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Bundesfinanzministerium will Nahverkehrszahlungen kürzen
13.02.2002, Magdeburg – 1
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 1/02
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 1/02
Magdeburg, den 7. Januar 2002
Bundesfinanzministerium will Nahverkehrszahlungen kürzen
Heyer: Für Senkung der Bundesmittel gibt es keine Rechtsgrundlage
Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) hat das Vorgehen des Bundesfinanzministers zur Kürzung der Regionalisierungsmittel für den Schienennahverkehr zurück gewiesen. "Für eine Senkung der Bundeszuweisungen an die Länder gibt es keine Rechtsgrundlage", sagte Heyer heute in Magdeburg. "Das geltende Regionalisierungsgesetz schreibt eine Erhöhung entsprechend dem Umsatzsteueraufkommen vor, und der Bundesfinanzminister kann einer Novellierung des Gesetzes nicht vorgreifen. Angesichts der geschlossenen Haltung der Länder in dieser Frage bin ich zuversichtlich, dass wir mit Unterstützung des Bundesverkehrsministers ein gutes Verhandlungsergebnis mit dem Bund erzielen können."
Dass der Bund den Ländern seit 1996 so genannte Regionalisierungsmittel für die Bestellung des Schienennahverkehrs zur Verfügung stellt, ist ein Ergebnis der Bahnreform. Das Bundesfinanzministerium hatte den Ländern jetzt angekündigt, im Vorgriff auf eine beabsichtigte Neuregelung der Zuweisungen bei der Festsetzung des überweisungsbetrages für Januar 2002 auf die Dynamisierung zu verzichten. Hochgerechnet auf 2002 ergibt sich aus dem Abschlag für Januar ein Jahresbetrag von 351,4 Millionen Euro anstelle von 364,4 Millionen Euro im Jahre 2001.
Heyer: "Würden diese Pläne verwirklicht, wären Leistungskürzungen wohl unvermeidbar. Wir würden aber versuchen, die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten und die Abbestellung ganzer Strecken zu vermeiden."
Martin Krems
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