Pressemitteilungen der Ministerien
Bis Ende 2020: Erhöhte Wertgrenzen ermöglichen schnellere Verfahren
Minister erleichtert öffentliche Vergaben / Willingmann: Wirtschaft in Corona-Krise ankurbeln
22.04.2020, Magdeburg – 33
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Rückenwind für Unternehmen in der Corona-Krise: Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin
Willingmann will öffentliche Vergaben von Land und Kommunen bis zunächst
Ende 2020 spürbar erleichtern. Durch die deutliche Anhebung der Wertgrenzen,
bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, können durch
die Öffentliche Hand beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller
bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden.
Dazu sagte Wirtschaftsminister
Willingmann: ?Einfachere Vergaben sind ein wichtiger Baustein, um unserer
Wirtschaft in und nach der Corona-Pandemie zu helfen und die Konjunktur anzukurbeln.
Wenn Land und Kommunen Aufträge künftig schneller auslösen können, profitieren
Industrie, Handel und Handwerk. Wir wollen gerade in der Krise ein deutliches
Zeichen auch für die Zeit der Normalisierung unseres Wirtschaftslebens nach dem
?Lock-down? setzen. Zugleich haben wir aber darauf geachtet, dass trotz der
vereinfachten Verfahren gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Transparenz
und Wettbewerb in der Wirtschaft erhalten bleiben.?
Die Erleichterungen sind mit den gewerblichen
Kammern in Sachsen-Anhalt abgestimmt und erfolgen über eine Verordnung zum Landes-Vergabegesetz,
die der Wirtschaftsminister erlassen kann und die in spätestens zwei Wochen ?
nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ? in Kraft treten soll. Minister
Willingmann hat das Kabinett darüber am gestrigen Dienstag (21. April 2020)
informiert.
Bei Leistungen wie etwa der Beschaffung von
Computern, Möbeln oder Fahrzeugen (VOL/A) sind künftig bis zum höchstmöglichen
durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 214.000 Euro beschränkte
Ausschreibungen (bislang bis 50.000 Euro) und freihändige Vergaben (bislang bis
25.000 Euro) möglich. Bei Bauleistungen (VOB/A) sind künftig bis zum
höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,35 Millionen Euro
beschränkte Ausschreibungen (bislang je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000
Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro freihändige
Vergaben möglich (bislang 10.000 Euro).
Bei der beschränkten
Ausschreibung werden mehrere Unternehmen, deren Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bekannt ist, durch den Auftraggeber zur
Einreichung von Angeboten aufgefordert. Bei der freihändigen Vergabe werden Vertragsverhandlungen mit einem (VOB/A)
oder wenigen (VOL/A) frei ausgewählten Unternehmen aufgenommen, von denen
bekannt ist, dass sie die Aufträge erfüllen können.
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