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Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerpräsident Höppner: "Landesregierung von Sachsen-Anhalt steht zu geplanter Rundfunkgebührenanhebung"

20.06.2000, Magdeburg – 364

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 364/00

 

Magdeburg, den 20. Juni 2000

 

Ministerpräsident Höppner: "Landesregierung von Sachsen-Anhalt steht zu geplanter Rundfunkgebührenanhebung"

In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner die Landesregierung über den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. Juni 2000 zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag informiert. Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht u. a. die Anhebung der Rundfunkgebühr um 3,33 DM auf 31,58 DM monatlich ab dem 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2004 vor. Nach den Worten des Ministerpräsidenten sei diese Entscheidung den Regierungschefs angesichts steigender Kosten auch in anderen Bereichen zwar nicht leicht gefallen. Man habe sich aber an Hand des Berichts der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) davon überzeugt, dass ARD, ZDF und DeutschlandRadio in der noch laufenden Gebührenperiode wirtschaftlich mit ihren Finanzen umgegangen seien und die vorgesehene Gebührenanhebung für ihren Bestand und ihre Entwicklung benötigen.

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner informierte darüber, dass die KEF im Vergleich zu den Anmeldungen der Anstalten Korrekturen des angemeldeten Bedarfs um insgesamt 3,9 Mrd. DM vorgenommen habe. Zusätzlich müsse die ARD von 1997 bis 2004 rund 3,7 Mrd. DM und das ZDF rund 1,9 Mrd. DM einsparen.

Der Regierungschef: "Die wesentliche Ursache des Gebührenanstiegs liegt in den enorm gestiegenen Kosten für den Erwerb von Rechten zur Ausstrahlung von Sportereignissen und Spielfilmen. Ein attraktives öffentlich-rechtliches Programm ist zum Nulltarif nicht zu haben. ARD und ZDF müssen auch in Zukunft im Wettbewerb mit den privaten Medienkonzernen bestehen können. Angesichts der von der KEF errechneten medienspezifischen Preissteigerungsrate von jährlich 5,1 Prozent ist die Gebührenanhebung von jährlich 2,4 Prozent in der Gebührenperiode bis Ende 2004 nicht zu hoch. Auch im Vergleich zu den Kosten für ein Pay-TV-Abonnement von rund 60,00 DM monatlich sind ARD und ZDF angesichts der Vielfalt ihres Programmangebotes nicht zu teuer."

Zufrieden äußerte sich der Ministerpräsident auch mit dem Kompromiss der Regierungschefs zum ARD-Finanzausgleich, der ebenfalls Gegenstand des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist: "Ziel unserer Verhandlungen war es, auch für die kleinen ARD-Anstalten Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk und Sender Freies Berlin eine gesicherte Finanzierungsperspektive zu erhalten. Sie sind bewährter Bestandteil unseres föderalen Rundfunksystems und wichtig für die regionalen Identitäten. Die kleinen Anstalten werden zwar besondere Sparanstrengungen leisten und auch Personal abbauen müssen. Die Forderung, sie kurzerhand abzuschaffen, ist aber vom Tisch."

Abschließend erklärte der Ministerpräsident, dass die Landesregierung den Entwurf des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags dem Landtag zur Information zusenden werde. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags in der Sommerpause werde dem Landtag ein Zustimmungsgesetz vorgelegt. Auch in den anderen Ländern werde dies geschehen. Angestrebtes Ziel sei es, die Beratungen in den Landtagen so abzuschließen, dass der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab dem 1. Januar 2001 in Kraft treten könne.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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