Pressemitteilungen der Ministerien
Landtagssitzung / Finanzminister Paqué zum
PDS-Antrag ?Unterbindung von Cross-Border-Leasing-Geschäften in Sachsen-Anhalt?
10.04.2003, Magdeburg – 18
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 018/03
Ministerium der
Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 018/03
Magdeburg, den 10. April 2003
Landtagssitzung / Finanzminister Paqué zum
PDS-Antrag ¿Unterbindung von Cross-Border-Leasing-Geschäften in Sachsen-Anhalt¿
Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué hat auf der heutigen
Landtagssitzung zum Antrag der PDS-Fraktion zur Unterbindung von
Cross-Border-Leasing-Geschäften Stellung genommen. Dabei betonte er, dass es
bei diesem modernen Instrument der Finanztransaktionen im Kern um die Nutzung
eines Steuervorteils zu Lasten des amerikanischen Fiskus gehe.
Paqué wörtlich: ¿Die Nutzung eines Steuervorteils ist - auch
international - für sich genommen nicht unseriös oder anrüchig. Zudem ist der
amerikanische Gesetzgeber kein Samariter, er handelt sicherlich im wohl
erwogenen amerikanischen Interesse.¿ Dabei weist Paqué auch auf die
Schwierigkeiten hin: ¿So einfach das Grundprinzip des CBL, so kompliziert und
rechtlich aufwendig ist die konkrete Vertragsgestaltung. Hier bedarf es ohne
jeden Zweifel professioneller Hilfe, an der im Einzelfall nicht gespart werden
sollte.¿ Wer dies dennoch tue, handele im Einzelfall fahrlässig.
Paqué wies in seiner Rede darauf hin, dass Cross-Border-Geschäfte in
den Kommunen nicht der kommunalaufsichtlichen Genehmigung unterliegen. Ein
kommunalaufsichtliches Handeln wäre angebracht, wenn mit diesen Transaktionen
Risiken für das Vermögen der Kommunen drohen würden. Dieses sei jedoch nicht
der Fall. Beide Vertragspartner hätten die gleichen Interessen. Beide wollten
die korrekte Vertragsabwicklung. Die Kommunen verlören nicht die für die
Aufgabenerledigung notwendige Sachherrschaft über das Vermögen und seien somit
in ihrer Aufgabenerledigung nicht beeinträchtigt.
Außerdem teilte der Minister mit, dass sich der Landesrechnungshof in
Kürze ebenfalls mit dem Thema Cross-Border-Lease beschäftigen werde und das Thema
mit den Rechnungshöfen der anderen Länder erörtern werde.
Zur Information:
Bei CBL handelt es sich um ein seit
Jahrzehnten im In- und Ausland praktiziertes Finanzierungsmodell, um das
Ertragspotential von langlebigen Wirtschaftsgütern
effizient zu nutzen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die
unterschiedliche Behandlung von langfristigen Leasingverträgen im amerikanischen
und im deutschen Steuerrecht: Im amerikanischen Steuerrecht werden langfristig
geleaste Vermögensgegenstände und Kapitalgüter wie Eigentum behandelt. Für sie
können deshalb auch Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Im
deutschen Steuerrecht ist dies nicht so. Dieser Unterschied erlaubt es, durch
entsprechende Vertragskonditionen den monetären Gegenwert des
Abschreibungsvorteils zum heutigen Zeitpunkt als eine Art beidseitigem Gewinn
unter den Vertragspartnern aufzuteilen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom
sogenannten Barwertvorteil. Dieser kann beträchtlich sein ¿ vorausgesetzt
natürlich, der Verkehrswert der entsprechenden Vermögensobjekte ist
entsprechend hoch. Von der Bundesregierung wurde CBL als zulässig anerkannt und
bestätigt. CBL-Transaktionen wurden in Deutschland bereits von namhaften
Unternehmen vorrangig aus der Versicherungsbranche sowie von großen Kommunen umgesetzt.
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