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Pressemitteilungen der Ministerien

Erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen

16.04.2020, Magdeburg – 165

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

Sachsen-Anhalt

hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Schulen öffnen

schrittweise, der Einzelhandel ebenfalls. Zusätzlich zu Lebens- und

Futtermittelhandel, Wochenmärkten, Lieferdiensten, Apotheken, Tankstellen,

Banken und Sparkassen, Poststellen, und Großhandelseinrichtungen können jetzt

der Kfz-Handel und darüber hinaus Ladengeschäfte mit bis zu 800 m2

Verkaufsfläche unter Auflagen öffnen. Das legt die 4.

Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat und mit

der Einigungen aus dem gestrigen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den

Ministerpräsidenten umgesetzt werden. Zugleich bleiben Kontaktbeschränkungen

bis einschließlich 3. Mai bestehen. ?Um die Pandemie einzudämmen, ist es

wichtig, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken?, betonte

Gesundheitsministerium Petra Grimm-Benne.

 

 

 

Der

Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur alleine, mit einer weiteren

nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet.

Gaststätten, aber auch Sportstätten und Spielplätze bleiben geschlossen. In

Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter Besuchsverbot. Großveranstaltungen

sind bis Ende August untersagt. Das Tragen von Schutzmasken in den öffentlichen

Verkehrsmitteln und Geschäften wird dringend empfohlen. Eine Maskenpflicht

wurde aber nicht festgeschrieben. Gottesdienste dürfen weiter nicht

stattfinden. Hotels sind weiter nur für Geschäftsreisende geöffnet; Touristen

dürfen nicht übernachten.

 

 

 

Durch

die Beschränkungen der vergangenen Wochen sei die Infektionsgeschwindigkeit

gedrosselt worden. Diesen Weg müsse man konsequent weiter gehen. Die Risiken

der Corona-Pandemie erforderten eine neues gesellschaftliches Verständnis des

sozialen Umgangs, mehr Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin, heißt es in der

Präambel zur Verordnung. Das Einhalten des Mindestabstands, Hygiene und weitere

Verhaltensregeln werden eingefordert, in Bussen und Bahnen wird das Tragen von

Masken empfohlen. ?Mit einem geschlossenen Vorgehen der Länder können wir das

Virus effektiv bekämpfen und die Zunahme der Infektionen weiter verringern.

Notwendige Beschränkungen bleiben bestehen. Lockerungen gibt es dort, wo sie

möglich werden. So können wir erste Erfolge im Kampf gegen das Virus sichern

und die Bevölkerung schützen?, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.

Man setze auf schrittweise Öffnungen. Für den 4. Mai wird zum Beispiel in

Aussicht gestellt, dass Friseure wieder öffnen.

 

 

 

Ab

dem kommenden Donnerstag, 23. April, sollen nach entsprechenden Vorbereitungen

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen wieder stattfinden. Der entsprechende

Erlass wird den Schulen bis Freitag, 17. April, vorliegen. Die unterrichtlichen

Prüfungsvorbereitungen für die Schülerinnen und Schüler werden NICHT am

kommenden Montag, 20. April, starten. Sowohl Schulleitungen als auch

Schulträger erhalten die notwendige Vorlaufzeit, die für die Abstimmungen

notwendig ist. Diese Abstimmungen werden ab dem kommenden Montag erfolgen.

 

 

 

Die

Schulen sollen sich darüber hinaus darauf vorbereiten, unter Sicherstellung von

Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen im Sinne des § 2 Abs.

4, den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder aufzunehmen. 

 

 

 

Für

die Wiederaufnahme des Schulbetriebs sind laut Verordnung insbesondere

Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen zu treffen. Um das

Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte der Unterricht, wenn er im

geschlossenen Raum stattfindet, durch längere Pausenzeiten zum Lüften

unterbrochen werden. Ein Wechsel von Präsenz und Distanz der Schülerinnen und

Schüler in der Schule und zu Hause ist vorzusehen.

 

 

 

Über

weitere Maßnahmen wollen Bund und Länder jeweils in zweiwöchigem Turnus

entscheiden. Das nächste Treffen wird am 30. April stattfinden.

 

 

 

Weitere

Informationen sind auch unter  www.coronavirus.sachsen-anhalt.de

abrufbar.

 

 

 

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Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de