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Pressemitteilungen der Ministerien

Naturschönheiten unter Schutz
Rechtlicher Rahmen für Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe

18.09.2001, Magdeburg – 239

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 239/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 239/01

 

Magdeburg, den 18. September 2001

 

 

Naturschönheiten unter Schutz

Rechtlicher Rahmen für Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe

 

Anlässlich der Sitzung des Landeskabinetts in Dessau informierte Umwelt- und Agrarminister Konrad Keller die Mitglieder der Landesregierung über die Erarbeitung einer Verordnung zum Biosphärenreservat "Flusslandschaft Mittlere Elbe".

 

Die Fluss- und Auenlandschaft der Elbe ist in Mitteleuropa einmalig. Alle anderen großen Flüsse sind in ihrem Lauf durch Staustufen und andere Bauten verändert. 1997 hatte die UNESCO daher 380.000 ha der Elbe-Flusslandschaft als besonders erhaltenswert eingestuft. Zwei Drittel davon (300 km Flusslauf/ 220.000 ha) liegen in Sachsen-Anhalt. Das Land wird diese Fläche Schritt für Schritt als Biosphärenreservat ausweisen. Für die Hälfte der Fläche (121.500 ha) liegt jetzt ein Verordnungsentwurf vor. Erfasst sind überflutungsauen, Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Landschafts- und Naturschutzgebiete. Nur in einer kleinen Kernzone von 3.232 ha wird jede Bewirtschaftung ausgeschlossen sein.

 

In Kürze werden sich Einwohner und Nutzer (Landwirte) sowie Träger öffentlicher Belange (Vereine und Kommunen) über die Pläne informieren und sich mit Einwänden und Ergänzungen an der Diskussion beteiligen können.

Umwelt- und Agrarminister Konrad Keller rechnet mit einem breiten Dialog in der Region: "Die Tourismusindustrie wird ihre Chancen schnell entdecken. Die Bevölkerung auch. Und die Landwirte werden ihre Chancen mit einer standortangepassten Landwirtschaft und Agrarumweltmaßnahmen finden." Die Region wird auch auf Förderprogramme von Land, Bund und EU zurückgreifen können.

 

Der Verordnungsentwurf ist gemeinsam mit Umwelt- und Bauernverbänden, Vertretern der Kommunalverwaltung und der Regierungspräsidien sowie der Biosphärenreservatsverwaltung erarbeitet worden.

 

 

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