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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung beschließt Einbringung eines
Gesetzentwurfs zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von
Wohnungsunternehmen in den Bundesrat

04.03.2003, Magdeburg – 113

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 113/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 113/03

 

 

 

Magdeburg, den 4. März 2003

 

 

 

Landesregierung beschließt Einbringung eines

Gesetzentwurfs zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von

Wohnungsunternehmen in den Bundesrat

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung

hat heute einem Gesetzesantrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

zur Grunderwerbsteuerbefreiung von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften

in den neuen Ländern zugestimmt und wird als Mitantragsteller im Bundesrat

auftreten. Dieser Beschluss steht im Zusammenhang mit dem Ziel der Landesregierung,

sich durch Gesetzesinitiativen für eine Öffnung des Bundesrechts für Sonderregelungen

in strukturschwachen Regionen einzusetzen.

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué

erläuterte dazu: ¿Der Gesetzesantrag zielt darauf ab, die Umstrukturierung von

kleinen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern

durch die Fusion zu Unternehmen mit betriebswirtschaftlich tragfähigen

Unternehmensgrößen zu ermöglichen. Diese dringend gebotene Neuausrichtung der

Wohnungsunternehmen zu größeren Einheiten wird derzeit durch die

Grunderwerbsteuer behindert, die bei einer Fusion in erheblicher Höhe anfällt.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht deshalb vor, die Wohnungsunternehmen

in den neuen Bundesländern für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren von der

Grunderwerbsteuer freizustellen.

 

Angesichts des wachsenden

Wohnungsleerstandes insbesondere bei Plattenbauten in den neuen Ländern ist die

Notwendigkeit des Zusammenschlusses der Wohnungsunternehmen auch vor dem Hintergrund

des von Bund und Ländern vereinbarten Programms zur Städtebauförderung

¿Stadtumbau-Ost¿ dringend geboten. Leerstandsbedingte Insolvenzen der

Wohnungsunternehmen würden zu einer unerwünschten Beeinflussung der Mieten und

Immobilienpreise führen und den geplanten Stadtumbau ins Stocken bringen. Die

vorgeschlagene Regelung wird fusionswilligen Unternehmen die beabsichtigte

Verschmelzung erleichtern und somit zur Vermeidung von Insolvenzen beitragen.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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