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Pressemitteilungen der Ministerien

ÖPNV-Gesetz:
Land setzt auf mehr Flexibilität und effizienten Mix der Verkehrsträger

25.02.2003, Magdeburg – 97

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 097/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 097/03

 

 

 

Magdeburg, den 25. Februar 2003

 

 

 

ÖPNV-Gesetz:

Land setzt auf mehr Flexibilität und effizienten Mix der Verkehrsträger

 

Sachsen-Anhalts

Landesregierung strebt beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) künftig

einen sinnvollen Mix der verschiedenen Verkehrsträger an. Eine entsprechende

Zielvorgabe ist im Entwurf des neuen ÖPNV-Gesetzes formuliert, dem das Kabinett

in seiner heutigen Sitzung zugestimmt hat und der jetzt zur Anhörung freigegeben

ist. ¿Mit der veränderten Gewichtung der Verkehrsträger wird die Möglichkeit

eröffnet, den öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt auch in den

nächsten Jahren stabil und zu vertretbaren Kosten sicherzustellen¿, begründete

Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre die beabsichtigte Gesetzesänderung, über

die der Landtag in den nächsten Wochen entscheiden soll.

 

Die

angestrebte Gesetzesänderung ziele auf mehr Flexibilität und Effizienz ab,

betonte der Minister. So könnten zum Beispiel auch Kommunen künftig Aufgaben

des Schienenpersonennahverkehrs wahrnehmen. Die Bedienung so genannter

Parallelverkehre dagegen, bei denen Bahn- und Buslinien quasi nebeneinander

verlaufen, soll begrenzt werden.

 

Der

Entwurf des neuen ÖPNV-Gesetzes stellt klar, dass der öffentliche Straßenpersonennahverkehr

eine freiwillige Aufgabe der Kommunen ist. Regional bedeutsame Busverkehre, die

den Verantwortungsbereich und die Organisationskraft der kommunalen Aufgabenträger

überschreiten, könnten in Zukunft durch das Land verantwortet werden,

erläuterte der Minister. Zugleich werde die Neuausrichtung des ÖPNV-Gesetzes

mit einer Reform der Finanzverantwortung verbunden. Die bislang zersplitterten

Finanzierungsquellen ¿ zum Beispiel Landesmittel, kommunale Mittel, Gelder für

Ausbildungsverkehre sowie Investitionsförderungen aus dem Regionalisierungsgesetz

¿ sollen weitgehend gebündelt werden. ¿Damit werden Aufgaben- und

Ausgabenverantwortung zusammengeführt¿, sagte Daehre.

 

Die

gesamte konsumtive und investive Förderung des ÖPNV werde mit der Zielstellung

überarbeitet, die kommunalen Aufgabenträger zu stärken, sagte Daehre. Durch die

erweiterte Finanzverantwortung würden sie zum Beispiel in die Lage versetzt,

eigenständige Investitionsstrategien zu entwickeln, die sich an den örtlichen

Gegebenheiten orientieren. Die Höhe der Mittel sei abhängig von:

 

Verhältnis

der Einwohnerzahl des Aufgabenträgers zur Zahl der Einwohner des Landes (20

Prozent der Zuweisungen),

 

Verhältnis

der Fläche der Gebiete des Aufgabenträgers zur Gesamtfläche des Landes (20

Prozent),

 

Verhältnis

des prozentualen Anteils des Aufgabenträgers an der Summe, die sich aus der

Addition der Fahrgastzahlen ¿ ausgenommen Ausbildungsverkehr ¿ ergibt (50

Prozent),

 

Bei

einem nicht unerheblichen Anteil von Straßenbahn-ÖSPV entsprechend dem Anteil

der auf das Gebiet des Aufgabenträgers entfallenden Streckenlänge an der Gesamtstreckenlänge

im Land (zehn Prozent).

 

Hintergrundinformation:

 

Die Notwendigkeit

einer umfassenden Neugestaltung des ÖPNV in Sachsen-Anhalt ergibt sich u.a. aus

der Beschwerde von vier Landkreisen vor dem Landesverfassungsgericht. Ihrer

Ansicht nach ist die Finanzausstattung nicht ausreichend, um damit den als

Pflichtaufgabe übertragenen ÖPNV wahrnehmen zu können. Das Gericht hatte

angeregt, dass die Beschwerdeführer und das Land eine außergerichtliche Lösung

herbeiführen. 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des

Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de