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Pressemitteilungen der Ministerien

Kein Verkauf der Talsperren
Kabinett beschließt Privatisierung wasserwirtschaftlicher Ressourcen des Landes

11.03.2003, Magdeburg – 119

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 119/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 119/03

 

 

 

Magdeburg, den 11. März 2003

 

 

 

Kein Verkauf der Talsperren

Kabinett beschließt Privatisierung wasserwirtschaftlicher Ressourcen des Landes

 

Sachsen-Anhalt will wasserwirtschaftliche

Ressourcen des Talsperrenbetriebs privatisieren. Das Kabinett hat heute grünes

Licht für die Vorlage des Umweltministeriums gegeben. Mit dem Verkauf soll ein

externer Dienstleister beauftragt werden.

 

Ministerin Petra Wernicke betont: ¿Die

Talsperren des Landes werden nicht verkauft. Der Hochwasserschutz ist und

bleibt Landesaufgabe.¿

 

Verkauft werden sollen dagegen die:

 

-

Fernwasservermögensgesellschaft

GmbH (*)

 

-

Anteile des

Talsperrenbetriebs an der Fernwasserversorgung Elbaue/ Ostharz GmbH (FWV) (**)

 

Mit dem Verkaufserlös soll vor allem der

Kredit des Landes von über 100 Mio. Euro abgelöst werden, den das Land 1998

übernommen hat, um die Kommunen im Süden des Landes im Zuge der MIDEWA

¿Liquidation vor dem finanziellen Kollaps zu retten.  (***)

 

Damals sind im Gegenzug wasserwirtschaftliche

Anlagen (Fernleitungen, Pumpwerke, Abgabestationen, Hochbehälter usw. =

Fernwasservermögensgesellschaft GmbH) und Anteile an der FWV an das Land

gegangen.

 

Dabei handelt es sich nicht um

Vermögenswerte, welche ein Land notwendigerweise besitzen muss. Außerdem ist

die überörtliche Wasserversorgung nicht notwendigerweise eine Landesaufgabe,

sie kann auch durch einen privaten Dritten wahrgenommen werden. Aus diesem

Grund steht einem Verkauf nichts entgegen.

 

Die Wasserqualität muss von einem privaten

Betreiber nach den gleichen Vorschriften (Trinkwasserverordnung,

Hygienevorschriften und technischen Regelwerken) gesichert werden.

 

Von einer automatischen Preissteigerung ist

auch nicht auszugehen, da der Fernwasserpreis nur einen kleinen Teil des

Endpreises für den Kunden ausmacht und ein Privater die Kostenstrukturen seines

Unternehmens optimieren wird.

 

 

 

Hintergrund

 

Der Talsperrenbetrieb gehört zu 100 % dem

Land.

 

(*) Ein Tochterunternehmen (100 %) des

Talsperrenbetriebes ist die Fernwasservermögensgesellschaft GmbH, in der

Fernleitungen, Pumpwerke, Abgabestationen, Hochbehälter etc. gehalten werden,

die im Zuge der Liquidation der MIDEWA (alt) dem Land übertragen wurden.

 

(**) Über den Talsperrenbetrieb hält das Land

auch Anteile an einer großen und einer kleinen Gesellschaft bürgerlichen Rechts

(GbR), die wiederum neben Anteilen, die die Stadt Leipzig und acht sächsische

Gemeinden halten, die Fernwasserversorgung (FWV) bilden.

 

Die kleine GbR ist noch rechtlich umstritten.

Von rund 300 Kommunen im Süden des Landes, u.a. der Stadt Halle wird die

Kommunalisierung der FWV durch die Treuhand im Jahr 1994 in Frage gestellt.

Insofern steht der Verkauf der kleinen GbR unter entsprechendem Vorbehalt.

 

(***) Die MIDEWA, die Mitteldeutsche Wasser-

und Abwassergesellschaft mbH musste wegen immenser wirtschaftlicher

Schwierigkeiten 1998 liquidiert werden. Anteilseigner waren Kommunen im Süden

des Landes. Um die finanzielle Belastungen dieser Kommunen zu lindern übernahm

das Land ca. 100 Mio. Euro Schulden und erließ eine offene Forderung von ca. 43

Mio. Euro Abwasserabgabe. 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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