Pressemitteilungen der Ministerien
Information für die landwirtschaftliche Fachpresse
Vorverlegung des vereinbarten Mahdtermins
im Vertragsnaturschutz
24.05.2000, Magdeburg – 150
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 150/00
Magdeburg, den 24. Mai 2000
Information für die landwirtschaftliche Fachpresse
Vorverlegung des vereinbarten Mahdtermins
im Vertragsnaturschutz
Die Entwicklung der Vegetation ist in diesem Jahr aufgrund der heißen Witterung ca. zwei Wochen weiter vorangeschritten als in den vergangenen Jahren. Landwirte mit Verpflichtungen im Förderprogramm Vertragsnaturschutz nach der VO (EWG) Nr. 2078792, die an vereinbarte Mahdtermine gebunden sind, können Ausnahmegenehmigungen zur Vorverlegung des Mahdtermins bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Die naturschutzfachliche Prüfung der Anträge erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall. Einer Vorverlegung des Mahdtermins kann zugestimmt werden, wenn der mit der terminlichen Festlegung verfolgte Schutzzweck trotzdem erreicht bzw. durch frühere Mahdtermine nicht gefährdet wird.
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