Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung beschließt
Haushaltsplanentwurf 2003/ Ministerpräsident Böhmer: Durch Sparkurs
Handlungsfähigkeit zurückgewinnen

04.10.2002, Magdeburg – 637

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 637/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 637/02

 

 

 

Magdeburg, den 4. Oktober 2002

 

 

 

Landesregierung beschließt

Haushaltsplanentwurf 2003/ Ministerpräsident Böhmer: Durch Sparkurs

Handlungsfähigkeit zurückgewinnen

 

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Haushaltsplanentwurf

2003 beschlossen und ein Haushaltssanierungsgesetz zur Anhörung freigegeben.

Die Nettoneuverschuldung wird mit diesem Haushalt gegenüber dem Nachtragshaushalt

2002 mehr als halbiert ¿ von über 1,5 Mrd. Euro im Nachtragshaushalt 2002 auf

750 Mio. Euro. Mit dem Nachtragshaushalt 2002 musste die Landesregierung nicht

etatisierte Schulden und Verpflichtungen der Vorgängerregierung ausgleichen.

 

¿Das ist ein weiterer Schritt auf unserem Weg zu einem

Haushalt ohne Nettokreditaufnahme, den wir für Ende 2006 anstreben¿, betonten

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer (CDU) und Finanzminister Prof. Dr.

Karl-Heinz Paqué (FDP) bei der Vorlage des Etat-Entwurfs.

 

Ministerpräsident Böhmer kündigte auch für die kommenden

Jahre einen strikten Konsolidierungskurs an: ¿Das ist nur der Anfang. Wir sind

weiterhin zum Sparzwang verurteilt, damit das Land wieder handlungsfähig wird.

Nur mit einer strikten Konsolidierung können wir die Rahmenbedingungen für Wachstum,

Beschäftigung und Innovationen nachhaltig verbessern.¿

 

Der Haushalt 2003 hat ein Volumen von 10.525,2 Mio. Euro. Er liegt

damit 0,5 v.H. (47,7 Mio. Euro) niedriger als der Nachtragshaushalt 2002. Wird

das Haushaltsvolumen 2002 bereinigt um einmalige durchlaufende Ein- und Ausgaben

(137,0 Mio. Euro), die durch die Flutkatastrophe bedingt sind, so ergibt sich

eine Wachstumsrate des Haushaltsvolumens von -1,5 v.H. ¿Damit liegt

Sachsen-Anhalt deutlich unter der Zielmarke von maximal 1 v.H. Wachstum der

Ausgaben, die von der Finanzministerkonferenz für die Länderhaushalte festgelegt

worden ist. Dies zeigt, wie ernst wir die Sanierung des Haushalts als eines der

zentralen politischen Ziele nehmen,¿ so Finanzminister Paqué.

 

Die Landesregierung hat alle Anstrengungen unternommen,

nicht bei den Investitionen zu sparen und die Investitionsquote möglichst hoch

zu halten - trotz des harten Konsolidierungskurses, der bei rechtsverbindlichen

Konsum- und Personalausgaben an kurzfristig nicht veränderbare Grenzen stößt.

Im Haushalt 2003 sind Investitionsausgaben von 2.098,7 Mio. Euro vorgesehen.

Dies entspricht einer Investitionsquote von 20,2 Prozent. Die eigenfinanzierten

Investitionen, die die Verfassungsgrenze für die Nettokreditaufnahme markieren,

belaufen sich auf 1.041,6 Mio. Euro. Die Nettokreditaufnahme liegt also mit 750

Mio. Euro um knapp 300 Mio. Euro unter der Verfassungsgrenze.

 

Das Rückfahren der Neuverschuldung und Einsparungen werden

vor allem durch

 

·

Umsetzung

des Personalabbau-Konzepts

 

·

Absenken

konsumtiver Ausgaben und

 

·

Veräußerung

von Landesvermögen

 

erreicht. Damit werden grundlegende strukturelle

Weichenstellungen vorgenommen, die ordnungspolitisch geboten sind und das Land

auf Dauer wieder handlungsfähig machen. ¿Der Staat muss sich auf seine

Kernaufgaben beschränken und diese Kernaufgaben kompetent und leistungsbewusst

für seine Bürger erledigen¿, so Ministerpräsident Böhmer.

 

Bei den vorgesehenen Einsparungen bei Personal und

konsumtiven Ausgaben hat sich die Landesregierung an dem unabhängigen Gutachten

des Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlers Helmut Seitz orientiert, der für

Sachsen-Anhalt eine übermäßig hohe Ausstattung im Vergleich zu anderen

Bundesländern belegt hat. ¿In einem Haushaltsjahr ist die Sanierung nicht zu

schaffen. Den Sparkurs, der mit diesem Haushalt eingeschlagen wird, werden wir

auch in den Folgejahren konsequent fortsetzen,¿ sagte der Ministerpräsident.

¿Dies ist schon deshalb nötig, weil die Veräußerung von Landesbesitz künftig

nur noch in geringem Umfang möglich sein wird. Die Neuverschuldung muss aber

von Jahr zu Jahr abnehmen, sonst werden die Zinslasten erdrückend. Die Zinsen -

rund 910 Mio. Euro im Jahr, das sind rund 2,5 Mio. Euro pro Tag - schlucken

schon jetzt fast ein Zehntel des Gesamthaushalts.¿

 

Alle Ressorts tragen zum Sparkurs bei. Mit Verantwortung und Augenmaß

wurden sämtliche Ansätze überprüft.

 

Wichtige Schwerpunkte des

Haushaltsentwurf:

 

Personal

 

Die Landesregierung beginnt mit dem Haushalt 2003 ihr

Stellen- und Personalabbaukonzept konsequent umzusetzen. Danach ist vorgesehen,

den jetzigen Personalbesatz mittelfristig

von 26,1 Bediensteten pro 1.000 Einwohner auf den Bundesdurchschnitt von

21,6 zu senken. Das entspricht in etwa 55.000 Stellen.

 

In einem ersten Schritt wird der Stellenhaushalt 2003 von

68.368 auf 63.828 Stellen reduziert. Gemäß dem Personalabbaukonzept, das im

August beschlossenen wurde, sind diese abzubauenden Stellen in gesonderte Titelgruppen zusammengefasst.

Damit hat die Landesregierung den Personalabbau aufgeschlüsselt, dargestellt

und einen effektiven Vollzug des Personalabbaus vorbereitet. Die Umsetzung der

mit pauschalen KW-Vermerken (KW= ¿keine Wiederbesetzung¿) versehenen Stellen

wird zwischen dem Finanzministerium und den einzelnen Ressorts bis zur

Einbringung des Haushaltes im November noch im Einzelnen festgelegt. Die genaue

Höhe der Personaleinsparungen im Haushalt 2003 hängt auch vom Abschluss des

Lehrertarifvertrages und der Akzeptanz der Altersteilzeit sowie der

Abfindungsangebote der Landesregierung ab.

 

Im Personalbereich plant die Landesregierung insgesamt

Einsparungen von 118,1 Mio. Euro. ggü.

2002. In der Gesamtsumme der veranschlagten Personalausgaben von 2.637,9 Mio. ¿

sind auch Vorsorgebeträge für zu erwartende Tarifsteigerungen sowie für zu

zahlende Abfindungen und Altersteilzeit-Ausgleichzahlungen enthalten. Die

Absenkung der Personalausgaben ergibt sich zum einen durch voraussichtliche

Einsparungen im Zusammenhang mit dem Stellenabbaukonzept der Landesregierung

und durch die konsequente Fortsetzung der Ist-Veranschlagung der

Personalkosten. Die Personalausgabenquote fällt damit im Vergleich zum

Vorjahr von 26,8 auf 25,5 Prozent. Gleichwohl bleiben die Personalausgaben mit

2.637,9 Mio. Euro weiterhin einer der

größten Ausgabenposten.

 

Innere

Sicherheit/Polizei

 

Trotz notwendiger Kürzungen gewährleistet das

Innenministerium innere Sicherheit weiterhin auf hohem Niveau. Künftige

Einsparungen im Personalbereich sollen durch höhere Flexibilität in

Arbeitszeitmodellen und Arbeitsabläufen ausgeglichen werden.

 

Bei der Polizei liegt der Schwerpunkt des Personalabbaus bei der

Verwaltung im Innendienst. Der Sachhaushalt der Landespolizei bleibt weitgehend

auf dem Stand von 2002. Wegen des Rückgangs der Aufnahmezahlen werden insgesamt

9,3 Mio. Euro im Asyl-, Ausländer, Vertriebenen- und Spätaussiedlerbereich

weniger benötigt.

 

Auch die Vermessungs- und Katasterverwaltung wird zur

Haushaltskonsolidierung durch Beschränkung auf die hoheitlichen Aufgaben beitragen.

 

 

Soziales/Kinderbetreuung

 

Aus dem Ressort Gesundheit und Soziales wurde der

Arbeitsmarkt (204,0 Mio. Euro in 2003) in das Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit umgesetzt. Das führt zu einer Verschiebung der Etat-Ansätze. Ein Drittel

des Etats (etwa 280,3 Mio. Euro) sind durch Bundesgesetze für Sozialhilfe

gebunden.

 

Die Kinderbetreuung ist der größte Einzelposten bei den

freiwilligen Leistungen in Sachsen-Anhalt und lag bisher weit über dem Niveau

aller anderen neuen Länder. Ein

wichtiges Vorhaben ist deshalb 2003 die Anpassung der Kinderbetreuung an

vergleichbare Standards. Dafür werden 146 Millionen Euro im Haushalt 2003 zur

Verfügung gestellt. Durch ein neues Kinderbetreuungsgesetz wird auch bei niedrigeren

Zuschüssen die Qualität der Betreuung gesichert und verbessert.

 

Das neue Gesetz wird derzeit erarbeitet und mit dem

Haushalt 2003 verabschiedet. Kernpunkte sind Verwaltungsvereinfachung,

Flexibilisierung und die Einführung einer alternativen Tagesbetreuung über

Tagespflegestellen wie bereits in Brandenburg und Sachsen üblich. Kinder von 0

bis 3 Jahren haben weiter einen Rechtsanspruch, wenn die Eltern erwerbstätig

sind oder aus anderen Gründen die Betreuung nicht übernehmen können. Die

bisherige Platz-Pauschalen-Finanzierung wird ersetzt durch eine Landesförderung

per Festbetrag, der jährlich den Landkreisen zur Verfügung gestellt wird. Für

die pädagogische Betreuung in Kindergärten werden jährlich eine Mio. Euro zur

Verfügung gestellt.

 

Die Sportförderung bleibt mit etwa 29 Mio. Euro nahezu

konstant, weil die gesamten Mittel aus Oddset-Sportwetten in Sachsen-Anhalt in

die Sportförderung fließen. Die Pauschalförderung der Krankenhäuser wird auf 34, 5 Mio. Euro erhöht. Insgesamt stehen

für Krankenhaus-Investitionen 155,3 Mio. Euro und damit etwa 10 Mio. Euro mehr

zur Verfügung als im Vorjahr.

 

Das Landesblindengeld wird im Rahmen des

Haushaltssanierungsgesetzes an die Standards von Sachsen, Bremen und

Brandenburg angepasst. Dafür werden 18,2 Mio. Euro eingestellt.

Leistungsempfänger bekommen künftig eine Unterstützung von 333 Euro. Kindern

wird dafür künftig 75 Prozent statt bisher 50 Prozent der Leistungen für

Erwachsene gewährt.

 

Bei den Sachausgaben wird das Sozialministerium 14 Prozent

sparen.

 

Wissenschaft/Forschung, Kultur, Schulen

 

Die Landesregierung räumt Bildung und Forschung hohe

Priorität ein. Deshalb verzeichnet der Haushaltsentwurf in diesem Bereich

insgesamt im Vergleich zum Haushalt 2002 eine deutlich geringere Kürzung. Dafür

wird allen Bereichen eine hohe Flexibilität beim Einsatz der Mittel eingeräumt,

die sich insbesondere durch erstmalige

Veranschlagung der Universitäten als Globalhaushalte sowie durch die

Fortführung der Budgetierung der Fachhochschulen ergibt.

 

Im

Kulturbereich werden mit 98,5 Mio. Euro die Aufgaben gesichert. Das System der

Lernmittelkostenentlastung wird mit 4,6 Mio. Euro gefördert. Die Eltern werden

künftig in einem zumutbaren und sozial verträglichem Umfang an den

Lernmittelkosten bzw. an einem Ausgleichssystem beteiligt.

 

Bei der künftigen Personalstruktur setzt die

Landesregierung auf den Abschluss eines wirtschaftlich und pädagogisch

vernünftigen Anschlusstarifvertrages. Die Bedingungen für das Lehramt sollen so

attraktiv wie möglich gestaltet und die Unterrichtsversorgung sichergestellt

werden.

 

Wirtschaft und Arbeit

 

Trotz der angespannten Haushaltslage stehen mit 200 Millionen Euro annähernd

die gleiche Summe für den Arbeitsmarkt zur Verfügung wie 2002 [das Arbeitsmarktkapitel

0804 umfasst mit 204,0 Mio. ¿ in 2003 um 22,7 Mio. ¿ höhere Ausgaben als 2002,

bedingt durch rd. 24 Mio. ¿ höhere Einnahmen von der EU]. Dafür werden einzelne

Förderprogramme gestrafft oder gestrichen. Die Schwerpunkte der Förderung

verschieben sich zur Qualifizierung von Existenzgründern und der Ausbildung

besonders gefragter Berufsgruppen. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die

berufliche Erstausbildung: Für die Kofinanzierung von Bund/Länderprogrammen für

über 10 000 Ausbildungsplätze werden aus Landesmitteln 6 Mio. Euro

veranschlagt.

 

Weil die Schaffung neuer Arbeitsplätze (¿Erster Arbeitsmarkt¿)

erklärtes Ziel der neuen Landesregierung ist, werden die Mittel für die

Investitionsförderung nicht gekürzt. Durch die volle Kofinanzierung erhält sich

Sachsen-Anhalt den Anspruch auf alle für unser Bundesland bereitgestellten

Bundesmittel in der Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur¿. Die Finanzierung aller wichtigen Investitionsobjekte ist

damit gesichert.

 

Landwirtschaft und Umwelt

 

Das Landwirtschaftsministerium trägt zur Konsolidierung

des Haushaltes durch Verkäufe von Land- und Forstflächen bei. Damit werden auch

Mittel frei, um die Kofinanzierung bei der Gemeinschaftsaufgabe (GA

Küstenschutz und Agrarstruktur) und den EU-Mitteln zu sichern.

 

Das

Hochwasser im August dieses Jahres wirkt sich stark auf den Haushalt aus. So

werden im Landwirtschafts-Bereich etwa 32 Mio. Euro EU-Mitteln vornehmlich zur

Beseitigung von Hochwasserschäden und Unterstützung von Betroffenen ausgegeben.

Dagegen mussten Einzelprogramne, die nur mit Landesmitteln finanziert werden,

gekürzt werden. Der Planentwurf sichert die Unterstützung der vom Hochwasser

betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und die Beseitigung

infrastruktureller Schäden.

 

Im Umwelt-Etat werden die Sanierung von Abwasserverbänden

und die Altlastensanierung trotz zeitlicher Streckung gesichert.

 

Finanzen und Justiz

 

In den Finanz- und Justizhaushalten sind fast alle Titel

an Rechtsverpflichtungen gebunden. Daher gibt es keine nennenswerten

Veränderungen.

 

Bau und Verkehr

 

Das Ministerium für Bau und Verkehr wird seine Ausgaben im

nächsten Jahr um rund 9,5 Mio. Euro erhöhen. Die Zunahme ergibt sich aus der

Zuordnung der Abteilung Raumordnung sowie der Nachveranschlagung von

Ausgleichsleistungen im so genannten Ausbildungsverkehr und einer damit

verbundenen Erhöhung der Investitionen im Schienenverkehr.

 

Durch eine Erhöhung des EFRE-Mittelanteils

(EU-Strukturfonds für Regionalentwicklung) werden 4,4 Mio. Euro an

Landesmitteln eingespart. Die Kürzungen betreffen vor allem den konsumtiven

Bereich. Bei den Investitionen dagegen sind nur geringfügige Abstriche geplant.

 

Die Investitionsquote in den Bereichen Bau und Verkehr

wird trotz der notwendigen Einsparungen auch im Jahr 2003 bei rund 40 Prozent

liegen. Der Etatentwurf sieht vor, die sächlichen Verwaltungsausgaben (z.B.

Dienstreisen, Beschaffung von Material und Technik) um insgesamt 4 Mio. Euro zu

reduzieren. Die Förderprogramme werden neu geordnet und vorhandene Mittel

gezielt umgeschichtet. Damit sollen die Weichen in Richtung des dringend

notwendigen Stadtumbaus gestellt werden. Trotz der schwierigen Finanzsituation

will die Landesregierung alle Straßenbauprojekte in Sachsen-Anhalt wie

vorgesehen realisieren. Für Landesstraßen sind 75 Mio. Euro vorgesehen.

 

Kommunen 

 

Für die

Kommunen wird eine einheitliche Verbundquote von 23 Prozent festgelegt.

 

Zum Ausgleich für die Einnahmeausfälle durch Absenkung der

Verbundquote wird das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein kommunales

Investitionsprogramm auflegen, das zu 75 Mio. Euro aus der GA

(Gemeinschaftsaufgabe) finanziert und von den Kommunen mit 25 Mio. Euro

gegenfinanziert werden soll. Das Land übernimmt für die Kommunen die dafür

nötigen Zinsleistungen.

 

Die Landesregierung wird den Gemeinden zum Ausgleich der geringeren Mittel

bei der Bereitstellung sonstiger Leistungen (Zweckzuweisungen, Fördermittel,

Erstattungen) freiere Hand lassen. Sie strebt an, diese Mittel in den allgemeinen

Finanzausgleich umzuschichten. Die Finanzstrukturkommission, an der auch die

Kommunen beteiligt sind, entwickelt zur Zeit dafür unter Beteiligung aller Fachressorts

ein Konzept, weil damit eine grundlegende Wende in der Finanzpolitik des Landes

gegenüber den Kommunen verbunden ist. Dies konnte im Haushaltsentwurf 2003 noch

nicht berücksichtigt werden. Das FAG (¿Finanzausgleichsgesetz¿) soll

dahingehend geändert werden, dass der Umschichtungsprozess spätestens mit dem

Haushalt 2004 verwirklicht wird.

 

Einnahmen durch

Veräußerungen

 

Etwa 115 Mio. Euro an zusätzlichen Einnahmen ergeben sich

durch komplette oder teilweise Veräußerung von Landesbesitz und

Umstrukturierung von Landesbeteiligungen. Vorgesehen sind dafür die SALUS

Gruppe (mit Ausnahme des Maßregelvollzugs), die Saleg GmbH, die

Landelektrizität GmbH Fallersleben, die Staatliche Glasmanufaktur, das

Landesweingut Klosterpforta, der Talsperrenbetrieb sowie Waldflächen und

Forstimmobilien aus dem Landesbesitz.

 

Haushaltssanierungsgesetz

 

Weitere Einnahmeverbesserungen sind durch ein

Haushaltssanierungsgesetz vorgesehen. Dazu gehören u. a. Änderungen des

Lotteriegesetzes, des Spielbankengesetzes und des Lotto-Toto-Gesetzes, aus

denen etwa sieben Mio. Euro Mehreinnahmen erwartet werden. In dem Gesetz sind

weiterhin Änderungen im Beamtengesetz, im Landesbesoldungsgesetz, im Landespersonal-Vertretungs-gesetz

und in dem Gesetz für die Juristenausbildung vorgesehen.

 

Globale Minderausgabe

 

In den Haushaltsentwurf wird eine Globale Mindereinnahme

von 50 Millionen Euro eingestellt. Sie wird im Rahmen des Haushaltsführungserlasses

durch das Finanzministerium auf die Einzelpläne aufgeteilt.

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung der Kennzahlen und Quoten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- in EURO -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HPE 2003

 

 

NHH 2002

 

 

Differenz

NHH - HPE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

absolut

 

 

in v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamteinnahmen

 

 

10,525,247,700

 

 

 

10,572,994,000

 

 

-47,746,300

 

 

 

-0.45%

 

 

 

 

Bereinigte Einnahmen

 

 

9,663,751,000

 

 

 

8,890,687,000

 

 

773,064,000

 

 

8.00%

 

 

 

 

Gesamtausgaben (Haushaltsvolumen)

 

 

10,525,247,700

 

 

 

10,572,994,000

 

 

-47,746,300

 

 

 

-0.45%

 

 

 

 

Bereinigte Ausgaben

 

 

10,336,250,500

 

 

 

10,284,111,300

 

 

52,139,200

 

 

0.50%

 

 

 

 

Überschuss/Fehlbetrag

 

 

0

 

 

0

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de