Pressemitteilungen der Ministerien
Leipziger Konferenz ?Die Zukunft der
europäischen Kohäsionspolitik?: Ministerpräsident Böhmer übergibt Erklärung von
13 europäischen Regionen an EU-Kommissar Barnier
05.05.2003, Magdeburg – 204
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 204/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 204/03
Magdeburg, den 5. Mai 2003
Leipziger Konferenz ¿Die Zukunft der
europäischen Kohäsionspolitik¿: Ministerpräsident Böhmer übergibt Erklärung von
13 europäischen Regionen an EU-Kommissar Barnier
Auf der heute und morgen (5./6. Mai 2003) in
Leipzig tagenden Konferenz ¿Die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik¿ hat
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer dem für die europäische
Regionalpolitik zuständigen Kommissar Michel Barnier eine Gemeinsame Erklärung
von 13 europäischen Ländern und Regionen übergeben. Diese Regionen hatten sich
im Vorfeld auf gemeinsame Positionen zur Ausgestaltung der europäischen
Strukturpolitik nach 2006 verständigt.
Neben den fünf ostdeutschen
Ländern beteiligten sich die Regionen Asturien und Murcia in Spanien,
Merseyside, South Yorkshire und Wales in Großbritannien, Madeira (Portugal),
Burgenland (Österreich) und Ita-Suomi (Finnland). Sie alle erhalten bis 2006
aufgrund ihrer Entwicklungsrückstände Unterstützung nach der höchsten
Förderkategorie der europäischen Strukturfonds, dem sog. Ziel 1. Für den
Förderzeitraum ab 2007 werden die Strukturhilfen der EU unter Einbeziehung der
zehn neuen Mitgliedstaaten neu verteilt werden. Die genannten Regionen laufen Gefahr,
die EU-Unterstützung allein dadurch zu verlieren, dass durch die Erweiterung
2004 der Durchschnitt des EU-Bruttoinlandsprodukts sinkt.
Es wäre ungerecht, wenn Regionen
allein durch einen statistischen Effekt aus der Förderung herausfielen, ohne
dass sich ihre Lage verbessert hat, sagte Böhmer. Erfreulich sei, dass sich
auch die Europäische Kommission für eine gerechte Lösung des Problems
ausspräche. Die bisher vorgesehene Übergangsregelung reiche aber nicht aus.
Deshalb solle in die ab 2007 geltende Verordnung eine Regelung aufgenommen
werden, dass die allein aus statistischen Gründen durch die Absenkung des
EU-Durchschnitts über die 75%-Grenze kommenden Regionen als Ziel-1-Gebiete
eingestuft werden. Dies sei eine Frage der Glaubwürdigkeit der Europäischen
Union und der Akzeptanz des Erweiterung bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Anlage: Erklärung der Länder
und Regionen
Positionspapier der vom ¿statistischen Effekt¿ betroffenen Regionen zur
Zukunft der EU-Strukturpolitik nach 2006
Brüssel, 30.04.03
Den neuesten
Angaben der Europäischen Kommission zufolge würden 18 Regionen mit 21 Millionen
Einwohnern nur dadurch aus der Ziel-1-Förderung herausfallen, dass der
EU-Durchschnitt des Bruttoinlandsprodukts durch die Erweiterung sinkt (so
genannter statistischer Effekt). Für dieses Problem muss eine gerechte Lösung
gefunden werden.
Die vom statistischen Effekt
betroffenen Regionen bekräftigen ihr gemeinsames Interesse an der Fortsetzung
der europäischen Kohäsionspolitik in der erweiterten EU. Zentraler Maßstab für
die künftige Ausgestaltung dieser Politik müssen dabei die in Artikel 158
EG-Vertrag formulierten Ziele sein: ¿Die Gemeinschaft entwickelt und verfolgt weiterhin
ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um
eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern. Die
Gemeinschaft setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im
Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten
benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu
verringern.¿
Angesichts der zunehmenden
wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in der erweiterten EU ist die
zentrale Herausforderung die Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand
der verschiedenen Regionen sowie des Rückstandes der am stärksten
benachteiligten Gebiete.
Diese Politik ist zudem der
wichtigste Beitrag zur Stärkung der regionalen und kommunalen
Gebietskörperschaften in der Europäischen Union.
Deshalb haben sich die
beteiligten Regionen auf folgende Eckpunkte für die Ausgestaltung der künftigen
europäischen Strukturpolitik verständigt:
1.
Die Ziel 1-Förderung spielt eine
wichtige Rolle bei der Förderung des Wirtschaftswachstums sowie bei der
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Dennoch liegen die
Entwicklungsrückstände, gemessen im BIP/Pro-Kopf der Bevölkerung, auch
weiterhin weit unterhalb des EU Durchschnitts. Aufgrund der Verlangsamung des
Wirtschafswachstums in Europa ist der Abstand vieler Ziel-1-Gebiete zum
EU-Durchschnitt seit 1997 nicht geringer, sondern größer geworden.
2.
Die bisherige EU-Strukturpolitik
soll nach 2006 in reformierter Form fortgesetzt werden. Dabei sollte
insbesondere das Ziel 1, definiert als Förderung von Regionen mit
Entwicklungsrückstand, beibehalten werden. An dem Kriterium für die Bestimmung
der Fördergebiete (75% des BIP pro Kopf, gemessen in Kaufkraftstandards auf
Ebene NUTS II) kann grundsätzlich festgehalten werden, wenn der sogenannte
statistische Effekt neutralisiert wird.
3.
Am Ende der laufenden
Förderperiode werden die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen nicht
die Marke von 75% der heutigen Europäischen Union überschritten haben. Beim
Fehlen einer wirklichen wirtschaftlichen Konvergenz würde die Förderfähigkeit
nur aufgrund des durch die Erweiterung verursachten statistischen Effektes
verloren gehen. Die Regionen benötigen auch weiterhin Strukturfondsmittel zur
Konsolidierung und zur weiteren Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen
Angleichung, die in den vergangenen Förderperioden begonnen wurde.
4.
Im Lichte dieser
Herausforderungen für die Entwicklung sollte eine Lösung innerhalb des neuen
Zieles 1 und der damit zusammenhängenden beihilferechtlichen Bestimmungen
gefunden werden. Übergangsregelungen
(Phasing Out) werden den speziellen Problemen der betroffenen Gebiete nicht
gerecht. In der geltenden Strukturfonds-Verordnung werden bereits andere
Regionen mit speziellen Problemen innerhalb des Zieles 1 berücksichtigt. In die
ab 2007 geltende Verordnung sollte eine Regelung aufgenommen werden, wonach die vom
statistischen Effekt betroffenen Regionen wie Ziel-1-Gebiete behandelt werden.
Im Hinblick auf die Verteilung der Ziel-1-Mittel wäre der regionale Wohlstand
wie bisher das zentrale Kriterium zur
Aufteilung der Mittel auf die Fördergebiete. Dies würde zu einer
differenzierten und trotzdem gerechten Aufteilung der Mittel führen, ohne die
finanziellen Obergrenzen des EU-Haushaltes in Frage zu stellen. Es muss sichergestellt werden, dass diese Regionen im Hinblick auf die
Beihilfeintensität unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) des EG-Vertrages
fallen.
5.
Das neue Ziel 1 sollte daher
folgende Bereiche abdecken:
·
Regionen mit einem
Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner bis zu 75% des EU-Durchschnitts (EU-25)
sowie Regionen mit besonderen Problemlagen. Dies sollte auch jene Regionen
beinhalten, die vom statistischen Effekt betroffen sind.
·
entsprechende
Übergangsregelungen für die Ziel 1-Regionen, die aufgrund ihrer positiven
Entwicklung die 75%-Schwelle (EU-15) überschritten haben (Phasing Out).
6.
Mitgliedstaaten mit einem BIP
pro Einwohner unter 90 % des
EU-Durchschnitts (Kohäsionsländer) sollen eine kombinierte Förderung aus
Kohäsionsfonds und Strukturfonds erhalten.
7.
Diese Position berücksichtigt
die Erfordernisse, die sich aus der Erweiterung der EU ergeben. Die vom
statistischen Effekt betroffenen Regionen haben die Erweiterung von Anfang an
begrüßt. Sie haben viel Erfahrung und Sachverstand in der Aufstellung,
Ausführung und Umsetzung von Strukturfonds-Programmen. Dies möchten sie mit den
Regionen in den neuen Mitgliedstaaten teilen. Sowohl für die Beitrittsstaaten
als auch für die fortbestehenden Probleme in den Regionen der heutigen EU
müssen adäquate Lösungen gefunden werden. Es muss hervorgehoben werden, dass
die künftige Kohäsionspolitik nicht hauptsächlich auf Kosten der Regionen mit
Entwicklungsrückstand in den heutigen Mitgliedstaaten finanziert werden kann.
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Diese Erklärung wird von folgenden
Regionen/Institutionen unterstützt: Principado de Asturias/E; Brandenburg/D;
Burgenland/A; Ita-Suomi/SF; Madeira/P; Mecklenburg-Vorpommern/D; Merseyside/UK;
Murcia/E; Freistaat Sachsen/D; Sachsen-Anhalt/D; Freistaat Thüringen/D; South
Yorkshire/UK; Welsh Local Government Association/UK.
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