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Pressemitteilungen der Ministerien

Finanzminister Wolfgang Gerhards: Jetzt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2002 eintragen lassen

24.10.2001, Magdeburg – 27

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 027/01

 

Magdeburg, den 23. Oktober 2001

 

 

Finanzminister Wolfgang Gerhards: Jetzt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2002 eintragen lassen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt erhalten in diesen Tagen wichtige Post von ihren Gemeinden - die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2002.

Dazu gibt Finanzminister Wolfgang Gerhards folgende Hinweise: "Sie sollten unbedingt prüfen, ob alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarten stimmen, bevor Sie diese Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Bei Fehlern sollte die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, die sie ausgestellt hat, korrigiert werden."

Der Finanzminister weiter: "Der Euro, der ab dem 01.01.2002 die

D-Mark als gesetzliches Zahlungsmittel ablöst, hat auch auf den Lohnsteuerkarten 2002 Einzug gehalten. Damit werden alle Freibeträge und Pauschalen auf den Euro umgestellt. Geändert haben sich aber auch viele Vorschriften. Im "Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler", den Sie gemeinsam mit Ihrer Lohnsteuerkarte erhalten, finden Sie dazu die entsprechenden Hinweise."

Wichtig ist bei berufstätigen Ehegatten, dass diese überprüfen, ob die eingetragenen Steuerklassen noch zutreffen. Denn bekanntlich gibt es ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen, wenn die Eheleute im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug während des Kalenderjahres von Bedeutung; eine Auswirkung auf die endgültige Jahressteuerschuld hat sie nicht. Die richtige Wahl der Steuerklasse kann sich auch auf die Höhe von Lohnersatzansprüchen, wie z. B. Arbeitslosen-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld, auswirken, da diese abhängig vom letzten Nettoeinkommen sind. Ausführliche Informationen zur Steuerklassenwahl und welche Steuerklasse die günstigere wäre, sind in dem kleinen Ratgeber zu finden.

Um die monatliche Belastung durch den Lohnsteuerabzug zu verringern, sollte jeder überprüfen, ob eine Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte möglich ist. Durch einen Freibetrag wird die Lohnsteuer im laufenden Jahr gemindert. Bereits jetzt können für 2002 erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie negative Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden. Beantragt werden kann der Freibetrag mit einem Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag, der bei allen Finanzämtern erhältlich ist.

Die Beantragung und die Eintragung des Freibetrages erfolgen für 2002 erstmals in Euro. Sollte bereits für das Jahr 2001 ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sein und haben sich die Beträge nicht wesentlich geändert, braucht nur ein vereinfachter Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag abgegeben werden.

Für welche Aufwendungen im Einzelnen eine Eintragung eines Freibetrages möglich ist, kann ebenfalls dem "Kleinen Ratgeber" entnommen werden.

Bei weiteren Fragen im konkreten Einzelfall helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern gern weiter.

 

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