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Pressemitteilungen der Ministerien

Lebensmittelüberwachung kontrolliert Meeresfrüchte
Chloramphenicol in Shrimps und Garnelen gefunden

10.10.2001, Magdeburg – 254

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 254/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 254/01

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2001

 

 

Lebensmittelüberwachung kontrolliert Meeresfrüchte

Chloramphenicol in Shrimps und Garnelen gefunden

 

 

Nach Berichten über Antibiotikarückstände in Shrimps und Garnelen aus China, Vietnam und dem Südpazifik haben die Lebensmittelüberwachungsbehörden Sachsen-Anhalts Untersuchungen eingeleitet und sind fündig geworden. Im September wurden 30 Shrimps- und Garnelenproben aus den betroffenen Ländern in Asiamärkten und in Lebensmittelläden entnommen. In drei Fällen wurden Rückstände von Chloramphenicol festgestellt. Die Vernichtung dieser Erzeugnisse wurde angeordnet.

 

Agrarminister Konrad Keller fordert den Handel und alle gastronomischen Einrichtungen auf, ihre Warenbestände zu überprüfen und belastete Ware aus dem Verkehr zu nehmen. Verschiedene Handelsketten haben Rückrufaktionen veranlasst. Die Bürger sollten noch vorhandene Tiefkühlware nicht verzehren. Wer Meeresfrüchte essen möchte, sollte beispielsweise auf Nordseekrabben ausweichen.

 

Seit August 1994 ist in der Europäischen Union die Anwendung von Tierarzneimitteln, die das Antibiotikum Chloramphenicol enthalten, für lebensmittelliefernde Tiere verboten. Es steht im Verdacht, beim Menschen durch Schädigung des Knochenmarks aplastische Anämien auszulösen, die ähnliche Symptome wie Blutkrebs aufweisen. Zudem besteht die Gefahr der Resistenzbildung. In den erwähnten Ländern wird häufig in den riesigen Aquakulturen der Garnelen- und Shrimpsaufzucht das Antibiotikum gegen Krankheiten und als Wachstumsförderer eingesetzt. Teilweise werden damit unhaltbare unhygienische Haltungsbedingungen kaschiert.

 

Auch die Europäische Kommission hat bereits reagiert und veranlasst, dass

in Verdacht stehende Erzeugnisse nur dann in die Gemeinschaft eingeführt werden dürfen, wenn jede Partie mit negativem Ergebnis untersucht wurde.

 

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