Pressemitteilungen der Ministerien
Kabinett verabschiedet Änderung des
Landesrichtergesetzes
10.12.2002, Magdeburg – 770
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 770/02
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 770/02
Magdeburg, den 10. Dezember 2002
Kabinett verabschiedet Änderung des
Landesrichtergesetzes
Sachsen-Anhalt will die berufliche
Perspektive von jungen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und
Staatsanwälten künftig wieder stärker
fördern. Die Landesregierung plant, die erhöhte Altersgrenze für Richter
und Staatsanwälte aufzuheben. Das Kabinett gab in seiner heutigen Sitzung einen
entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes zur Anhörung
frei. ¿Mit der geplanten Initiative werden Beförderungsämter wieder für jüngere
Richter und Staatsanwälte frei. Wir müssen jungen Leuten eine Perspektive
bieten, sonst wandern sie in andere Bundesländer ab¿, betonte Justizminister
Curt Becker.
Nach der bisherigen Regelung konnten Richter,
Staatsanwälte und Beamte des gehobenen und höheren Dienstes bei den Gerichten
und Staatsanwaltschaften bis zum 68. Lebensjahr arbeiten. Voraussetzung hierfür
war die Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum 31. Dezember 1997. Mit der Streichung
der erhöhten Altersgrenze reagiere das Land auch auf die gute Personalausstattung
im Justizdienst, so der Minister.
Von der Streichung der Regelung sind
insgesamt 50 Bedienstete, davon 29 von 668 Richterinnen und Richtern und zwei
von 222 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten betroffen. Aus Gründen des
Vertrauensschutzes wurde eine Übergangsregelung gefunden, welche am 1. April
2006 außer Kraft tritt.
Zu Ihrer Information:
Die erhöhte Altersgrenze in § 85 Abs. 1 des
Richtergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geht auf eine Regelung des
Einigungsvertrages zurück. Sie gilt seit 1991. Mit ihr sollten erfahrene
Bedienstete aus den alten Bundesländern für den Aufbau der Justiz in
Sachsen-Anhalt gewonnen werden.
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