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Pressemitteilungen der Ministerien

Grünes Licht für
Pflege-Betreuungs-Verordnung/ Minister Kley: Neue Modelle zur Verbesserung der
häuslichen Betreuung von Demenzkranken

28.01.2003, Magdeburg – 50

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 050/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 050/03

 

 

 

Magdeburg, den 28. Januar 2003

 

 

 

Grünes Licht für

Pflege-Betreuungs-Verordnung/ Minister Kley: Neue Modelle zur Verbesserung der

häuslichen Betreuung von Demenzkranken

 

Sachsen-Anhalt

fördert künftig niedrigschwellige Betreuungsangebote und Modellvorhaben für

Demenzkranke. Dazu beschloss die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am

heutigen Dienstag die Pflege-Betreuungs-Verordnung. Ziel sind der Ausbau und

die Schaffung zusätzlicher Kontakt- und Betreuungsangebote für Demenzkranke

sowie die Entlastung pflegender Personen. Das Land stellt 2003 für diese

Modellprojekte 331.000 Euro zur Verfügung, den selben Betrag steuern die

Pflegekassen bei. Träger können Anträge beim Landesamt für Versorgung und

Soziales einreichen.

 

Aus Sicht

von Sozialminister Gerry Kley sollen auf diesem Weg neue Modelle zur

Verbesserung der häuslichen Betreuung von Demenzkranken erprobt werden. Kley

sagte nach der Kabinettsitzung in Magdeburg: "Es werden einerseits für

eine häusliche Betreuung von Demenzkranken die Möglichkeiten erweitert und

andererseits die pflegenden Angehörigen stärker unterstützt."

 

Bislang

liegen drei Anträge zur Projektförderung vor. So haben der DRK-Landesverband

Sachsen-Anhalt, die Alzheimer Gesellschaft Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle

Modellvorhaben eingereicht, mit denen insbesondere neue Versorgungskonzepte und

-strukturen umgesetzt und aufgebaut werden sollen.

 

Auch in

Sachsen-Anhalt haben Demenzkranke in häuslicher Pflege künftig nach dem

Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz des Bundes Anspruch auf ein zusätzliches

Betreuungsgeld. Die Leistung (460 Euro pro Jahr) muss bei den Pflegekassen

beantragt werden. Mit dem Betreuungsgeld können neben Tages-, Nacht- und

Kurzzeitpflegeangeboten auch andere anerkannte so genannte niedrigschwellige

Betreuungsangebote finanziert werden.

 

Als

niedrigschwellig werden Betreuungsangebote eingestuft, bei denen Helferinnen

und Helfer unter fachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in

Gruppen oder zu Hause übernehmen, die in erheblichem Maße beaufsichtigt und

betreut werden müssen. Weiter gehören dazu die Entlastung und Beratung

pflegender Angehöriger.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de