Pressemitteilungen der Ministerien
Grünes Licht für
Pflege-Betreuungs-Verordnung/ Minister Kley: Neue Modelle zur Verbesserung der
häuslichen Betreuung von Demenzkranken
28.01.2003, Magdeburg – 50
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 050/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 050/03
Magdeburg, den 28. Januar 2003
Grünes Licht für
Pflege-Betreuungs-Verordnung/ Minister Kley: Neue Modelle zur Verbesserung der
häuslichen Betreuung von Demenzkranken
Sachsen-Anhalt
fördert künftig niedrigschwellige Betreuungsangebote und Modellvorhaben für
Demenzkranke. Dazu beschloss die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am
heutigen Dienstag die Pflege-Betreuungs-Verordnung. Ziel sind der Ausbau und
die Schaffung zusätzlicher Kontakt- und Betreuungsangebote für Demenzkranke
sowie die Entlastung pflegender Personen. Das Land stellt 2003 für diese
Modellprojekte 331.000 Euro zur Verfügung, den selben Betrag steuern die
Pflegekassen bei. Träger können Anträge beim Landesamt für Versorgung und
Soziales einreichen.
Aus Sicht
von Sozialminister Gerry Kley sollen auf diesem Weg neue Modelle zur
Verbesserung der häuslichen Betreuung von Demenzkranken erprobt werden. Kley
sagte nach der Kabinettsitzung in Magdeburg: "Es werden einerseits für
eine häusliche Betreuung von Demenzkranken die Möglichkeiten erweitert und
andererseits die pflegenden Angehörigen stärker unterstützt."
Bislang
liegen drei Anträge zur Projektförderung vor. So haben der DRK-Landesverband
Sachsen-Anhalt, die Alzheimer Gesellschaft Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle
Modellvorhaben eingereicht, mit denen insbesondere neue Versorgungskonzepte und
-strukturen umgesetzt und aufgebaut werden sollen.
Auch in
Sachsen-Anhalt haben Demenzkranke in häuslicher Pflege künftig nach dem
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz des Bundes Anspruch auf ein zusätzliches
Betreuungsgeld. Die Leistung (460 Euro pro Jahr) muss bei den Pflegekassen
beantragt werden. Mit dem Betreuungsgeld können neben Tages-, Nacht- und
Kurzzeitpflegeangeboten auch andere anerkannte so genannte niedrigschwellige
Betreuungsangebote finanziert werden.
Als
niedrigschwellig werden Betreuungsangebote eingestuft, bei denen Helferinnen
und Helfer unter fachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in
Gruppen oder zu Hause übernehmen, die in erheblichem Maße beaufsichtigt und
betreut werden müssen. Weiter gehören dazu die Entlastung und Beratung
pflegender Angehöriger.
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