter.

Seit Inkrafttreten des Vertriebenenzuwendungsgesetzes am 1. Januar 1994

wurden bis Ende Juni 2000 in Sachsen-Anhalt insgesamt 252.734 Anträge bearbeitet.

Das sind 99,7 Prozent der gestellten Anträge. In 95,1 Prozent der Fälle

kam es zu einer positiven Entscheidung für die Betroffenen.

An rd. 240.000 Antragsteller wurde die Zuwendung bisher ausgezahlt, das sind

ca. 960 Millionen Mark. Bis Ende des Jahres wird die Summe der Auszahlungen

nahezu eine Milliarde DM betragen.

 

Info:

 

Anspruchsberechtigte nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, das zum 1. Januar

1994 in Kraft trat, sind Vertriebene, die nach der Vertreibung ihren ständigen

Wohnsitz im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 genommen und ihn dort bis

zu diesem Zeitpunkt ohne Unterbrechung innegehabt haben. Termin der Antragstellung

für diese Personen war der 30. September 1995. Ausgenommen sind Vertriebene,

die nach dem 8. Mai 1945 rechtsbeständig Bodenreformland oder nach dem

3. Okt. 1990 eine Zuwendung aus Landesmitteln erhalten haben.

Im Juni 1998 wurden veränderte Auslegungsregelungen zum Vertriebenenzuwendungsgesetz

getroffen. Die neue Regelung sah vor, dass Eigentümern von weniger als

5.000 m2 Bodenreformland die Differenz zwischen dem Wert ihres Grundstückes

und der Vertriebenenzuwendung ausgezahlt wird. Als Bodenwert wird ein pauschalisierter

Betrag von 0,80 DM je m2 zugrunde gelegt. Besitzt also jemand 1.000

m2 Land aus der Bodenreform, so hat dies einen pauschalen Wert von

800 DM. Sofern er die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann

er nun die Differenz zwischen dieser Summe und der Vertriebenenzuwendung in

Höhe von 4.000 DM, also 3.200 DM, erhalten.

Die bis dahin wegen Besitz von Bodenreformland ablehnenden Bescheide wurden

von Amts wegen widerrufen und nach Prüfung neu beschieden. Vertriebene,

die von einer Antragstellung bisher abgesehen haben, weil sie davon ausgegangen

waren, dass die Zuwendung wegen des Erhalts von Bodenreformland ohnehin nicht

bewilligt werden würde, konnten bis zum 31. Dezember 1998 einen Antrag

bei der Vertriebenenbehörde ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt

stellen.

 

Impressum:

 

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Halberstädter Straße 1-2

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516

Fax: (0391) 567-5519

Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de