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Pressemitteilungen der Ministerien

Kabinett verabschiedet Änderung des
Landesrichtergesetzes

10.12.2002, Magdeburg – 770

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 770/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 770/02

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2002

 

 

 

Kabinett verabschiedet Änderung des

Landesrichtergesetzes

 

Sachsen-Anhalt will die berufliche

Perspektive von jungen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und

Staatsanwälten künftig wieder stärker 

fördern. Die Landesregierung plant, die erhöhte Altersgrenze für Richter

und Staatsanwälte aufzuheben. Das Kabinett gab in seiner heutigen Sitzung einen

entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes zur Anhörung

frei. ¿Mit der geplanten Initiative werden Beförderungsämter wieder für jüngere

Richter und Staatsanwälte frei. Wir müssen jungen Leuten eine Perspektive

bieten, sonst wandern sie in andere Bundesländer ab¿, betonte Justizminister

Curt Becker.

 

Nach der bisherigen Regelung konnten Richter,

Staatsanwälte und Beamte des gehobenen und höheren Dienstes bei den Gerichten

und Staatsanwaltschaften bis zum 68. Lebensjahr arbeiten. Voraussetzung hierfür

war die Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum 31. Dezember 1997. Mit der Streichung

der erhöhten Altersgrenze reagiere das Land auch auf die gute Personalausstattung

im Justizdienst, so der Minister.

 

Von der Streichung der Regelung sind

insgesamt 50 Bedienstete, davon 29 von 668 Richterinnen und Richtern und zwei

von 222 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten betroffen. Aus Gründen des

Vertrauensschutzes wurde eine Übergangsregelung gefunden, welche am 1. April

2006 außer Kraft tritt.

 

Zu Ihrer Information:

 

Die erhöhte Altersgrenze in § 85 Abs. 1 des

Richtergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geht auf eine Regelung des

Einigungsvertrages zurück. Sie gilt seit 1991. Mit ihr sollten erfahrene

Bedienstete aus den alten Bundesländern für den Aufbau der Justiz in

Sachsen-Anhalt gewonnen werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de