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Pressemitteilungen der Ministerien

Präferenzregelungen für Öffentlicher Aufträge verlängert
Wirtschaftsminister Gabriel: Sachsen-Anhalt hat das weitgehendste Präferenzsystem Deutschlands

22.01.2001, Magdeburg – 6

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Technologie - Pressemitteilung Nr.: 6/01

 

Magdeburg, den 22. Januar 2001

 

 

Präferenzregelungen für öffentlicher Aufträge verlängert

Wirtschaftsminister Gabriel: Sachsen-Anhalt hat das weitgehendste Präferenzsystem Deutschlands

 

 

Magdeburg . "Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Land Sachsen-Anhalt und soll so weit wie möglich der sachsen-anhaltischen Wirtschaft zugute kommen", sagte Wirtschaftsminister Matthias Gabriel anlässlich der Verlängerung der Präferenzregelungen für einheimische Unternehmen bis Ende 2002.

 

Der Minister betonte, dass das Land mit der verlängerten Regelung bis an die Grenze des europarechtlich Machbaren gehe. Gabriel: "Sachsen-Anhalt besitzt damit das in der Bundesrepublik weitgehendste Präferenzsystem."

 

1991 wurden in den neuen Bundesländern Präferenzregelungen zur Bevorzugung einheimischer Unternehmen zum Ausgleich der bestehenden strukturellen Wettbewerbsnachteile eingeführt. Allerdings sind diese in den meisten Bundesländern bereits Ende 1995 ausgelaufen. Sachsen-Anhalt hatte diese Regelungen in Kenntnis ihrer Wichtigkeit zunächst bis Ende 2000 verlängert und gleichzeitig neue Regelungen auch zur Bevorzugung einheimischer Planungs- und Ingenieurbüros geschaffen.

 

Die jetzige erneute Verlängerung wurde möglich, weil sich Sachsen-Anhalt mit der Präferenzregelung auf die sogenannten Ziel-1-Gebiete beschränkt. Gabriel: "Bei der Verlängerung des Gesetzes haben wir auf die Einstufung Sachsen-Anhalts als Ziel-1-Gebiet Bezug genommen. Damit wurde ein Weg gefunden, die wettbewerblichen Bedenken aus Brüssel zu entkräften."

 

Bei Ziel-1-Gebieten der EU handelt es sich um Regionen mit noch großem Entwicklungsrückstand, konkret mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnittes. Die Präferenzregelung wurde deshalb erneut auf Unternehmen aus den Ziel-1-Gebieten beschränkt. Sachsen-Anhalt gehört, wie auch die anderen neuen Bundesländer, noch bis 2006 zu diesen Regionen.

 

 

 

 

 

 

 

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