Pressemitteilungen der Ministerien
Lehrertarifvertrag paraphiert /
Finanzstaatssekretär Koehler: sozial verträgliche Bedarfsanpassung der
Lehrkräfte
06.12.2002, Magdeburg – 63
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 063/02
Ministerium
der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 063/02
Magdeburg, den 6. Dezember 2002
Lehrertarifvertrag paraphiert /
Finanzstaatssekretär Koehler: sozial verträgliche Bedarfsanpassung der
Lehrkräfte
Vertreter der Landesregierung und der
Gewerkschaften GEW Sachsen-Anhalt und dbb-Tarifunion haben heute den
Arbeitsplatzsicherungstarifvertrag für Lehrkräfte an allgemein bildenden
Schulen des Landes Sachsen-Anhalt paraphiert.
Die Tarifparteien streben mit diesem
Anschlusstarifvertrag an den bestehenden Lehrertarifvertrag an, auch über den
31.07.2003 hinaus die Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer
durch Arbeitsplatzteilung zu sichern.
Finanzstaatssekretär Ulrich Koehler äußerte sich
zufrieden über die Einigung:
¿Mit diesem Vertrag sind wir in der Lage, die Zahl
der Lehrkräfte sozial verträglich an die sinkenden Schülerzahlen anzupassen, um
dann den Übergang zur Vollbeschäftigung zu ermöglichen.
Trotz schwierigster Haushaltslage ist es uns
gelungen, eine Lösung herbeizuführen, die den unterschiedlichen Schulformen
gerecht wird und die Motivation der Lehrerschaft fördern wird. Dabei darf nicht
verschwiegen werden, dass das Land an die Grenze seiner finanziellen
Möglichkeiten gegangen ist und die künftige Finanzierbarkeit von einem
moderaten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst abhängen wird.¿
Der paraphierte Vertragsentwurf unterliegt dem
Zustimmungsvorbehalt der Mitglieder der Gewerkschaften. Das Land benötigt die
Einwilligung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die einen Zusammenschluss
der Bundesländer (ohne Berlin) darstellt.
Die Eckpunkte des Tarifvertrages
·
Der
künftige Lehrkräftebedarf in den einzelnen Schulformen wird an das durchschnittliche
Niveau der anderen östlichen Bundesländer angepasst. Davon sind alle
Schulformen betroffen.
·
Der
neue Tarifvertrag hat insgesamt eine Laufzeit bis zum Ende des Schuljahres
2009/ 2010. Zur Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten kann die regelmäßige
Arbeitszeit vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2010 herabgesetzt werden. Diese
beträgt in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005
an Grundschulen 78 Prozent,
an Sekundarschulen 88 Prozent,
an Gymnasien 92 Prozent ,
an Sonderschulen 92 Prozent
·
Für die darauf folgenden
Schuljahre wird schulformbezogen die besondere regelmäßige Arbeitszeit
festgelegt.
· Die konkreten Beschäftigungsumfänge werden innerhalb dieser
Gesamtlaufzeit jeweils für zwei Jahre auf der Grundlage der tatsächlichen
Schüler- und Beschäftigtenzahlen und der konkreten Entwicklung der
Schüler/Lehrer-Relationen in den anderen östlichen Bundesländern festgelegt.
· Die Festlegung der bedarfsbedingten Arbeitszeiten für das
jeweils nachfolgende Schuljahr kann sich entsprechend dem regionalen Bedarf in
jeder Schulform in einer Spanne von bis zu zwei Unterrichtsstunden bewegen.
· Solange eine besondere regelmäßige oder eine bedarfsbedingte
Arbeitszeit gilt, haben die Lehrkräfte einen Kündigungsschutz.
· Die bisherigen Arbeitszeitkonten werden geschlossen und die
darauf angesammelten Geldwerte an die Lehrkräfte entsprechend den individuellen
Wünschen ausgezahlt oder durch zusätzliche Reduzierung der Arbeitszeit in
Freizeit abgegolten.
· Lehrkräfte in den unteren Vergütungsgruppen erhalten einen
Teillohnausgleich, wenn ihre bedarfsbedingte Arbeitszeit unter 80% liegt.
· Der Tarifvertrag kann frühestens zum Ende des Schuljahres
2006/07 gekündigt werden.
·
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