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Pressemitteilungen der Ministerien

Landtagssitzung / Finanzminister Paqué zum
PDS-Antrag ?Unterbindung von Cross-Border-Leasing-Geschäften in Sachsen-Anhalt?

10.04.2003, Magdeburg – 18

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 018/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der

Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 018/03

 

 

 

Magdeburg, den 10. April 2003

 

 

 

 

 

Landtagssitzung / Finanzminister Paqué zum

PDS-Antrag ¿Unterbindung von Cross-Border-Leasing-Geschäften in Sachsen-Anhalt¿

 

 

 

Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué hat auf der heutigen

Landtagssitzung zum Antrag der PDS-Fraktion zur Unterbindung von

Cross-Border-Leasing-Geschäften Stellung genommen. Dabei betonte er, dass es

bei diesem modernen Instrument der Finanztransaktionen im Kern um die Nutzung

eines Steuervorteils zu Lasten des amerikanischen Fiskus gehe.

 

Paqué wörtlich: ¿Die Nutzung eines Steuervorteils ist - auch

international - für sich genommen nicht unseriös oder anrüchig. Zudem ist der

amerikanische Gesetzgeber kein Samariter, er handelt sicherlich im wohl

erwogenen amerikanischen Interesse.¿ Dabei weist Paqué auch auf die

Schwierigkeiten hin: ¿So einfach das Grundprinzip des CBL, so kompliziert und

rechtlich aufwendig ist die konkrete Vertragsgestaltung. Hier bedarf es ohne

jeden Zweifel professioneller Hilfe, an der im Einzelfall nicht gespart werden

sollte.¿ Wer dies dennoch tue, handele im Einzelfall fahrlässig.

 

Paqué wies in seiner Rede darauf hin, dass Cross-Border-Geschäfte in

den Kommunen nicht der kommunalaufsichtlichen Genehmigung unterliegen. Ein

kommunalaufsichtliches Handeln wäre angebracht, wenn mit diesen Transaktionen

Risiken für das Vermögen der Kommunen drohen würden. Dieses sei jedoch nicht

der Fall. Beide Vertragspartner hätten die gleichen Interessen. Beide wollten

die korrekte Vertragsabwicklung. Die Kommunen verlören nicht die für die

Aufgabenerledigung notwendige Sachherrschaft über das Vermögen und seien somit

in ihrer Aufgabenerledigung nicht beeinträchtigt.

 

Außerdem teilte der Minister mit, dass sich der Landesrechnungshof in

Kürze ebenfalls mit dem Thema Cross-Border-Lease beschäftigen werde und das Thema

mit den Rechnungshöfen der anderen Länder erörtern werde.

 

Zur Information:

 

Bei CBL handelt es sich um ein seit

Jahrzehnten im In- und Ausland praktiziertes Finanzierungsmodell, um das

Ertragspotential von langlebigen Wirtschaftsgütern

 

effizient zu nutzen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die

unterschiedliche Behandlung von langfristigen Leasingverträgen im amerikanischen

und im deutschen Steuerrecht: Im amerikanischen Steuerrecht werden langfristig

geleaste Vermögensgegenstände und Kapitalgüter wie Eigentum behandelt. Für sie

können deshalb auch Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Im

deutschen Steuerrecht ist dies nicht so. Dieser Unterschied erlaubt es, durch

entsprechende Vertragskonditionen den monetären Gegenwert des

Abschreibungsvorteils zum heutigen Zeitpunkt als eine Art beidseitigem Gewinn

unter den Vertragspartnern aufzuteilen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom

sogenannten Barwertvorteil. Dieser kann beträchtlich sein ¿ vorausgesetzt

natürlich, der Verkehrswert der entsprechenden Vermögensobjekte ist

entsprechend hoch. Von der Bundesregierung wurde CBL als zulässig anerkannt und

bestätigt. CBL-Transaktionen wurden in Deutschland bereits von namhaften

Unternehmen vorrangig aus der Versicherungsbranche sowie von großen Kommunen umgesetzt.

 

 

 

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