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Pressemitteilungen der Ministerien

Hochwasserhilfe:
Daehre stellt Landesrichtlinien für Finanzhilfen zur Beseitigung von Gebäude- und Infrastrukturschäden vor

25.10.2002, Magdeburg – 231

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 231/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 231/02

 

Magdeburg, 25. Oktober 2002

 

 

Hochwasserhilfe:

Daehre stellt Landesrichtlinien für Finanzhilfen zur Beseitigung von Gebäude- und Infrastrukturschäden vor

 

Für die Instandsetzung bei Hochwasserschäden an privaten Gebäuden können Betroffene in Sachsen-Anhalt eine Unterstützung von bis zu 80 Prozent erhalten. Einzelheiten sind in einer vom Land erlassenen Richtlinie geregelt, die Bau- und Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) heute in Magdeburg vorgestellt hat. Nach seinen Worten stehen für die Beseitigung von Flutschäden an Wohngebäuden bis zum Jahr 2004 rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kämen rund 40 Millionen Euro für Soforthilfen.

 

Laut der Richtlinie liegt der Fördersatz für Instandsetzungsmaßnahmen bei 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Beim Wiederaufbau total zerstörter Gebäude oder dem Erwerb gleichwertiger Gebäude können bis zu 100 Prozent des Schadens erstattet werden. Für beide Fälle ist die Förderung auf den Zeitwert des Gebäudes begrenzt. Die Sanierungskosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Die Förderhöchstgrenzen liegen für

 

 

 

Einfamilienhäuser bei 125.000 Euro, für

Zweifamilienhäuser bei 250.000 Euro, für

Mehrfamilienhäuser bei 350.000 Euro und für

Eigentumswohnungen bei 40.000 Euro.

 

 

Versicherungsleistungen und Spendengelder werden insoweit angerechnet, dass die Obergrenze von 100 Prozent der Gesamtschäden nicht überschritten werden darf.

 

Förderfähig sind neben Instandsetzung und Sanierung auch Kosten, die durch Abriss- und Aufräumungsarbeiten sowie bauliche Vorsorgemaßnahmen entstandenen sind. Ausgeschlossen dagegen sind Gebäude, die nicht dauerhaft zur Wohnnutzung zugelassen sind. Dazu gehören zum Beispiel Bauten auf Wochenend- und Freizeitgrundstücken sowie Kleingärten.

 

Die Auszahlung der bewilligten Mittel richtet sich nach dem Baufortschritt und staffelt sich wie folgt:

 

 

 

40% bei Maßnahmebeginn

40% bei Abschluss der Maßnahme

20% nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises

 

 

Die Anträge auf finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von Hochwasserschäden werden ab sofort bis spätestens 31.03.2003 von den Landkreisen und kreisfreien Städte bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen besteht nicht. über die Gewährung entscheiden die Bewilligungsstellen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Merkblatt zur Förderung der Beseitigung von Flutschäden an Wohngebäuden ist unter der Internet-Adresse http://www.mwv.sachsen-anhalt.de/presse/pressefr.htm abrufbar .

 

Für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur , zu denen neben öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen zum Beispiel auch Spiel- und Sportplätze sowie Parkanlagen gehören, können bis zu 100 Prozent gezahlt werden. Auch hier muss der Schaden mindestens 5.000 Euro betragen. Insgesamt stehen für die Beseitigung von Infrastrukturschäden bis zum Jahr 2005 rund 240 Millionen Euro zur Verfügung. Ver- und Entsorgungsanlagen (z.B. Trink- und Abwasser) werden über eine Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt gefördert. Grundsätzlich nicht gefördert werden Einrichtungen, die dem Bund oder dem Land gehören.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist bei beiden Programmen förderunschädlich. Inventarschäden sind nur dann förderfähig, wenn das Inventar für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes zwingend erforderlich ist (z.B. fest verbundene Heizungs- und Stromversorgungsanlagen).

 

 

Hintergrundinformationen:

 

Laut einer aktuellen Erhebung belaufen sich die Flutschäden an privaten Gebäuden in Sachsen-Anhalt auf rund 250 Millionen Euro. us dem Aus dem Sofortprogramm des Landes zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden und für übergangshilfen bei Inventarschäden sind bislang (Stand: 18.10.) knapp fünf Millionen Euro gezahlt worden. Insgesamt wurden 1.145 Bewilligungen ausgesprochen, von denen 709 auf die Wiederbewohnbarmachung von Gebäuden entfielen. Das Soforthilfe-Programm wird noch bis Jahresende fortgeführt.

 

 

Harald Kreibich

 

Impressum:

Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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