Pressemitteilungen der Ministerien
Weiterer Förderaufruf für E-Ladesäulen
14.04.2020, Magdeburg – 32
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Das Land Sachsen-Anhalt
startet den fünften Förderaufruf für die Errichtung öffentlich zugänglicher
Ladesäulen. ?Mit den Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge wollen wir die Grundversorgung
mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten etablieren, um ein verlässliches Reisen
mit Elektrofahrzeugen, auch auf langen Strecken, zu ermöglichen?, erklärte
Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg. Förderanträge könnten nun vom
15. April bis zum 19. Juni gestellt
werden, ergänzte der Minister.
Für den Förderaufruf stehen insgesamt rund 1,3 Millionen Euro zur
Verfügung. Nach Auskunft von Webel werden erstmalig auch Schnellladepunkte mit
einer Ladeleistung ab
einschließlich 100 Kilowatt in den Kreis- und kreisfreien Städten des Landes
gefördert. Ansonsten erstreckt sich der Förderaufruf auf das gesamte Land. Der
Fördersatz beträgt für alle Ladepunkte 60 v. H., ist aber in Abhängigkeit von
der Ladeleistung des Ladepunktes betragsmäßig begrenzt. So werden für
Normalladepunkte maximal 3.000 Euro, für Schnellladepunkte bis 100 Kilowatt
höchstens 12.000 Euro und für die Schnellladepunkte ab einer Ladeleistung von 100
Kilowatt bis zu 30.000 Euro an Unterstützung gewährt. Für den Anschluss an das
Niederspannungsnetz steuert das Land bis maximal 5.000 Euro bei; für den
Anschluss an das Mittelspannungsnetz maximal 50.000 Euro.
Höchstens 15 Minuten bis zum nächsten Ladepunkt ? das sei das Ziel
des Landes Sachsen-Anhalt zur Stärkung der Elektromobilität, erklärte Webel.
Zur Umsetzung dieses Konzepts fördere das Land die Errichtung von Ladesäulen.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist nach
Auskunft des Ministers die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
(NASA).
Besonders interessant ist die Förderung für Kommunen und Firmen,
die ihre öffentlich zugänglichen Parkplätze um eine Lademöglichkeit für
Elektrofahrzeuge ergänzen möchten.
Aber auch die Stadtwerke sollen sich durch den Förderaufruf
angesprochen fühlen ? Anträge stellen können alle ?natürlichen und juristischen
Personen?.
Die geförderten Ladesäulen müssen der Öffentlichkeit 24 Stunden an
sieben Tagen die Woche zugänglich sein. Sie sind bis spätestens zum Ende dieses Jahres in Betrieb zu nehmen und müssen mindestens sechs Jahre lang
betrieben werden.
Das Kompetenzzentrum ?Intelligente Verkehrssysteme, Grüne
Mobilität und Logistik? der NASA GmbH steht bei Fragen zur Verfügung.
Unterlagen und
Informationen unter https://www.nasa.de/foerderung/foerderprogramme/ladeinfrastruktur-programm/.
Zu Ihrer Information
(Förderbilanz)
Nach dem ersten
Förderaufruf ist die Errichtung von 59 Normal- und 2 Schnellladepunkten
gefördert worden (rd. 140.600 Euro).
Auf den 2. Aufruf hin
sind insgesamt 12 Förderanträge bewilligt worden (42 Normalladepunkte und 4
Schnellladepunkte; rd. 205.000 Euro).
Der 3.
Aufruf stellte auf die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Plätzen für das
Parken und Reisen (P+R) und das Parken und Mitfahren (P+M) ab. Hier wurden
jedoch keine Anträge gestellt.
Im
4. Aufruf wurden 11 Förderanträge bewilligt (54 Normalladepunkte und 2
Schnellladepunkte, rd. 226.000 Euro).
Mit
Stand vom 20.02.2020 gibt es in Sachsen-Anhalt 695 öffentlich zugängliche
Ladepunkte. Davon sind 565 Normalladepunkte und 130 Schnellladepunkte.
Zum
Vergleich der Stand zum 18.10.2019: 531 öffentlich zugängliche Ladepunkte (430
Normal- und 101 Schnellladepunkte). Das heißt, in den vergangenen vier Monaten
gab es in Sachsen-Anhalt einen Zuwachs von 164 Ladepunkten, was einer
Steigerung um 30,8 Prozent entspricht.
Von
den 73.547 Neufahrzeugen, die im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt zugelassen
wurden, haben 630 Pkw einen reinen Elektroantrieb und gut 400 Neuwagen einen Plug-Inn-Hybridantrieb.
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