Pressemitteilungen der Ministerien
Weitreichende Lockerungen: Verordnung setzt ?Sachsen-Anhalt-Plan? um
26.05.2020, Magdeburg – 216
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat weitreichende
Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die 6.
Corona-Eindämmungsverordnung setzt den in der vergangenen Woche verabschiedeten
?Sachsen-Anhalt-Plan? um. Sie gilt von Donnerstag, 28. Mai, bis einschließlich
Mittwoch, 1. Juli.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sprachen von einem großen Schritt
zurück zu einer sozialen und gesellschaftlichen Normalität. Eine Einhaltung von
Abstands- und Hygieneregeln sei darum jetzt ganz besonders notwendig, um das
Risiko von Neuinfektionen möglichst gering zu halten.
Der Kreis von Personen, die sich treffen dürfen, wird
erneut erweitert ? auf bis zu zehn Personen im privaten Umfeld. Darüber hinaus
wird das auf zwei Hausstände und nahe Verwandte und deren Partner erweitert. .
Möglich sind drüber hinaus private Feiern aus besonderem
Anlass wie Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss oder
Jugendweihe im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis mit bis zu 20
Teilnehmern. Fachkundig organisierte Zusammenkünfte wie Meetings, Seminare,
Fachkongresse, aber auch Mitglieder- und Delegiertenversammlungen,
Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Parteien sowie kirchliche und
standesamtliche Trauungen und Beisetzungen können mit bis zu 100 Teilnehmenden,
ab dem 1. Juli mit bis zu 250 Teilnehmenden stattfinden. Hier muss ein Konzept
vorliegen, das sichert, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und
Anwesenheitslisten geführt werden.
Auch Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
können wieder öffnen, das gilt z. B. für Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos,
Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen. Reisen aus touristischem Anlass
nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem
Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland möglich. Kneipen und
Bars dürfen unter denselben Auflagen öffnen, wie sie für Gaststätten bereits
gelten. Das Besuchsverbot für Krankenhäuser wird aufgehoben, Tageskliniken der
psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete können wieder öffnen.
Ab dem 2. Juni werden Kindertageseinrichtungen und Horte
einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten, auch Schulsport wird wieder
möglich. Beratungsstellen können ebenfalls nach Pfingsten öffnen, ebenso
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenbegegnungsstätten.
Weiter geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Auch
Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und Volksfeste können weiter nicht
stattfinden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende
August untersagt.
Normal
0
21
false
false
false
DE
X-NONE
X-NONE
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de