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Pressemitteilungen der Ministerien

Heyer stellt Wohnungsbauförderung 2001 vor:
"Zielgerichtete Förderung von Sanierung und Modernisierung ist unser Beitrag zur Stadtentwicklung"

06.02.2001, Magdeburg – 21

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 21/01

 

Magdeburg, den 1. Februar 2001

 

Heyer stellt Wohnungsbauförderung 2001 vor:

"Zielgerichtete Förderung von Sanierung und Modernisierung ist unser Beitrag zur Stadtentwicklung"

 

Nachdem das Bauministerium in der vergangenen Woche mit einer programmatischen Auftaktveranstaltung den Startschuss für die Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten in 41 Städten Sachsen-Anhalts gegeben hatte, stellte Bauminister Jürgen Heyer (SPD) heute vor der Presse in Magdeburg die Wohnungsbauförderung 2001 vor. "Die zielgerichtete Förderung von Sanierung und Modernisierung bestehender Wohnungen ist unser Beitrag zur Stadtentwicklung", sagte Heyer zu den Schwerpunkten des Programms. "Mit den unvermeidlichen Abrissmaßnahmen allein ist es nicht getan. Damit Stadtteile attraktive Wohnstandorte bleiben, muss in den verbleibenden Bestand investiert werden, und dass Wohnumfeld muss ansprechend gestaltet werden. Nur dann fühlen sich die Menschen im Stadtteil dauerhaft wohl." Stadtteile mit hohem Entwicklungsbedarf und Quartiere mit strukturellem Leerstand werden besonders intensiv gefördert. Für die meisten Förderungen sind künftig ein Abgleich mit dem örtlichen Stadtentwicklungskonzept sowie eine Vermietungsprognose erforderlich.

 

Das Wohnungsbauprogramm 2001 wird zum Montag, dem 12. Februar 2001, geöffnet. Von diesem Tag an nehmen die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise/kreisfreien Städte Anträge entgegen.

 

Im Rahmen des Landeshaushaltes wird für 2001 ein Fördervolumen von 185,8 Mio. DM zur Verfügung gestellt, das sind 23,2 Mio. mehr als im vergangenen Jahr. Diese Mittel verteilen sich

wie folgt:

 

 

 

64,0 Mio. DM für die von Bund und Land gemeinsam finanzierten Programme für sozialen Wohnungsbau, Modernisierung und Instandsetzung (davon 33,5 Mio. vom Land, 30,5 Mio. vom Bund);

63,5 Mio. DM Landesmittel für die im vergangenen Jahr erstmals aufgelegten Sonderprogramme (finanziert nach dem Investitionsförderungsgesetz);

58,3 Mio. DM als Beitrag des Landes für das Wohnraummodernisierungsprogramm II der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

 

 

Jürgen Heyer: "Damit stellt das Land aus eigenen Mitteln 155,3 Mio. DM zur Verfügung. Angesichts der schwierigen Finanzlage Sachsen-Anhalts und gekürzter Bundesmittel ist das eine erhebliche Anstrengung."

 

So sollen die Finanzmittel eingesetzt werden (ohne KfW-Förderung):

 

 

 

59,0 Mio. DM für das Programm "Wohnen 2001" . Diese Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung kommt besonders Stadtteilen mit einem hohen Wohnungsleerstand zugute. Durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten können auch Folgekosten von Wohnungsabrissen (zum Beispiel Umzugskosten) staatlich gefördert werden;

38,0 Mio. DM für Modernisierung . Um dem erhöhten Sanierungsbedarf in Sanierungsgebieten und innerstädtischen Quartieren Rechnung zu tragen, wurden die Förderhöchstsätze für diese Stadtteile um 20 Prozent angehoben. Das Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 DM pro Antrag wurde aufgegeben, um auch bei kleinteiligen Projekten die Wohnumfeldgestaltung zu erleichtern;

15,0 Mio. DM für die Sanierung leerstehender Wohngebäude . Das Mindestinvestitionsvolumen wird von 1.600 DM auf 1.200 DM je Quadratmeter Wohnfläche abgesenkt. Die Kappungsgrenze für förderfähige Baukosten wird von 2.000 DM auf 2.500 DM je Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Für Baukosten oberhalb 1.200 DM bis zur Kappungsgrenze von 2.500 DM wird erstmals ein Baukostenzuschuss von 15 Prozent gezahlt. Damit werden Investitionen auch in stark verfallene und damit besonders sanierungsaufwendige Immobilien ermöglicht;

6,0 Mio. DM für die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen;

5,0 Mio. DM für den Neubau oder den Erwerb von Eigenheimen/ Eigentumswohnungen . Wie bisher wird der Neubau nur für kinderreiche Familien und Familien mit behinderten Angehörigen gefördert, weil ein ausreichendes Mietwohnungsangebot für diese Personen nicht vorhanden ist;

4,5 Mio. DM für innovativen Wohnungsbau . Damit werden Zuwendungen für Baumaßnahmen im Bestand oder für die Neuschaffung von Wohnraum gewährt, wenn dabei umweltfreundliche Materialien und innovative Bautechnik zum Einsatz kommen. Die Neuschaffung von Wohnraum soll dabei insbesondere Pflegeeinrichtungen ergänzen.

 

 

In der Anlage erhalten Sie tabellarische übersichten über die Eckwerte der Wohnungsbauförderung im Vergleich zu 2000 sowie über die Förderbedingungen für die einzelnen Programme. Den Wortlaut der Förderrichtlinien senden wir Ihnen auf Anforderung zu.

 

Martin Krems

 

 

Impressum:

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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