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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung beschließt Entwurf eines neuen Katastrophenschutzgesetzes / Innenminister Püchel: Mehr Rechtssicherheit für Helfer

21.08.2001, Magdeburg – 431

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 431/01

 

Magdeburg, den 21. August 2001

 

 

Landesregierung beschließt Entwurf eines neuen Katastrophenschutzgesetzes / Innenminister Püchel: Mehr Rechtssicherheit für Helfer

Auf Initiative von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat die Landesregierung heute den Entwurf eines neuen Katastrophenschutzgesetzes für Sachsen-Anhalt und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die gesetzlichen Regelungen aktuellen Entwicklungen anzupassen sowie die Gesetzesanwendung zu erleichtern.

Innenminister Püchel nannte folgende Schwerpunkte des neuen Gesetzentwurfes:

Anpassung an das Zivilschutzneuordnungsgesetz,

Anpassung der Regelungen zur Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz,

Klarstellung der Rechtsverhältnisse der Helfer,

Aufnahme einer Regelung zur Personenauskunftsstelle.

Mit dem Außer-Kraft-Treten des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes durch das Zivilschutzneuordnungsgesetz vom 25. März 1997 hat sich der Bund aus dem Bereich des erweiterten Katastrophenschutzes zurückgezogen. Im Rahmen der Neuordnung des Zivilschutzes ergänzt er nur noch den Katastrophenschutz der Länder für Zwecke des Zivilschutzes. Dies erfordert Regelungs- und änderungsbedarf im Katastrophenschutzgesetz des Landes.

Regelungsbedarf bei der Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz besteht, weil der Bund im Rahmen der Neuordnung des Zivilschutzes diese Aufgabe den Ländern überlässt. Der Bund beteiligt sich dabei finanziell durch die Erstattung der Kosten für die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz erfolgt deshalb für Mitarbeiter der Katastrophenschutzstäbe und technischen Einsatzleitungen der Regierungspräsidien, der Landkreise und kreisfreien Städte, für Führungskräfte der Einheiten des Katastrophenschutzes sowie für Helferinnen und Helfer in Spezialfunktionen an der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge. Alle anderen Ausbildungsmaßnahmen werden an den Schulen der im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen und an den Standorten der Einheiten durchgeführt.

Die bisherige Regelung zu den Rechtsverhältnissen der Helfer verwies im Wesentlichen auf die Regelungen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes. Dies führte zu Rechtsunklarheiten und -unsicherheiten der Reichweite der Verweisung. Mit der Aufnahme einer entsprechenden Regelung wird eine eindeutige Rechtslage geschaffen, die auch mehr Rechtssicherheit für die Helfer bedeutet. Darüber hinaus wird damit die gebotene Gleichbehandlung mit den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erreicht.

Die Vorschrift zur Personenauskunftsstelle dient der Sicherung und dem Schutz von Personen zum Zwecke der Vermisstensuche und Familienzusammenführung. Die Suche und Registrierung von Personen wurde bisher anlassbezogen wahrgenommen und stellte gerade bei Großschadensereignissen mit einer größeren Anzahl von Betroffenen ein besonderes Problem dar.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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