Pressemitteilungen der Ministerien
Erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen
16.04.2020, Magdeburg – 165
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Sachsen-Anhalt
hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Schulen öffnen
schrittweise, der Einzelhandel ebenfalls. Zusätzlich zu Lebens- und
Futtermittelhandel, Wochenmärkten, Lieferdiensten, Apotheken, Tankstellen,
Banken und Sparkassen, Poststellen, und Großhandelseinrichtungen können jetzt
der Kfz-Handel und darüber hinaus Ladengeschäfte mit bis zu 800 m2
Verkaufsfläche unter Auflagen öffnen. Das legt die 4.
Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat und mit
der Einigungen aus dem gestrigen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den
Ministerpräsidenten umgesetzt werden. Zugleich bleiben Kontaktbeschränkungen
bis einschließlich 3. Mai bestehen. ?Um die Pandemie einzudämmen, ist es
wichtig, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken?, betonte
Gesundheitsministerium Petra Grimm-Benne.
Der
Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur alleine, mit einer weiteren
nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet.
Gaststätten, aber auch Sportstätten und Spielplätze bleiben geschlossen. In
Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter Besuchsverbot. Großveranstaltungen
sind bis Ende August untersagt. Das Tragen von Schutzmasken in den öffentlichen
Verkehrsmitteln und Geschäften wird dringend empfohlen. Eine Maskenpflicht
wurde aber nicht festgeschrieben. Gottesdienste dürfen weiter nicht
stattfinden. Hotels sind weiter nur für Geschäftsreisende geöffnet; Touristen
dürfen nicht übernachten.
Durch
die Beschränkungen der vergangenen Wochen sei die Infektionsgeschwindigkeit
gedrosselt worden. Diesen Weg müsse man konsequent weiter gehen. Die Risiken
der Corona-Pandemie erforderten eine neues gesellschaftliches Verständnis des
sozialen Umgangs, mehr Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin, heißt es in der
Präambel zur Verordnung. Das Einhalten des Mindestabstands, Hygiene und weitere
Verhaltensregeln werden eingefordert, in Bussen und Bahnen wird das Tragen von
Masken empfohlen. ?Mit einem geschlossenen Vorgehen der Länder können wir das
Virus effektiv bekämpfen und die Zunahme der Infektionen weiter verringern.
Notwendige Beschränkungen bleiben bestehen. Lockerungen gibt es dort, wo sie
möglich werden. So können wir erste Erfolge im Kampf gegen das Virus sichern
und die Bevölkerung schützen?, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.
Man setze auf schrittweise Öffnungen. Für den 4. Mai wird zum Beispiel in
Aussicht gestellt, dass Friseure wieder öffnen.
Ab
dem kommenden Donnerstag, 23. April, sollen nach entsprechenden Vorbereitungen
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen wieder stattfinden. Der entsprechende
Erlass wird den Schulen bis Freitag, 17. April, vorliegen. Die unterrichtlichen
Prüfungsvorbereitungen für die Schülerinnen und Schüler werden NICHT am
kommenden Montag, 20. April, starten. Sowohl Schulleitungen als auch
Schulträger erhalten die notwendige Vorlaufzeit, die für die Abstimmungen
notwendig ist. Diese Abstimmungen werden ab dem kommenden Montag erfolgen.
Die
Schulen sollen sich darüber hinaus darauf vorbereiten, unter Sicherstellung von
Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen im Sinne des § 2 Abs.
4, den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder aufzunehmen.
Für
die Wiederaufnahme des Schulbetriebs sind laut Verordnung insbesondere
Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen zu treffen. Um das
Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte der Unterricht, wenn er im
geschlossenen Raum stattfindet, durch längere Pausenzeiten zum Lüften
unterbrochen werden. Ein Wechsel von Präsenz und Distanz der Schülerinnen und
Schüler in der Schule und zu Hause ist vorzusehen.
Über
weitere Maßnahmen wollen Bund und Länder jeweils in zweiwöchigem Turnus
entscheiden. Das nächste Treffen wird am 30. April stattfinden.
Weitere
Informationen sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de
abrufbar.
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