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Wernicke: Keine Verzögerung bei Vergabeverfahren zulassen
Neuorganisation der Abfallentsorgung erforderlich
01.10.2002, Magdeburg – 207
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 207/02
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 207/02
Magdeburg, den 1. Oktober 2002
Wernicke: Keine Verzögerung bei Vergabeverfahren zulassen
Neuorganisation der Abfallentsorgung erforderlich
Die Ausschreibung und Vergabe der Abfallentsorgung ab 2005 ist durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unverzüglich zu veranlassen. Die Abfallablagerungsverordnung sieht zwingend eine Vorbehandlung von Beseitigungsabfällen vor ihrer Ablagerung vor. Gleichzeitig dürfen Abfalldeponien, die nicht dem Stand der Technischen Anleitung Siedlungsabfall entsprechen, nicht mehr betrieben werden. Da diese Regelung vom März des vergangenen Jahres bereits zum 01.06.2005 gilt, müssen Landkreise und kreisfreie Städte neue Entsorgungsvereinbarungen abschließen.
Umweltministerin Petra Wernicke: "Wer jetzt noch zögert, für den wird die verbleibende Zeit knapp."
Deshalb hat Wernicke in einem Brief an die betreffenden Landräte und Vorsitzenden der Kreistage nachdrücklich auf die Situation aufmerksam gemacht und zum Handeln aufgerufen.
Für die Ministerin ist nicht nachvollziehbar, warum einige Landkreise und kreisfreien Städte die Ausschreibungsverfahren noch nicht eingeleitet haben. Wernicke verweist darauf, dass die Verzögerung beim Abschluss neuer Entsorgungsvereinbarungen und bei der Schaffung notwendiger Behandlungskapazitäten Auswirkungen auf die Kostenbelastung der Bürger haben könnte.
Wernicke: "Ziel muss es aber gerade sein, im Interesse der Bürger, der Industrie und des Gewerbes die Entsorgungskosten zu minimieren."
Zugleich betonte die Umweltministerin, dass trotz des Zeitdrucks das Land nicht vorschreiben wird, wie das Verfahren geführt werden soll.
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