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Pressemitteilungen der Ministerien

Jetzt Antrag einreichen: Naturschutzförderung in Sachsen-Anhalt
Aufruf zum 9. Auswahlstichtag am 28. April - 3,3 Millionen Euro stehen für mehrjährige Projekte bereit

03.04.2020, Magdeburg – 44

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

Magdeburg. Das Umweltministerium unterstützt mit dem Förderprogramm ?Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000? investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) stehen für die aktuelle Auswahlrunde 3,3 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden unter anderem Vorhaben für den Artenschutz, die Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen, die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Umweltschutz und vielfältige weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Artenvielfalt gefördert. ?Wir müssen jetzt das Artensterben stoppen?, mahnt Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert, ?um unseren Enkelkindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen.? Jeder könne dafür etwas tun, so die Ministerin. Deshalb fördere das Land Naturschutzprojekte unterschiedlicher Art. Die Besonderheit des Förderprogramms ist die Möglichkeit der fortlaufenden Antragstellung. Anträge, die bis zum 28. April 2020 vollständig und auf Förderfähigkeit abschließend geprüft bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Anträge, die nicht berücksichtigt werden konnten, bleiben bis zum nächsten Auswahlstichtag in der Prüfung. Als Förderbudget für die auszuwählenden Anträge sind in diesem 9. Auswahllauf 3.280.000 Euro vorgesehen. ?Damit können die wichtigen mehrjährigen Projekte realisiert werden, mit denen wir langfristig die Natur unterstützen?, erläutert die Umweltministerin.Bisher wurden im Rahmen dieser Förderung beispielsweise auf dem Brocken die Naturschutzausstellung im Brockenhaus und besucherlenkende Maßnahmen im Außenbereich finanziert. In der Altmark konnte ein Schutzprojekt für die Wiesenweihe, ein gefährdeter Greifvogel, mit diesen EU-Mitteln durchgeführt werden.Hintergrund:Informationen und AntragsunterlagenWeitere Informationen und die Antragsunterlagen sind hier zu finden: https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/foerderung-naturschutz/#c232056Rechtsgrundlage für die Projektförderung sind die Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten. Danach können unter anderem Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen Fördermittel beantragen. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung (Ansprechpartnerin: Frau Claudia Weber, Tel.: 0345 514 2603).FinanzierungDie Förderung von Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), der 75 Prozent der Ausgaben übernimmt. Die restlichen 25 Prozent trägt das Land Sachsen-Anhalt. Informationen zur Wiesenweihe und dem geförderten Projekt des NABU: https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/front_content.php?idart=921&idcat=15&lang=1Informationen zur NATURA-2000-Ausstellung im Brockenhaus:https://www.nationalpark-harz.de/de/besucherzentren/brockenhaus-Foerderung/

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de