Pressemitteilungen der Ministerien
Kein Verkauf der Talsperren
Kabinett beschließt Privatisierung wasserwirtschaftlicher Ressourcen des Landes
11.03.2003, Magdeburg – 119
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 119/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 119/03
Magdeburg, den 11. März 2003
Kein Verkauf der Talsperren
Kabinett beschließt Privatisierung wasserwirtschaftlicher Ressourcen des Landes
Sachsen-Anhalt will wasserwirtschaftliche
Ressourcen des Talsperrenbetriebs privatisieren. Das Kabinett hat heute grünes
Licht für die Vorlage des Umweltministeriums gegeben. Mit dem Verkauf soll ein
externer Dienstleister beauftragt werden.
Ministerin Petra Wernicke betont: ¿Die
Talsperren des Landes werden nicht verkauft. Der Hochwasserschutz ist und
bleibt Landesaufgabe.¿
Verkauft werden sollen dagegen die:
-
Fernwasservermögensgesellschaft
GmbH (*)
-
Anteile des
Talsperrenbetriebs an der Fernwasserversorgung Elbaue/ Ostharz GmbH (FWV) (**)
Mit dem Verkaufserlös soll vor allem der
Kredit des Landes von über 100 Mio. Euro abgelöst werden, den das Land 1998
übernommen hat, um die Kommunen im Süden des Landes im Zuge der MIDEWA
¿Liquidation vor dem finanziellen Kollaps zu retten. (***)
Damals sind im Gegenzug wasserwirtschaftliche
Anlagen (Fernleitungen, Pumpwerke, Abgabestationen, Hochbehälter usw. =
Fernwasservermögensgesellschaft GmbH) und Anteile an der FWV an das Land
gegangen.
Dabei handelt es sich nicht um
Vermögenswerte, welche ein Land notwendigerweise besitzen muss. Außerdem ist
die überörtliche Wasserversorgung nicht notwendigerweise eine Landesaufgabe,
sie kann auch durch einen privaten Dritten wahrgenommen werden. Aus diesem
Grund steht einem Verkauf nichts entgegen.
Die Wasserqualität muss von einem privaten
Betreiber nach den gleichen Vorschriften (Trinkwasserverordnung,
Hygienevorschriften und technischen Regelwerken) gesichert werden.
Von einer automatischen Preissteigerung ist
auch nicht auszugehen, da der Fernwasserpreis nur einen kleinen Teil des
Endpreises für den Kunden ausmacht und ein Privater die Kostenstrukturen seines
Unternehmens optimieren wird.
Hintergrund
Der Talsperrenbetrieb gehört zu 100 % dem
Land.
(*) Ein Tochterunternehmen (100 %) des
Talsperrenbetriebes ist die Fernwasservermögensgesellschaft GmbH, in der
Fernleitungen, Pumpwerke, Abgabestationen, Hochbehälter etc. gehalten werden,
die im Zuge der Liquidation der MIDEWA (alt) dem Land übertragen wurden.
(**) Über den Talsperrenbetrieb hält das Land
auch Anteile an einer großen und einer kleinen Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR), die wiederum neben Anteilen, die die Stadt Leipzig und acht sächsische
Gemeinden halten, die Fernwasserversorgung (FWV) bilden.
Die kleine GbR ist noch rechtlich umstritten.
Von rund 300 Kommunen im Süden des Landes, u.a. der Stadt Halle wird die
Kommunalisierung der FWV durch die Treuhand im Jahr 1994 in Frage gestellt.
Insofern steht der Verkauf der kleinen GbR unter entsprechendem Vorbehalt.
(***) Die MIDEWA, die Mitteldeutsche Wasser-
und Abwassergesellschaft mbH musste wegen immenser wirtschaftlicher
Schwierigkeiten 1998 liquidiert werden. Anteilseigner waren Kommunen im Süden
des Landes. Um die finanzielle Belastungen dieser Kommunen zu lindern übernahm
das Land ca. 100 Mio. Euro Schulden und erließ eine offene Forderung von ca. 43
Mio. Euro Abwasserabgabe.
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