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Pressemitteilungen der Ministerien

Änderung des Landesrichtergesetzes
beschlossen/
Justizminister Becker: ? Mehr Chancen für Nachwuchs?

28.01.2003, Magdeburg – 46

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 046/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 046/03

 

 

 

Magdeburg, den 28. Januar 2003

 

 

 

Änderung des Landesrichtergesetzes

beschlossen/

Justizminister Becker: ¿ Mehr Chancen für Nachwuchs¿

 

Sachsen-Anhalts

Landesregierung hat den Weg für eine Änderung des Landesrichtergesetzes

freigemacht. Justizminister Curt Becker unterstrich: ¿Wir wollen den jungen

Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bessere

berufliche Zukunftschancen bieten, damit der berufliche Nachwuchs nicht in

andere Bundesländer abwandert.¿

 

Mit der

in der heutigen Kabinettssitzung beschlossenen Änderung wurde die von 65 auf 68

Jahre erhöhte Altersgrenze für Richter und Staatsanwälte aufgehoben. Die

Änderung des Landesrichtergesetzes war Ende vergangenen Jahres erstmalig vom

Kabinett beraten und in einer Anhörung von den Interessenvertretungen begrüßt

worden. Sie wird nun dem Landtag zugeleitet.

 

Nach der

bisherigen Regelung konnten Richter, Staatsanwälte und Beamte des gehobenen und

höheren Dienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bis zum 68.

Lebensjahr arbeiten. Voraussetzung hierfür war die Vollendung des 55.

Lebensjahres bis zum 31. Dezember 1997. Mit der Streichung der erhöhten

Altersgrenze reagiere das Land auch auf die gute Personalausstattung im

Justizdienst, so der Minister.

 

Von der

Streichung der Regelung sind insgesamt 50 Bedienstete, davon 29 von 668

Richterinnen und Richtern und zwei von 222 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten

betroffen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gibt es eine Übergangsregelung,

die am 1. April 2006 außer Kraft tritt.

 

Zu Ihrer

Information:

 

Die

erhöhte Altersgrenze in § 85 Abs. 1 des Richtergesetzes des Landes

Sachsen-Anhalt geht auf eine Regelung des Einigungsvertrages zurück. Sie gilt

seit 1991. Mit ihr sollten erfahrene Bedienstete aus den alten Bundesländern

für den Aufbau der Justiz in Sachsen-Anhalt gewonnen werden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de