Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Informationsblatt für die Besichtigung der Anlage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Hottendorf am 8. Februar 2002

08.02.2002, Magdeburg – 19

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 019/02

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 019/02

 

Magdeburg, den 8. Februar 2002

 

Informationsblatt für die Besichtigung der Anlage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Hottendorf am 8. Februar 2002

 

1. Das Areal des Truppenübungsplatzes Altmark auf der Colbitz-Letzlinger Heide beträgt ca. 23.000 ha, wovon 19.500 ha auf den Nordteil und 3.500 ha auf den Südteil entfallen.

Die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Altmark begann 1935 mit dem Auftrag der Wehrmacht zur Errichtung der Heeresversuchsanlage Hillersleben. Dazu wurde u. a. eine ca. 30 km lange und 750 m breite Schneise gerodet und als Schießbahn angelegt, um Beschuss- und ballistische Versuche durchzuführen. Bis Ende März 1945 wurde der Schießplatz durch die Wehrmacht genutzt, am 12.04.1945 erfolgte eine weitgehende Zerstörung durch das deutsche Militär. Am 14.04.1945 wurde der Platz an amerikanische Truppen übergeben. Diese übergaben ihn Anfang Juni an die Rote Armee. Die Rote Armee nutzte den Truppenübungsplatz vorrangig für Panzer- und Infanterieschießübungen bis zum Zeitpunkt der offiziellen übergabe durch die WGT (Westgruppe der Truppe) an die Bundeswehr am 06.04.1994.

Nachdem Beschluss des deutschen Bundestages zum Truppenübungsplatzkonzept vom 14.04.1993 war der Truppenübungsplatz Altmark zum Gefechtsübungszentrum auszubauen.

 

 

 

Am 13. Mai 1997 haben der Bundesminister der Verteidigung und der Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vereinbart, dass der Südteil der Colbitz-Letzlinger Heide spätestens im Jahre 2006 der zivilen Nutzung zugänglich gemacht werden soll und die Bundeswehr auf die militärische Nutzung dieser Fläche verzichtet (sog. Heidekompromiss). Bis dahin soll der Südteil der Colbitz-LetzlingerHeide entmunitioniert sein.

Damit die bei der Entmunitionierung geborgenen Kampfmittel sachgerecht gelagert und vernichtet werden können, haben das Bundesministerium der Verteidigung und das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt am 28. Mai 1998 vereinbart, dass das Land Sachsen-Anhalt alle auf bundeswehreigenen Liegenschaften des Landes geborgene Fundmunition zur Vernichtung übernimmt. Das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtete sich, die nach den Anforderungen des Landes erforderliche Infrastruktur für die Lagerung und Vernichtung der Kampfmitteln zu errichten und dem Land kostenfrei zur Nutzung zu übergeben. Grundlage für diese Vereinbarung war eine vom Innenministerium erarbeitete Konzeption zu den für die Kampfmittelbeseitigung erforderlichen Anlagen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Einrichtungen zur Lagerung, Zerlegung und Vernichtung von Kampfmitteln zu nennen.

 

 

Ende 1998 wurden im Munitionslager- und ¿zerlegebetrieb Hottendorf drei erdüberdeckte Lagerbunker für eine sachgerechte und den sprengstoffrechtlichen Anforderungen genügende Lagerung von Fundmunition fertiggestellt. In den Lagerboxen der Bunker können Munition und Munitionsteile entsprechend ihrer Lagerverträglichkeit separiert gelagert werden. Die Lagergebäude sind eingeschossige Stahlbetonbauwerke mit Erdanschüttung mit einer Nutzfläche von 2 x 200 m² und 1 x 100 m².

Ende 2001 wurde in Hottendorf die Anlage zum Zersägen von Fundmunition fertiggestellt. Der Probebetrieb ist erfolgreich abgeschlossen worden. Die Gebäude (zwei Sägegebäuden mit jeweils drei Bandsägeautomaten und einem Arbeitsgebäude) sind als eingeschossige Stahlbetonbauwerke mit einer 60 cm dicken Erdüberdeckung ausgeführt. Die Grundflächen der Sägegebäude betragen jeweils 70 m², die des Arbeitsgebäudes 64 m². Alle drei Gebäude sind aus sicherheitstechnischen Gründen mit Ausblasflächen versehen, die sich im Falle einer Explosion leicht aus ihren Befestigungen lösen und den Explosionsdruck zur Vermeidung von Schäden am Gebäude definiert ableiten. Die Bandsägen können vom Arbeitsgebäude aus fernbedient und ¿überwacht werden. Umfangreiche automatische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen gewährleisten einen bestmöglichen Schutz der Beschäftigten (Notabschaltung bei Stromausfall, Lichtschrankenüberwachung der Wirkungsflächen der Ausblaseseiten der Sägegebäude, Programmsteuerung, digitale Eingabe von Abschnittslängen, Laserschnittstellenanzeige, hydraulicher Schnittdruck- und Vorschubregulierung, Leitfähigkeitsüberwachung des Kühlwassers usw.). Der Sägeprozess in den Sägegebäuden erfolgt nur bei geschlossenen Türen und Toren. Das unbefugte Betreten der Sicherheitszone vor den Sägegebäuden wird durch Lichtschranken überwacht und führt ebenso wie ein unbefugtes öffnen der Tore bzw. Türen zur sofortigen Unterbrechung der Sägevorgänge aller Sägen im Gebäude. Gleichzeitig ertönt im Arbeitsgebäude ein akustisches Signal. Die Sägen sind mit Sicherheitsvorrichtungen versehen, die beim Riss eines Sägebandes bzw. Netzausfall die Sägen hydraulisch in einen gefahrlosen Zustand überführen.

Die Anlage zur thermischen Entsorgung von Fundmunition (thermische Entsorgungsanlage), die auch die Anforderungen der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz an die Rauchgasreinigung erfüllt und die modernste und weltweit erste Anlage dieser Art ist, wurde im Herbst 2001 fertig montiert. In den bisher durchgeführten Tests ist nachgewiesen worden, dass in dieser Anlage (im Wanderbettschachtofen) Kampfmittel mit bis zu 2,4 kg Explosivstoff ohne vorherige Delaborierung (Zerlegung) durch Detonation vernichtet werden können. Weitere Testfahrten mit Handgranaten und Sprenggeschossen (Kaliber 105 mm mit ca. 2,2 kg Nettoexplosivstoffmasse) wurden ebenfalls erfolgreich durchgeführt. In den folgenden Monaten des Probebetriebs sollen alle weiteren Leistungsmerkmale der Anlage nachgewiesen werden.

 

 

 

4. Die Kampfmittelberäumung erfolgt je nach Art der Räumphase durch jeweils einige hundert Beschäftigte der Kampfmittelräumfirmen. In Spitzenzeiten waren es ca. 1000 Mitarbeiter.

5. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst übernimmt die geborgenen Kampfmittel zur näheren Untersuchung, Lagerung und Vernichtung. Kampfmittelteile werden nach überprüfung bzw. Entfernung von Sprengstoffresten usw. in den Schrott gegeben. Handhabungsunsichere Kampfmittel werden gleich gesprengt; die anderen Kampfmittel werden zunächst gelagert. Auf der Colbitz-Letzlinger Heide wurden an Kampfmitteln bisher ca. 1,5 Mio. Stück geborgen. Zum Aufkommen an Fundmunition siehe Anlage.

6. Bisher sind vom Bundesministerium der Verteidigung u. a. folgende Kosten aufgewandt worden:

 

 

 

15 Mio. für die Einrichtungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt in Hottendorf

ca. 290 Mio. für die Kampfmittelberäumung

deutlich über 200 Mio. für das Gefechtsübungszentrum

 

 

7. Begriffsbestimmungen

Fundmunition

sind gewahrsamslos gewordene zur Kriegsführung bestimmte oder ehemals bestimmte Munition oder Munitionsteile, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie

 

 

Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückstände bestehen oder

Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandstoffe, Reizstoffe oder Rückstände oder Zerfallsprodukte dieser Stoffe enthalten

 

Kampfmittel

sind insbesondere Gewehrpatronen, Granaten, Bomben, Minen, Zünder, Spreng- und Zündmittel.

Nettoexplosivstoffmasse

ist die Masse an Explosivstoff, die in einem Kampfmittel enthalten ist.

Kampfstoffe

sind chemische Waffen, die als gasförmige, flüssige oder durch feste giftige Stoffe in Granaten und Bomben oder auch durch Abblasen, Abregnen und dgl. gegen menschliche Ziele eingesetzt werden. Je nach Zweck oder Ziel bilden sich bei der Freisetzung Gase, Nebel, Aerosole oder Rauch.

 

 

Anmerkung:

Kampfstoffe (biologische oder chemische) oder Fundmunition mit Kampfstoffen werden in Hottendorf nicht gelagert und nicht beseitigt. Sofern Gegenstände aufgefunden werden, bei denen der Verdacht auf Kampfstoff besteht, werden sie vom Bund zur Lagerung und Vernichtung (in Munster) übernommen.

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Halberstädter Straße 1-2

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516

Fax: (0391) 567-5519

Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de