Pressemitteilungen der Ministerien
Landesregierung unterstützt Fußballweltmeisterschaft in Deutschland
09.07.2002, Magdeburg – 442
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 442/02
Magdeburg, den 9. Juli 2002
Landesregierung unterstützt Fußballweltmeisterschaft in Deutschland
Die Landesregierung hat heute dem von Innenminister Klaus Jeziorsky vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 zugestimmt.
Die nach dem Staatsvertrag vorgesehenen Fördermittel sollen dem Deutschen Fußballbund (DFB) zu Gute kommen, jedoch ausschließlich für gemeinnützige, mit der Veranstaltung der Weltmeisterschaft im Zusammenhang stehende Maßnahmen: Talentförderung, Familiensporttage, kulturelle Rahmenprogramme, völkerverbindende Projekte und Vorhaben im Bereich des Breiten-, Jugend- und Behindertensports.
Die Förderung soll in allen Bundesländern aus den Wetteinsätzen der Oddset-Sportwetten der Jahre 2002 bis 2006 erfolgen. Die entsprechenden Mittel erhält der DFB jedoch nur dann, wenn das jeweilige Jahresergebnis der 2001 erzielten Einsätze bei diesen Wetten überschritten wird. Von diesem sogenannten Jahres-überschussbetrag soll der DFB jeweils 12 Prozent erhalten. Für Sachsen-Anhalt bedeutet dies 12 Prozent von dem Betrag, der im jeweiligen Jahr über 8.073.636 Euro liegt. Bei einer überschreitung dieses Betrages um ca. 100.000 Euro würde der DFB vom Land Sachsen-Anhalt also 12.000 Euro erhalten.
Abgesehen davon, so Minister Jeziorsky, soll die Verwendung der Konzessionsabgabe auf Lotto, Toto und die Oddset-Wetten weiterhin im vollen Umfang wie bisher genutzt werden: für wohlfahrtspflegerische Aufgaben, die Förderung wohlfahrtspflegerischer Einzelmaßnahmen, Sportorganisationen und Sportvereine, Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports, Förderung des Schul- und Hochschulsports sowie kulturelle Maßnahmen und den Ankauf von Kunstwerken für Museen in Sachsen-Anhalt. Dies sei in dem vorgelegten Gesetzentwurf, der entsprechend dem Staatsvertrag auch eine änderung des Lotto-Toto-Gesetzes vorsieht, ausdrücklich geregelt.
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