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Pressemitteilungen der Ministerien

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse



Vorverlegung des vereinbarten Mahdtermins
im Vertragsnaturschutz

24.05.2000, Magdeburg – 150

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 150/00

 

Magdeburg, den 24. Mai 2000

 

 

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse

 

 

 

Vorverlegung des vereinbarten Mahdtermins

im Vertragsnaturschutz

 

Die Entwicklung der Vegetation ist in diesem Jahr aufgrund der heißen Witterung ca. zwei Wochen weiter vorangeschritten als in den vergangenen Jahren. Landwirte mit Verpflichtungen im Förderprogramm Vertragsnaturschutz nach der VO (EWG) Nr. 2078792, die an vereinbarte Mahdtermine gebunden sind, können Ausnahmegenehmigungen zur Vorverlegung des Mahdtermins bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beantragen.

 

Die naturschutzfachliche Prüfung der Anträge erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall. Einer Vorverlegung des Mahdtermins kann zugestimmt werden, wenn der mit der terminlichen Festlegung verfolgte Schutzzweck trotzdem erreicht bzw. durch frühere Mahdtermine nicht gefährdet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt

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