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Pressemitteilungen der Ministerien

Verträge zur Verwaltung des Sondervermögens zur Altlastensanierung abgeschlossen

11.02.2002, Magdeburg – 5

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 05/02

 

Magdeburg, den 8. Februar 2002

 

 

Verträge zur Verwaltung des Sondervermögens zur Altlastensanierung abgeschlossen

 

Vier Kapitalanlagegesellschaften werden künftig das Sondervermögen zur Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt verwalten. Die entsprechenden Verträge wurden in dieser Woche im Finanzministerium unterzeichnet. Finanzminister Wolfgang Gerhards erklärte: "Damit haben wir die Grundlage für eine solide Verwaltung des Sondervermögens gelegt. So kann das Land seiner Verantwortung nachkommen und die Sanierung der ökologischen Altlasten kontinuierlich fortführen."

Das Geld, eine Milliarde Euro, stellt der Bund dem Land gemäß eines im vergangenen Jahr abgeschlossenen Vertrages zur Verfügung. Es wurde vereinbart, dass statt wie bisher einzelner anteiliger Projektabrechnungen nun ein pauschalisierter Betrag vom Bund an das Land zur Abdeckung aller anteiligen zukünftigen Projektkosten fließt. Mit dem Geld werden dann Altlastensanierungsprojekte des Landes teilfinanziert.

Das in fünf Jahresscheiben beim Land eingehende Sondervermögen wird zum größten Teil durch externe Vermögensverwalter angelegt. Rund 50 Millionen Euro im Jahr fließen direkt in die Altlastensanierung.

In einem Ausschreibungsverfahren wurden vier Kapitalgesellschaften ausgewählt: Credit Suisse, Invesco, Frankfurt Trust und Activest. Neben den üblichen Kennzahlen (zum Beispiel betreutes Volumen pro Anlagemanager) waren vor allem die Verwaltungsvergütung, die Investmentphilosophie, die Aussagen zum Risiko- und Controllingsystem, das Betreuungskonzept und das Berichtwesen ausschlaggebend für die Entscheidung.

Alle vier Gesellschaften legen einen Spezialfonds für das Sondervermögen Altlastensanierung auf. Das Finanzministerium hat den Vermögensverwaltern Anlagerestriktionen vorgegeben, wonach nur in Euro-Schuldverschreibungen guter Bonität investiert werden darf.

Das Finanzministerium verwaltet diese langfristig zweckgebundenen Mittel nicht selber, da es durch externe spezialisierte Verwalter einen deutlich höheren Ertrag der Vermögensverwaltung nach Abzug der Verwaltungsvergütung erwartet als es selbst durch eigenes Management erwirtschaften könnte.

Vertreter des Finanzministeriums überwachen ständig die Einhaltung der vorgegebenen Restriktionen sowie die Anlagestrategie und -politik der Vermögensverwalter. Um einen möglichst hohen Ertrag bei vorgegebenem sehr geringen Risiko zu erzielen, hat das Land mit den Vermögensverwaltern eine Vergütungsregelung getroffen, die abhängig von der Entwicklung des einzelnen Spezialfonds ist. Hierdurch wird auch dem Vermögensverwalter ein wichtiger Anreiz gegeben, um das Optimum an Ertrag für das Land herauszuholen.

 

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