Pressemitteilungen der Ministerien
Erläuterung zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (Großveranstaltungen)
18.04.2020, Magdeburg – 167
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Die Staatskanzlei weist aus
gegebenem Anlass darauf hin, dass die Regelung des Bundes vom 9.3.2020
fortbesteht, nach der Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern generell
und kleinere nach Maßgabe der Empfehlungen des RKI bis 31.8.2020 verboten
bleiben. Grundlage ist der Beschluss der
Kanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 15.4.2020.
Für Veranstaltungen unter
1.000 Teilnehmern erarbeitet derzeit die Landesregierung für die Zeit nach
Außerkrafttreten der 4. Eindämmungsverordnung ab 4.5.2020 unter
Berücksichtigung der fortschreitenden Infektionslage im Land Konzepte für
Veranstaltungen, um ggf. eine erste schrittweise Öffnung des Verbots zu
ermöglichen und kontinuierlich fortzuschreiben, wenn und soweit die
Verhältnisse dies erlauben.
Bis zur nächsten Abstimmung
zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten am 30.4.2020 wird eine
bundesweit einheitliche Definition des Begriffs der Großveranstaltung
angestrebt.
Es gibt also derzeit keinen
Anlass, kleinere Veranstaltungen schon jetzt, also vor dem 30.4.2020,
flächendeckend abzusagen.
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