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Pressemitteilungen der Ministerien

Lehrertarifvertrag paraphiert /
Finanzstaatssekretär Koehler: sozial verträgliche Bedarfsanpassung der
Lehrkräfte

06.12.2002, Magdeburg – 63

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 063/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium

der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 063/02

 

 

 

Magdeburg, den 6. Dezember 2002

 

 

 

Lehrertarifvertrag paraphiert /

Finanzstaatssekretär Koehler: sozial verträgliche Bedarfsanpassung der

Lehrkräfte

 

Vertreter der Landesregierung und der

Gewerkschaften GEW Sachsen-Anhalt und dbb-Tarifunion haben heute den

Arbeitsplatzsicherungstarifvertrag für Lehrkräfte an allgemein bildenden

Schulen des Landes Sachsen-Anhalt paraphiert.

 

Die Tarifparteien streben mit diesem

Anschlusstarifvertrag an den bestehenden Lehrertarifvertrag an, auch über den

31.07.2003 hinaus die Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer

durch Arbeitsplatzteilung zu sichern.

 

Finanzstaatssekretär Ulrich Koehler äußerte sich

zufrieden über die Einigung:

 

¿Mit diesem Vertrag sind wir in der Lage, die Zahl

der Lehrkräfte sozial verträglich an die sinkenden Schülerzahlen anzupassen, um

dann den Übergang zur Vollbeschäftigung zu ermöglichen.

 

Trotz schwierigster Haushaltslage ist es uns

gelungen, eine Lösung herbeizuführen, die den unterschiedlichen Schulformen

gerecht wird und die Motivation der Lehrerschaft fördern wird. Dabei darf nicht

verschwiegen werden, dass das Land an die Grenze seiner finanziellen

Möglichkeiten gegangen ist und die künftige Finanzierbarkeit von einem

moderaten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst abhängen wird.¿

 

Der paraphierte Vertragsentwurf unterliegt dem

Zustimmungsvorbehalt der Mitglieder der Gewerkschaften. Das Land benötigt die

Einwilligung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die einen Zusammenschluss

der Bundesländer (ohne Berlin) darstellt.

 

 

 

Die Eckpunkte des Tarifvertrages

 

·

Der

künftige Lehrkräftebedarf in den einzelnen Schulformen wird an das durchschnittliche

Niveau der anderen östlichen Bundesländer angepasst. Davon sind alle

Schulformen betroffen.

 

·

Der

neue Tarifvertrag hat insgesamt eine Laufzeit bis zum Ende des Schuljahres

2009/ 2010. Zur Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten kann die regelmäßige

Arbeitszeit vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2010 herabgesetzt werden. Diese

beträgt in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005

 

an Grundschulen 78 Prozent,

an Sekundarschulen 88 Prozent,

an Gymnasien 92 Prozent ,

an Sonderschulen 92 Prozent

 

 

 

·

Für die darauf folgenden

Schuljahre wird schulformbezogen die besondere regelmäßige Arbeitszeit

festgelegt.

 

· Die konkreten Beschäftigungsumfänge werden innerhalb dieser

Gesamtlaufzeit jeweils für zwei Jahre auf der Grundlage der tatsächlichen

Schüler- und Beschäftigtenzahlen und der konkreten Entwicklung der

Schüler/Lehrer-Relationen in den anderen östlichen Bundesländern festgelegt.

 

· Die Festlegung der bedarfsbedingten Arbeitszeiten für das

jeweils nachfolgende Schuljahr kann sich entsprechend dem regionalen Bedarf in

jeder Schulform in einer Spanne von bis zu zwei Unterrichtsstunden bewegen.

 

· Solange eine besondere regelmäßige oder eine bedarfsbedingte

Arbeitszeit gilt, haben die Lehrkräfte einen Kündigungsschutz.

 

· Die bisherigen Arbeitszeitkonten werden geschlossen und die

darauf angesammelten Geldwerte an die Lehrkräfte entsprechend den individuellen

Wünschen ausgezahlt oder durch zusätzliche Reduzierung der Arbeitszeit in

Freizeit abgegolten.

 

· Lehrkräfte in den unteren Vergütungsgruppen erhalten einen

Teillohnausgleich, wenn ihre bedarfsbedingte Arbeitszeit unter 80% liegt.

 

· Der Tarifvertrag kann frühestens zum Ende des Schuljahres

2006/07 gekündigt werden.

 

·

 

· Impressum:

 

· Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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