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Pressemitteilungen der Ministerien

Bis Ende 2020: Erhöhte Wertgrenzen ermöglichen schnellere Verfahren
Minister erleichtert öffentliche Vergaben / Willingmann: Wirtschaft in Corona-Krise ankurbeln

22.04.2020, Magdeburg – 33

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Rückenwind für Unternehmen in der Corona-Krise: Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin

Willingmann will öffentliche Vergaben von Land und Kommunen bis zunächst

Ende 2020 spürbar erleichtern. Durch die deutliche Anhebung der Wertgrenzen,

bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, können durch

die Öffentliche Hand beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller

bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden. 

 

Dazu sagte Wirtschaftsminister

Willingmann: ?Einfachere Vergaben sind ein wichtiger Baustein, um unserer

Wirtschaft in und nach der Corona-Pandemie zu helfen und die Konjunktur anzukurbeln.

Wenn Land und Kommunen Aufträge künftig schneller auslösen können, profitieren

Industrie, Handel und Handwerk. Wir wollen gerade in der Krise ein deutliches

Zeichen auch für die Zeit der Normalisierung unseres Wirtschaftslebens nach dem

?Lock-down? setzen. Zugleich haben wir aber darauf geachtet, dass trotz der

vereinfachten Verfahren gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Transparenz

und Wettbewerb in der Wirtschaft erhalten bleiben.? 

 

Die Erleichterungen sind mit den gewerblichen

Kammern in Sachsen-Anhalt abgestimmt und erfolgen über eine Verordnung zum Landes-Vergabegesetz,

die der Wirtschaftsminister erlassen kann und die in spätestens zwei Wochen ?

nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ? in Kraft treten soll. Minister

Willingmann hat das Kabinett darüber am gestrigen Dienstag (21. April 2020)

informiert. 

 

Bei Leistungen wie etwa der Beschaffung von

Computern, Möbeln oder Fahrzeugen (VOL/A) sind künftig bis zum höchstmöglichen

durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 214.000 Euro beschränkte

Ausschreibungen (bislang bis 50.000 Euro) und freihändige Vergaben (bislang bis

25.000 Euro) möglich. Bei Bauleistungen (VOB/A) sind künftig bis zum

höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,35 Millionen Euro

beschränkte Ausschreibungen (bislang je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000

Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro freihändige

Vergaben möglich (bislang 10.000 Euro). 

 

Bei der beschränkten

Ausschreibung werden mehrere Unternehmen, deren Fachkunde,

Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bekannt ist, durch den Auftraggeber zur

Einreichung von Angeboten aufgefordert. Bei der freihändigen Vergabe werden Vertragsverhandlungen mit einem (VOB/A)

oder wenigen (VOL/A) frei ausgewählten Unternehmen aufgenommen, von denen

bekannt ist, dass sie die Aufträge erfüllen können. 

 

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verfügbar unter: www.mw.sachsen-anhalt.de/corona.

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