Pressemitteilungen der Ministerien
ÖPNV-Gesetz:
Land setzt auf mehr Flexibilität und effizienten Mix der Verkehrsträger
25.02.2003, Magdeburg – 97
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 097/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 097/03
Magdeburg, den 25. Februar 2003
ÖPNV-Gesetz:
Land setzt auf mehr Flexibilität und effizienten Mix der Verkehrsträger
Sachsen-Anhalts
Landesregierung strebt beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) künftig
einen sinnvollen Mix der verschiedenen Verkehrsträger an. Eine entsprechende
Zielvorgabe ist im Entwurf des neuen ÖPNV-Gesetzes formuliert, dem das Kabinett
in seiner heutigen Sitzung zugestimmt hat und der jetzt zur Anhörung freigegeben
ist. ¿Mit der veränderten Gewichtung der Verkehrsträger wird die Möglichkeit
eröffnet, den öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt auch in den
nächsten Jahren stabil und zu vertretbaren Kosten sicherzustellen¿, begründete
Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre die beabsichtigte Gesetzesänderung, über
die der Landtag in den nächsten Wochen entscheiden soll.
Die
angestrebte Gesetzesänderung ziele auf mehr Flexibilität und Effizienz ab,
betonte der Minister. So könnten zum Beispiel auch Kommunen künftig Aufgaben
des Schienenpersonennahverkehrs wahrnehmen. Die Bedienung so genannter
Parallelverkehre dagegen, bei denen Bahn- und Buslinien quasi nebeneinander
verlaufen, soll begrenzt werden.
Der
Entwurf des neuen ÖPNV-Gesetzes stellt klar, dass der öffentliche Straßenpersonennahverkehr
eine freiwillige Aufgabe der Kommunen ist. Regional bedeutsame Busverkehre, die
den Verantwortungsbereich und die Organisationskraft der kommunalen Aufgabenträger
überschreiten, könnten in Zukunft durch das Land verantwortet werden,
erläuterte der Minister. Zugleich werde die Neuausrichtung des ÖPNV-Gesetzes
mit einer Reform der Finanzverantwortung verbunden. Die bislang zersplitterten
Finanzierungsquellen ¿ zum Beispiel Landesmittel, kommunale Mittel, Gelder für
Ausbildungsverkehre sowie Investitionsförderungen aus dem Regionalisierungsgesetz
¿ sollen weitgehend gebündelt werden. ¿Damit werden Aufgaben- und
Ausgabenverantwortung zusammengeführt¿, sagte Daehre.
Die
gesamte konsumtive und investive Förderung des ÖPNV werde mit der Zielstellung
überarbeitet, die kommunalen Aufgabenträger zu stärken, sagte Daehre. Durch die
erweiterte Finanzverantwortung würden sie zum Beispiel in die Lage versetzt,
eigenständige Investitionsstrategien zu entwickeln, die sich an den örtlichen
Gegebenheiten orientieren. Die Höhe der Mittel sei abhängig von:
Verhältnis
der Einwohnerzahl des Aufgabenträgers zur Zahl der Einwohner des Landes (20
Prozent der Zuweisungen),
Verhältnis
der Fläche der Gebiete des Aufgabenträgers zur Gesamtfläche des Landes (20
Prozent),
Verhältnis
des prozentualen Anteils des Aufgabenträgers an der Summe, die sich aus der
Addition der Fahrgastzahlen ¿ ausgenommen Ausbildungsverkehr ¿ ergibt (50
Prozent),
Bei
einem nicht unerheblichen Anteil von Straßenbahn-ÖSPV entsprechend dem Anteil
der auf das Gebiet des Aufgabenträgers entfallenden Streckenlänge an der Gesamtstreckenlänge
im Land (zehn Prozent).
Hintergrundinformation:
Die Notwendigkeit
einer umfassenden Neugestaltung des ÖPNV in Sachsen-Anhalt ergibt sich u.a. aus
der Beschwerde von vier Landkreisen vor dem Landesverfassungsgericht. Ihrer
Ansicht nach ist die Finanzausstattung nicht ausreichend, um damit den als
Pflichtaufgabe übertragenen ÖPNV wahrnehmen zu können. Das Gericht hatte
angeregt, dass die Beschwerdeführer und das Land eine außergerichtliche Lösung
herbeiführen.
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