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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel:"Zentrale Unterbringung von Ausländern bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Pass-Ersatz-Beschaffung"

07.01.2002, Magdeburg – 1

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 001/02

 

Magdeburg, den 3. Januar 2002

 

 

Innenminister Püchel:"Zentrale Unterbringung von Ausländern bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Pass-Ersatz-Beschaffung"

 

Nach Auskunft von Innenminister Dr. Manfred Püchel werden mit Beginn des Jahres 2002 ausreisepflichtige Ausländer, die ihrer Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Pass-Ersatz-Papieren nicht nachkommen, zentral untergebracht. Dies werde im Rahmen eines Modellprojektes geschehen, das zunächst bis zum Jahresende 2002 laufe. Eine zentrale Ausreiseeinrichtung sei auch in dem gegenwärtig in den zuständigen Gremien und der öffentlichkeit diskutierten "Zuwanderungsgesetz" vorgesehen.

Eine nicht unerhebliche Zahl ehemaliger Asylbewerber, so Püchel, versuche nach negativem Ausgang ihres Asylverfahrens die Rückführung in ihren Herkunftsstaat dadurch zu verzögern oder zu verhindern, indem sie ihre Identität bzw. Staatsangehörigkeit verschleiert. Ein dauerhafter rechtswidriger Aufenthalt sei die Folge. Durch dieses nicht zu tolerierende Verhalten verschaffen sie sich gegenüber Ausländern, die ihrer Mitwirkungs- und/oder Ausreisepflicht nachkommen, einen Vorteil, der nicht hingenommen werden könne und auch in der öffentlichkeit auf kein Verständnis stoße. Zur Zeit betrage die Zahl der Verweigerer in Sachsen-Anhalt etwa 800 Personen mit steigender Tendenz.

Püchel: "Durch eine zentralen Unterbringung kann die Ausreisepflicht dieser Personen mit Nachdruck betrieben werden. Durch intensive soziale und ausländerrechtliche Beratung und Betreuung sowie die ständige Erreichbarkeit der Ausländer durch die Behörden soll die Bereitschaft zur Mitwirkung gefördert und verstärkt werden. Eine damit erreichte mögliche Ausreise entlastet auch den Haushalt der Kommunen. Gleichzeitig ist darin ein milderes Mittel zu der sonst in einigen Fällen notwendigen Abschiebungshaft zu sehen."

Die Unterbringung erfolge in der landeseigenen Gemeinschaftsunterkunft in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (GU-ZASt) in Halberstadt. Es ist zunächst vorgesehen, die Maßnahme auf maximal 100 ausreisepflichtige ledige männliche Personen zu

beschränken, die bisher bereits über einen längeren Zeitraum die Mitwirkung verweigern. Ausgenommen von der Unterbringung werden Straftäter und Verdächtige schwerer Strafdelikte sowie zu Gewalttätigkeiten neigende Ausländer. Ebenso unterbleibe die Aufnahme von Personen, die vorerst einem Herkunftsland zuzuordnen sind, in das gegenwärtig aus tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden kann.

Nach Ablauflauf eines Jahres soll anhand der dann vorliegenden Ergebnisse und Erfahrungen entschieden werden, ob aus dem Modellvorhaben eine dauerhafte Einrichtung entsteht oder nicht.

 

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