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Pressemitteilungen der Ministerien

Gutachten zur Stadt-Umland-Problematik liegt vor

12.12.2001, Magdeburg – 189

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 189/01

 

Magdeburg, den 12. Dezember 2001

 

 

Gutachten zur Stadt-Umland-Problematik liegt vor

Das mit Spannung erwartete Gutachten zur Untersuchung der Verflechtungsbeziehungen zwischen den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle und Dessau und deren Umlandgemeinden wurde heute durch die Gutachter Prof. Dr. Gerd Turowski und Dr. Stefan Greiving von der Universität Dortmund im Beisein von Innenminister Dr. Manfred Püchel der öffentlichkeit vorgestellt. Die vorliegende Untersuchung verfolge das Ziel, so Püchel, den Neuordnungsbedarf der kommunalen Gebietsstruktur in den Räumen Magdeburg, Halle und Dessau abzuschätzen, um die bestmögliche materielle und soziale Versorgung der Bevölkerung im Rahmen einer umfassenden Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

 

Insbesondere im Umlandbereich der Städte Halle und Magdeburg hat durch großflächige Ausweisung von Gewerbe- oder Industriegebieten sowie von Wohnbaugebieten seit 1990 eine Entwicklung stattgefunden, die den im Landesentwicklungsplan gesetzlich festgelegten raumordnerischen Grundsätzen in einem erheblichen Maße widerspricht. Die Landesregierung hat daher beschlossen, zu den sich aus dieser Erkenntnis ergebenden Konsequenzen ein wissenschaftliches Gutachten einzuholen.

 

Der Gutachter hat zur Durchführung der Untersuchung auf der Grundlage sogenannter Nutzwertanalysen ein Bewertungsschema entwickelt. Dabei wurden sämtliche quantifizierbaren Tatbestände mathematisch bewertet und den drei Bereichen Verflechtungsintensität, Erfordernisse der Raumordnung und kommunale Leistungsfähigkeit zugeordnet. Als vierte Dimension wurde der Bereich Bürgernähe/Bürgerwille aufgenommen und in die Bewertung einbezogen.

 

Im Ergebnis erachteten die Gutachter Eingemeindungen einzelner Umlandgemeinden in jede der drei kreisfreien Städte für erforderlich. Da eine Eingemeindung und der damit verbundene Verlust der rechtlichen Selbstständigkeit ein schwerer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt, haben die Gutachter vorrangig geprüft, inwieweit Kooperationslösungen den festgestellten Eingemeindungsbedarf möglichst minimieren. Dabei wird der Akzeptanz dieser Kooperationsmodelle bei den Betroffenen allerdings eine hohe Bedeutung zugemessen, insbesondere weil dadurch auch Kommunen außerhalb des Untersuchungsraumes Teil der neuen Stadt-Umland-Strukturen werden. Im Einzelnen kommen die Gutachter zu folgenden Ergebnissen:

 

Raum Magdeburg:

 

 

 

Weiterentwicklung der Regionalen Planungsgemeinschaft zu einem Mehrzweckverband. Diesem sollen neben der Aufstellung eines Regionalen Entwicklungsplanes weitere, regional bedeutsame Aufgaben wie die Trägerschaft von Infrastruktureinrichtungen von regionalem Interesse (z.B. öffentlicher Personennahverkehr), die technische Ver- und Entsorgung sowie ggf. die Wasserver- und Abwasserentsorgung übertragen werden.

 

 

Einzelgemeindliche Empfehlungen:

 

 

 

Eingemeindung der Gemeinden Barleben und Ebendorf.

Eingemeindung der Gemeinde Niederndodeleben, wenn es nicht zu einer Rückwidmung der noch nicht ausgeschöpften Wohnbaurechte kommt.

Eingemeindung der Gemeinde Biederitz, wenn sich ¿ unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bürgeranhörung vom 2. 12. 2001 - keine deutliche Mehrheit dagegen ausspricht.

Eine Eingemeindung der Gemeinde Meitzendorf auf freiwilliger Basis wird für sinnvoll erachtet.

Eingemeindung der Gemeinde Glindenberg in die Stadt Wolmirstedt.

Zuordnung der zu Glindenberg gehörenden Siedlung "Schiffshebewerk" zur Stadt Magdeburg.

 

 

 

Raum Halle

 

 

 

Bildung eines Regionalkreises aus der Stadt Halle, dem Landkreis Saalkreis und dem Landkreis Merseburg-Querfurt. Die Bildung eines Regionalkreises lediglich zwischen dem Saalkreis und der Stadt Halle wird ausdrücklich abgelehnt. Die Stadt Halle behält dabei die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt.

Falls kein Regionalkreis zustande kommt: Second-best-Lösung, Weiterentwicklung der Regionalen Planungsgemeinschaft zu einem Mehrzweckverband analog der Lösung für den Raum Magdeburg. Daher Aufstellung eines Regionalen Entwicklungsplans für den Ordnungsraum, der zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes hat.

 

Einzelgemeindliche Empfehlungen:

 

 

 

Eingemeindung der Gemeinden Peißen, Sennewitz, Dölbau, Angersdorf und Zscherben. Falls es nicht zu einer Regionalkreislösung kommt, zusätzliche Eingemeindung der Gemeinden Lieskau, Dieskau, Braschwitz, und Oppin.

Ggf. auch Eingemeindung der Gemeinden Großkugel, Gröbers, Sietzsch, Lochau und Döllnitz, falls es nicht zur Regionalkreislösung kommt (da diese Gemeinden zum Teil keine gemeinsame Grenze mit der Stadt Halle haben, ist die Frage von anderen Eingemeindungsentscheidungen abhängig).

Eingemeindung der Gemeinden Schkopau und Korbetha in die Stadt Merseburg und vorbehaltlich weiterer Untersuchungen auch der Gemeinden Hohenweiden und Knapendorf sowie der Stadt Leuna.

Gebietsabtretungen durch die Gemeinden Queis und Reußen an die Stadt Halle (Anteile am Industriegebiet "An der A 14") Gebietsabtretung der Stadt Halle an die Gemeinde Lieskau ("Am Mönchswald").

 

 

 

Raum Dessau

 

 

 

Raumordnerischer Vertrag für ein gemeinsames Oberzentrum Dessau/Roßlau und ggf. Aken. Falls dieser nicht zustande kommt, sollten die Stadt Roßlau und die Gemeinde Rodleben in die Stadt Dessau eingemeindet werden.

Behandlung des gemeinsamen Oberzentrums als kreisfreie Stadt im kommunalen Finanzausgleich. Aufstellung eines Regionalen Teilentwicklungsplans für die Gemarkungsfläche des gemeinsamen Oberzentrums.

 

 

Einzelgemeindliche Empfehlungen:

 

 

Eingemeindung der Stadt Oranienbaum und der Gemeinde Brandhorst.

Eingemeindung der übrigen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oranienbaum und der Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel, falls keine einmütige Ablehnung oder eine anderweitige Orientierung erfolgt.

Eingemeindung der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rosseltal in die Stadt Roßlau

 

 

Innenminister Dr. Manfred Püchel erklärte, dass die von den Gutachtern gewählte Methode ein reales und nachvollziehbares Bild über die bestehenden Verflechtungen in den Untersuchungsbereichen abgäbe. Eine Entscheidung darüber, inwieweit die Empfehlungen der Gutachter umsetzbar seien, wolle die Landesregierung aber unter anderem erst nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften treffen. Nach Eingang und Auswertung der Stellungnahmen werde die Landesregierung dem Landtag, der sich die Entscheidung vorbehalten habe, einen Vorschlag zum weiteren Verfahren hinsichtlich der Stadt-Umland-Problematik unterbreiten.

 

 

P.S. Das gesamte Gutachten kann im Internet über die Homepage www.mi.sachsen-anhalt.de unter der Rubrik Kommunal- und Gebietsreform (siehe pdf-Dokument, Größe 3,6 MB) eingesehen werden.

 

 

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