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Pressemitteilungen der Ministerien

Minister: Bund trägt auch Verantwortung
Erneute Forderung nach Deponieschließungsprogramm

20.09.2001, Magdeburg – 242

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 242/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 242/01

 

Magdeburg, den 19. September 2001

 

 

Minister: Bund trägt auch Verantwortung

Erneute Forderung nach Deponieschließungsprogramm

 

 

Auf dem 2. Staßfurter Abfall- und Energieforum hat sich Umweltminister Keller besorgt über das fehlende Deponieschließungsprogramm des Bundes geäußert: "Das Programm ist ein zentraler Punkt bei der Neuordnung der Abfallwirtschaft. Die Bundesregierung steht hier auch in der Verantwortung." Auf Sachsen-Anhalts Initiative hat der Bundesrat die Bundesregierung im vergangenen Februar aufgefordert, ein Deponieschließungsprogramm vorzulegen.

 

Keller befürchtet einen Anstieg der Abfallgebühren in einigen Landkreisen, falls die Anlagenbetreiber die Schließung ihrer Deponien nicht finanziell absichern können. Bis 2005 müssen 30 Deponien wegen der neuen Abfallablagerungsverordnung schließen. Nach aktuellen Kostenschätzungen sind dafür etwa 830 Mio. DM notwendig, ohne die Deponie Lochau: "Die von den Anlagenbetreibern gebildeten bzw. noch zu bildenden Rückstellungen werden in einigen Fällen die anfallenden Schließungskosten nicht decken können."

Der Minister verwies darauf, dass eine Entlastungsmöglichkeit durch Landesförderung nur in ganz begrenztem Umfang besteht.

 

Keller drängte heute auch noch einmal Landkreise und kreisfreie Städte ihre Abfallbehandlung ab 2005 gemeinsam zu lösen: "Ziel einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Entsorgung muss es sein, Abfallmengen gemeinsam auszuschreiben. Es wäre unvernünftig und kurzsichtig, wenn jeder für sich nach Einzellösungen suchen würde."

Der Minister betonte noch einmal, dass das jährliche Abfallaufkommen in Sachsen-Anhalt nur für den wirtschaftlichen Betrieb von einer oder maximal zwei Müllverbrennungsanlagen ausreicht.

Unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeit für Genehmigung und Bau der Anlagen sollten die Weichen bis Ende Herbst gestellt sein.

 

 

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