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Pressemitteilungen der Ministerien

Leipziger Konferenz ?Die Zukunft der
europäischen Kohäsionspolitik?: Ministerpräsident Böhmer übergibt Erklärung von
13 europäischen Regionen an EU-Kommissar Barnier

05.05.2003, Magdeburg – 204

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 204/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 204/03

 

 

 

Magdeburg, den 5. Mai 2003

 

 

 

Leipziger Konferenz ¿Die Zukunft der

europäischen Kohäsionspolitik¿: Ministerpräsident Böhmer übergibt Erklärung von

13 europäischen Regionen an EU-Kommissar Barnier

 

Auf der heute und morgen (5./6. Mai 2003) in

Leipzig tagenden Konferenz ¿Die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik¿ hat

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer dem für die europäische

Regionalpolitik zuständigen Kommissar Michel Barnier eine Gemeinsame Erklärung

von 13 europäischen Ländern und Regionen übergeben. Diese Regionen hatten sich

im Vorfeld auf gemeinsame Positionen zur Ausgestaltung der europäischen

Strukturpolitik nach 2006 verständigt.

 

Neben den fünf ostdeutschen

Ländern beteiligten sich die Regionen Asturien und Murcia in Spanien,

Merseyside, South Yorkshire und Wales in Großbritannien, Madeira (Portugal),

Burgenland (Österreich) und Ita-Suomi (Finnland). Sie alle erhalten bis 2006

aufgrund ihrer Entwicklungsrückstände Unterstützung nach der höchsten

Förderkategorie der europäischen Strukturfonds, dem sog. Ziel 1. Für den

Förderzeitraum ab 2007 werden die Strukturhilfen der EU unter Einbeziehung der

zehn neuen Mitgliedstaaten neu verteilt werden. Die genannten Regionen laufen Gefahr,

die EU-Unterstützung allein dadurch zu verlieren, dass durch die Erweiterung

2004 der Durchschnitt des EU-Bruttoinlandsprodukts sinkt.

 

Es wäre ungerecht, wenn Regionen

allein durch einen statistischen Effekt aus der Förderung herausfielen, ohne

dass sich ihre Lage verbessert hat, sagte Böhmer. Erfreulich sei, dass sich

auch die Europäische Kommission für eine gerechte Lösung des Problems

ausspräche. Die bisher vorgesehene Übergangsregelung reiche aber nicht aus.

Deshalb solle in die ab 2007 geltende Verordnung eine Regelung aufgenommen

werden, dass die allein aus statistischen Gründen durch die Absenkung des

EU-Durchschnitts über die 75%-Grenze kommenden Regionen als Ziel-1-Gebiete

eingestuft werden. Dies sei eine Frage der Glaubwürdigkeit der Europäischen

Union und der Akzeptanz des Erweiterung bei den Bürgerinnen und Bürgern.

 

 

 

Anlage: Erklärung der Länder

und Regionen

 

Positionspapier der vom ¿statistischen Effekt¿ betroffenen Regionen zur

Zukunft der EU-Strukturpolitik nach 2006

 

Brüssel, 30.04.03

 

Den neuesten

Angaben der Europäischen Kommission zufolge würden 18 Regionen mit 21 Millionen

Einwohnern nur dadurch aus der Ziel-1-Förderung herausfallen, dass der

EU-Durchschnitt des Bruttoinlandsprodukts durch die Erweiterung sinkt (so

genannter statistischer Effekt). Für dieses Problem muss eine gerechte Lösung

gefunden werden.

 

Die vom statistischen Effekt

betroffenen Regionen bekräftigen ihr gemeinsames Interesse an der Fortsetzung

der europäischen Kohäsionspolitik in der erweiterten EU. Zentraler Maßstab für

die künftige Ausgestaltung dieser Politik müssen dabei die in Artikel 158

EG-Vertrag formulierten Ziele sein: ¿Die Gemeinschaft entwickelt und verfolgt weiterhin

ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um

eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern. Die

Gemeinschaft setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im

Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten

benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu

verringern.¿

 

Angesichts der zunehmenden

wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in der erweiterten EU ist die

zentrale Herausforderung die Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand

der verschiedenen Regionen sowie des Rückstandes der am stärksten

benachteiligten Gebiete.

 

Diese Politik ist zudem der

wichtigste Beitrag zur Stärkung der regionalen und kommunalen

Gebietskörperschaften in der Europäischen Union.

 

Deshalb haben sich die

beteiligten Regionen auf folgende Eckpunkte für die Ausgestaltung der künftigen

europäischen Strukturpolitik verständigt:

 

1.

Die Ziel 1-Förderung spielt eine

wichtige Rolle bei der Förderung des Wirtschaftswachstums sowie bei der

Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Dennoch liegen die

Entwicklungsrückstände, gemessen im BIP/Pro-Kopf der Bevölkerung, auch

weiterhin weit unterhalb des EU Durchschnitts. Aufgrund der Verlangsamung des

Wirtschafswachstums in Europa ist der Abstand vieler Ziel-1-Gebiete zum

EU-Durchschnitt seit 1997 nicht geringer, sondern größer geworden.

 

2.

Die bisherige EU-Strukturpolitik

soll nach 2006 in reformierter Form fortgesetzt werden. Dabei sollte

insbesondere das Ziel 1, definiert als Förderung von Regionen mit

Entwicklungsrückstand, beibehalten werden. An dem Kriterium für die Bestimmung

der Fördergebiete (75% des BIP pro Kopf, gemessen in Kaufkraftstandards auf

Ebene NUTS II) kann grundsätzlich festgehalten werden, wenn der sogenannte

statistische Effekt neutralisiert wird.

 

3.

Am Ende der laufenden

Förderperiode werden die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen nicht

die Marke von 75% der heutigen Europäischen Union überschritten haben. Beim

Fehlen einer wirklichen wirtschaftlichen Konvergenz würde die Förderfähigkeit

nur aufgrund des durch die Erweiterung verursachten statistischen Effektes

verloren gehen. Die Regionen benötigen auch weiterhin Strukturfondsmittel zur

Konsolidierung und zur weiteren Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen

Angleichung, die in den vergangenen Förderperioden begonnen wurde.

 

4.

Im Lichte dieser

Herausforderungen für die Entwicklung sollte eine Lösung innerhalb des neuen

Zieles 1 und der damit zusammenhängenden beihilferechtlichen Bestimmungen

gefunden  werden. Übergangsregelungen

(Phasing Out) werden den speziellen Problemen der betroffenen Gebiete nicht

gerecht. In der geltenden Strukturfonds-Verordnung werden bereits andere

Regionen mit speziellen Problemen innerhalb des Zieles 1 berücksichtigt. In die

ab 2007 geltende Verordnung sollte eine Regelung aufgenommen werden, wonach die vom

statistischen Effekt betroffenen Regionen wie Ziel-1-Gebiete behandelt werden.

Im Hinblick auf die Verteilung der Ziel-1-Mittel wäre der regionale Wohlstand

wie bisher das zentrale  Kriterium zur

Aufteilung der Mittel auf die Fördergebiete. Dies würde zu einer

differenzierten und trotzdem gerechten Aufteilung der Mittel führen, ohne die

finanziellen Obergrenzen des EU-Haushaltes in Frage zu stellen. Es muss  sichergestellt werden, dass  diese Regionen im Hinblick auf die

Beihilfeintensität unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) des EG-Vertrages

fallen.

 

5.

Das neue Ziel 1 sollte daher

folgende Bereiche abdecken:

 

·

Regionen mit einem

Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner bis zu 75% des EU-Durchschnitts (EU-25)

sowie Regionen mit besonderen Problemlagen. Dies sollte auch jene Regionen

beinhalten, die vom statistischen Effekt betroffen sind.

 

·

entsprechende

Übergangsregelungen für die Ziel 1-Regionen, die aufgrund ihrer positiven

Entwicklung die 75%-Schwelle (EU-15) überschritten haben (Phasing Out).

 

6.

Mitgliedstaaten mit einem BIP

pro Einwohner  unter 90 % des

EU-Durchschnitts (Kohäsionsländer) sollen eine kombinierte Förderung aus

Kohäsionsfonds und Strukturfonds erhalten.

 

7.

Diese Position berücksichtigt

die Erfordernisse, die sich aus der Erweiterung der EU ergeben. Die vom

statistischen Effekt betroffenen Regionen haben die Erweiterung von Anfang an

begrüßt. Sie haben viel Erfahrung und Sachverstand in der Aufstellung,

Ausführung und Umsetzung von Strukturfonds-Programmen. Dies möchten sie mit den

Regionen in den neuen Mitgliedstaaten teilen. Sowohl für die Beitrittsstaaten

als auch für die fortbestehenden Probleme in den Regionen der heutigen EU

müssen adäquate Lösungen gefunden werden. Es muss hervorgehoben werden, dass

die künftige Kohäsionspolitik nicht hauptsächlich auf Kosten der Regionen mit

Entwicklungsrückstand in den heutigen Mitgliedstaaten finanziert werden kann.

 

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Diese Erklärung wird von folgenden

Regionen/Institutionen unterstützt: Principado de Asturias/E; Brandenburg/D;

Burgenland/A; Ita-Suomi/SF; Madeira/P; Mecklenburg-Vorpommern/D; Merseyside/UK;

Murcia/E; Freistaat Sachsen/D; Sachsen-Anhalt/D; Freistaat Thüringen/D; South

Yorkshire/UK; Welsh Local Government Association/UK.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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